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C. G. Boerner, Auktions-Institut, Kunst- und Buchantiquariat <Leipzig> [Editor]; C. G. Boerner, Auktions-Institut, Kunst- und Buchantiquariat [Editor]
Versteigerungskatalog / C. G. Boerner, Leipzig: Kupferstich-Sammlung alter Meister: aus der Sammlung H. Fr., Breslau, aus der Sammlung G. K., Pasing bei München, und aus der Sammlung des bekannten, 1875 in Wiesbaden verstorbenen Kunsthistorikers Karl Schnaase, sowie Dubletten des Dresdner Kupferstichkabinetts im Zwinger ; dabei ein prachtvolles, umfängliches Dürer-Werk ; Versteigerung am 27. November 1920 — Leipzig, Nr. 131.1920

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22303#0007
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen bare Zahlung in deutscher
Reichswährung.

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10°/0 zu
entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kauf-
preises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark. Über 100 Mark wird
um wenigstens 5 Mark gesteigert.

Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb
der Reihenfolge des Kataloges zu versteigern, Nummern zusammen-
zunehmen und Nummern zu teilen.

Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird
die fragliche Nummer nochmals angeboten.

"Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und das-
selbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines
höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach dem Zu-
schlag in Empfang zu nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung
verkaufter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden.
Aufträge übernehme ich gegen übliche Berechnung zu gewissen-
hafter Ausführung.

Da Gelegenheit geboten ist, sich an den Besichtigungstagen sowie
durch Ausstellungen von dem Zustande der Stücke und der Richtig-
keit der Katalogangaben zu überzeugen, können Reklamationen
keinerlei Berücksichtigung finden.

Bei Versendungen in das Ausland muß auf den Rechnungsbetrag
die staatliche Ausfuhrprämie von 5°/0 entrichtet werden.

C. G. B O E R N E R.
 
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