Nachdemahlen, denen so vielfältig wiederhohlten Churfürstl. gnädigsten Verordnungen und gemeinen Bescheideren ohnangesehen, verschiedenen ins Justitz-Weesen schädlich eingeschliechene, und zum Auffenthalt deren Justitz-suchenden Partheyen, gereichende Mängel mißfälligst verspühret werden; als wird dahiesigen Procuratoren und allen übrigen, so es angehet, unter folgenden mit der That gleich verwürck-seyn sollenden Straffen, hiemit fernerweit ernstlich anbefohlen, in nachgeschriebenen Stücken folgender maßen sich zu betragen ...: [Signatum Bonn den 19ten Januarii, 1750]
[S.l.], 1750 [VD18 13731009]
DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.31276
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-312764
METS
v2.1, v3.0