2
Grundgesetz allgemeinere Ausdehnung und Unterstützung erhielt, so ge-
wann diese nun auch für die Sacramentarien gesicherte Abhängigkeit
der künstlerischen Ausstattung vom Inhalt, also die innere Zusammen-
gehörigkeit beider, noch dadurch gesteigerte Wichtigkeit, dass die
Sacramentarien auf Grund ihrer beigefügten Calendarien, Nekrologien,
Gebete (,die sich auf bestimmte lokale Ereignisse, Heilige, Feste etc.
beziehen') meist eine genauere lokale und chronologische Fixierung eines
scriptorium gestatten. Dadurch wird es allmählich ermöglicht, gesichertes
Material zur Constatierung von Schreib- und Malschulen zu gewinnen,
die mit derselben Technik, demselben Ornamenten- und Typenvorrat
arbeiteten, wahrscheinlich unter Vorlage von bestimmten Malerbüchern,
wie sie der noch öfters zu erwähnende Voege1) für eine grosse rheinische
Schule (mit dem wahrscheinlichen Sitze im Domkloster zu Köln) nach-
gewiesen hat. Dieser Eruierung von Schulen tritt noch der Umstand
fördernd zur Seite, dass sich in jener Zeit in der bildenden Kunst, der
Sprache und dem Schrifttum noch eine gewisse typische Allgemeinheit
ausspricht, die einem künstlerischen Individualismus nicht zu viel Ent-
faltung gestattet 2).
Über den Bilderschmuck der Sacramentarien ist äusser den Publi-
kationen von Delisle und Springer noch wenig Material in der kunst-
historischen Litteratur zu finden. Von Oechelhäuser hat in seiner Heidel-
berger Habilitationsschrift3) ein Reichenauer Sacramentar der Heidelberger
Universitätsbibliothek mustergültig beschrieben und eine Reihe prachtvoll
ausgeführter Tafeln beigegeben. Sonst boten Wichtiges und Neues die
Arbeiten II. Janitscheks, sowohl seine „Geschichte der deutschen Malerei" 4),
als auch die Abhandlung über die Schulen der karolingischen Buch-
malerei in der grossen Publikation der Adahandschrift 5). Dr. M. Zucker
hat mit Recht in seinem Aufsatze über „ein Fragment eines Lorscher
Sacramentariums in der Erlanger Universitätsbibliothek" 6) darauf hin-
9 Voege. Eine deutsche Malerschule um d. Wende d. ersten Jahr-
tausends. Kritische Studien zur Gesch. d. Malerei in Deutsch!, im 10. und
11. Jahrh. Strassburger Dissert. u. erweitert. Ergänzungsheft VII d. Westd.
Zeitschr. Trier 1891.
2) Lamprecht. Bonner Jahrb. LXX. 112. Ders. Deutsche Zeitschr.
f. Geschichtswiss. VII 1892. I S. 16/7.
3) D. Miniaturen d. Universitätsbibl. Heidelberg. I. 1887. S. 4—55.
4) In Grotes Sammelwerk „Gesch. d. deutschen Kunst" Band III.
5) D. Trierer Adahandschr. Publik, d. Ges. f, rhein. Geschichtskunde VI.
Leipzig 1889.
6) Repertorium für Kunstwissenschaft XIV. S. 34 ff.
Grundgesetz allgemeinere Ausdehnung und Unterstützung erhielt, so ge-
wann diese nun auch für die Sacramentarien gesicherte Abhängigkeit
der künstlerischen Ausstattung vom Inhalt, also die innere Zusammen-
gehörigkeit beider, noch dadurch gesteigerte Wichtigkeit, dass die
Sacramentarien auf Grund ihrer beigefügten Calendarien, Nekrologien,
Gebete (,die sich auf bestimmte lokale Ereignisse, Heilige, Feste etc.
beziehen') meist eine genauere lokale und chronologische Fixierung eines
scriptorium gestatten. Dadurch wird es allmählich ermöglicht, gesichertes
Material zur Constatierung von Schreib- und Malschulen zu gewinnen,
die mit derselben Technik, demselben Ornamenten- und Typenvorrat
arbeiteten, wahrscheinlich unter Vorlage von bestimmten Malerbüchern,
wie sie der noch öfters zu erwähnende Voege1) für eine grosse rheinische
Schule (mit dem wahrscheinlichen Sitze im Domkloster zu Köln) nach-
gewiesen hat. Dieser Eruierung von Schulen tritt noch der Umstand
fördernd zur Seite, dass sich in jener Zeit in der bildenden Kunst, der
Sprache und dem Schrifttum noch eine gewisse typische Allgemeinheit
ausspricht, die einem künstlerischen Individualismus nicht zu viel Ent-
faltung gestattet 2).
Über den Bilderschmuck der Sacramentarien ist äusser den Publi-
kationen von Delisle und Springer noch wenig Material in der kunst-
historischen Litteratur zu finden. Von Oechelhäuser hat in seiner Heidel-
berger Habilitationsschrift3) ein Reichenauer Sacramentar der Heidelberger
Universitätsbibliothek mustergültig beschrieben und eine Reihe prachtvoll
ausgeführter Tafeln beigegeben. Sonst boten Wichtiges und Neues die
Arbeiten II. Janitscheks, sowohl seine „Geschichte der deutschen Malerei" 4),
als auch die Abhandlung über die Schulen der karolingischen Buch-
malerei in der grossen Publikation der Adahandschrift 5). Dr. M. Zucker
hat mit Recht in seinem Aufsatze über „ein Fragment eines Lorscher
Sacramentariums in der Erlanger Universitätsbibliothek" 6) darauf hin-
9 Voege. Eine deutsche Malerschule um d. Wende d. ersten Jahr-
tausends. Kritische Studien zur Gesch. d. Malerei in Deutsch!, im 10. und
11. Jahrh. Strassburger Dissert. u. erweitert. Ergänzungsheft VII d. Westd.
Zeitschr. Trier 1891.
2) Lamprecht. Bonner Jahrb. LXX. 112. Ders. Deutsche Zeitschr.
f. Geschichtswiss. VII 1892. I S. 16/7.
3) D. Miniaturen d. Universitätsbibl. Heidelberg. I. 1887. S. 4—55.
4) In Grotes Sammelwerk „Gesch. d. deutschen Kunst" Band III.
5) D. Trierer Adahandschr. Publik, d. Ges. f, rhein. Geschichtskunde VI.
Leipzig 1889.
6) Repertorium für Kunstwissenschaft XIV. S. 34 ff.