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Einleitung.

T^\as vorliegende Handbuch will sich mit den liturgischen Paramenten
beschäftigen, d. i. mit den gottesdienstlichen Zwecken dienenden stoff-
lichen Gebrauchs- und Ausstattungsgegensländen. Wir sagen, Gebrauchs-
und Ausstattungsgegenstände. Denn während die einen jener Gegen-
stände lediglich dekorativen Charakter haben, wie die liturgischen Ge-
wänder und die als Schmuck des Altars, der Kanzel oder der Wände
dienenden Behänge, haben andere eine praktische Bedeutung, wie das
Korporale, das Purifikatorium, das Kommunionbank tu ch u. a. Allerdings
überwiegt der dekorative Charakter bei den Paramenten. Denn sie sind
ihrer grüßten Zahl nach bestimmt, für die liturgischen Personen, die
liturgischen Geräte und Stätten einen deren Würde und Heiligkeit ent-
sprechenden Dekor zu bilden.

Die Zahl der liturgischen Paramente ist groß. Es ist daher der
besseren Übersichtlichkeit wegen nötig, sie in Gruppen zu ordnen. Als
Ausgangspunkt für diese Scheidung und Gliederung wird man aber am
entsprechendsten und zugleich am zweckmäßigsten ihre Bestimmung
nehmen. Denn dieser besondere Zweck ist es ja, welcher für den
Charakter des einzelnen Paraments entscheidend ist.

Wir möchten demnach die im nachfolgenden zu behandelnden litur-
gischen Paramente in drei Gruppen teilen: i. in die Paramente, welche
als Ausstattung der liturgischen Personen dienen, die liturgischen Ge-
wänder; 2. in die Paramente, welche die Ausstattung des Altars, der
heiligen Gefäße und Geräte, des Kirchenmobiliars und der Kirche selbst
bilden, wie Altartücher, Altardecke, Antependium, Korporale, Kelch-
velum, Burse, Purifikatorium, Palla, Konopeum, Tabernakelauskleidimg,
Kredenztischdecke, Kommunionbanktuch, Behänge, Teppiche, Kissen,
Decken usw.; 3. endlich in die Paramente, welche für besondere Funktionen
bestimmt sind, wie das Schultervelum, das Lavabotüchlein, die Hand-
tücher, Fahnen usw.

Der Gesichtspunkte, unter welchen die einzelnen Paramente zur Be-
trachtung kommen müssen, sind drei. Der erste ist die heutige Praxis
in Bezug auf ihre Form, ihre Beschaffenheit und ihren Gebrauch. Sie ist
teils durch ausdrückliche kirchliche Verordnungen teils nur durch rechts-
kräftige Gewohnheit festgelegt. Durch ausdrückliche kirchliche Vorschriften
ist vornehmlich die Art der Verwendung der Paramente geregelt, während

Brau», Handbuch der l'atamcntik. I
 
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