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Drittes Kapitel. Die liturgischen Farben. 47

Entscheidungen vor; es muß also darüber die Zweckmäßigkeit und der
gute Geschmack entscheiden.

Für die Farbe des Futters gelte als Regel, daß Futter und Oberstoff
genügend kontrastieren müssen, um sich voneinander zu unterscheiden,
daß aber dieser Kontrast nicht auffallend sein darf. Es wirkt gut, wenn
für das Futter eine Farbe genommen wird, welche die Ergänzungsfarbe
zur Farbe des Oberstoffes bildet, natürlich mit Berücksichtigung der be-
sondern Nuance der Farbe des letzteren.

Zwischenfutter soll man vermeiden, und zwar immer bei schweren
Paramentenstoffen. Aber auch bei leichten, bei denen immerhin bisweilen
die Anbringung eines solchen angezeigt ist, soll man nie anderes als
dünnes, weiches Zwischenfutter nehmen, nicht unbiegsames Steifleinen,
welches die Paramente zu Brettern macht. Im Mittelalter versah man
die Kasein und Pluvialien nur sehr selten mit Zwischenfutter, in allen
Fällen aber nur mit ganz leichtem. Man ließ sogar, wie noch erhaltene
Beispiele zeigen und wie auch die Einträge der Inventare bekunden, selbst
bei den Kasein oft genug alles Futter weg, indem man sich darauf be-
schränkte, nur um den Hals und den Saum herum und über den Nähten
an der Innenseite einen Besatz anzubringen. Allerdings konnten die
schweren Seidenstoffe, die man gewöhnlich zur Herstellung der Paramente
verwendete, nicht bloß des Zwischenfutters, sondern überhaupt jeden
Futters sehr gut entraten. Daß man aber bei Weglassung allen Futters
um den Hals, den Saum und auf den Nähten einen Besatz an-
brachte, geschah sowohl aus ästhetischen Gründen, vor allem um die
Nähte zu verdecken, als aus praktischen, um nämlich einem Einreißen
vorzubeugen.

Drittes Kapitel.
Die liturgischen Farben.

1. Begriff und Regeln. Liturgische Farben nennen wir die für
die liturgischen Paramente je nach dem Charakter des Tages oder des
Gottesdienstes vorgeschriebenen Farben.' Der römische Ritus hat fünf
solcher Farben: Weiß, Rot, Grün, Violett und Schwarz. Gelb und Blau,
die früher als eigene Farben oder in bestimmten Fällen als Ersatz für
andere gebraucht werden konnten, wurden durch das römische Missale
ganz und endgültig aus dem liturgischen Farbenkanon ausgeschieden.
Es wurde darum auch durch die Ritenkongregation wiederholt der Ge-
brauch gelber und blauer Paramente als unerlaubt erklärt'. Die Regeln
für den Gebrauch der liturgischen Farben finden sich im römischen
Missale und Rituale, wozu als Erklärung und Ergänzung die Entschei-
dungen der Ritenkongregation kommen. Es sind folgende:

1 J)ecr. aiith. n. 2704 2788 30S2 3191 3779.
 
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