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02 Erster Abschnitt. Allgemeines.

der mit den heiligen Geheimnissen in nächste Berührung kommenden
Altargeräte, der Kelche und der Altartücher, nicht von einer Weihe,
sondern von dem Gebrauch beim Gottesdienste her.

Klar und bestimmt nachweisbar ist die Segnung der liturgischen Ge-
wänder um die Mitte des 9. Jahrhunderts, woraus natürlich nicht auch
folgt, daß sie erst damals oder doch nur erst kurze Zeit vorher eingeführt
worden sei. Es sind auffälligerweise zwei Fälscher, bei denen wir zuerst
von ihr hören: Pseudo-Isidor in dem gefälschten Schreiben Stephans I.
und Benedikt l.evita in 1. 3, c. 431 seiner Kapitularensammlung. Die
frühesten Formulare für die Segnung der Gewänder, die wir kennen,
stammen aus dem Ende des 9. Jahrhunderts; denn die Benediktionsgebete
im Pontifikale Egberts von York {f 766), das in einer Kopie aus dem
10. Jahrhundert vorliegt, sind ein Einschiebsel eben dieser Zeit, nicht
aber ein Bestandteil des ursprünglichen Pontifikales.

Weit früher als die Segnung der Gewänder ist die der linteamina
altaris, der Altartücher und des Korporales bezeugt. Findet sich doch
schon in mehreren Sakramentarien des 7.-7-8. Jahrhunderts für sie ein
Segensgebet.

Wie in so vielem andern herrschte auch in Bezug auf die Segnungs-
formulare der Paramente im Mittelalter wenig Übereinstimmung, und zwar
sowohl in Bezug auf die Zahl wie auf die Fassung der Gebete. Im
späteren Mittelalter kommen in den Pontifikalien sogar solche vor, bei
denen jedes sein eigenes Gebet hat. Ein bischofliches Vorrecht war die
Segnung der Paramente wohl von Anfang an. Als solches erscheint sie
nicht erst hei Innozenz III. und ein Jahrhundert früher bei Gilbert von
Limerick (Irland), sondern schon bei Benedikt Levita. Sie bildet ja auch
eine Ergänzung der nur den Bischofen zustehenden Kirchweihe.

Sechstes Kapitel.
Behandlung der Paramente.

Die Behandlung der Paramente umfaßt sowohl deren Aufbewahrung
als auch die Wiederherstellung der etwa schadhaft gewordenen. Das
eine wie das andere ist eine Sache von großer Wichtigkeit. Durch sorg-
fältiges Aufbewahren und zeitiges Ausbessern wird man manche Summen
der Kirche ersparen, die sonst unnütz ausgegeben und gleichsam zum
Fenster hinausgeworfen werden. Aber auch im Interesse des Zustandes
der Paramente selbst wie nicht minder der Würde der gottesdienstlichen
Verrichtungen ist eine gute Erhaltung der Paramente.

Die Sorge für die Paramente obliegt dem Sakristan, allein nicht aus-
schließlich und nicht in letzter Linie. Die Oberaufsicht hat vielmehr der
Pfarrer bzw. Rektor der Kirche, der in diesem Punkte seiner Pflicht sich
durchaus nicht entziehen und nicht alles einfachhin und ohne zuzusehen
dem Sakristan überlassen darf. Es ist vor allem seine Sache, dafür zu
 
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