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i-jd Zweiter Abschnitt. Die liturgische Gewandung.

Fünftes Kapitel.

Die liturgische Hand- und Fußbekleidung.
Die Mitra.

I. Die Pontifikalhandschuhe.

i. Heutiger Brauch. Die Pontifikalhandschuhe (chirothccac)
werden nach heutigem Brauch aus Seide angefertigt. Auf dem Hand-
rücken sind sie mit einem Kreuz bestickt, um den Saum des Einschlupfs
wird gewöhnlich eine Bordüre eingestickt oder aufgenäht. In Bezug auf
die Farbe gilt für sie der liturgische Farbenkanon, doch gibt es keine
schwarzen Handschuhe. Die Handschuhe werden nur beim Pontifikalamt
getragen, bei sonst keiner Funktion, auch nicht bei Erteilung des sakra-
mentalen Segens '. Aber auch bei dem Pontifikalamt ist ihre Verwendung
nur eine kurze. Denn der Bischof, oder wer immer das Recht hat, sie
zu tragen, behält sie bloß bis zur Händewaschung vor der Opferung an 2
und setzt dann die heilige Handlung bis zum Schlüsse ohne Handschuhe
fort3. Bei der Bischofsweihe werden die Handschuhe nach dem Segen
am Schlüsse der Messe dem Neukonsekrierten vom Konsekrator selbst
unter Mitwirkung der assistierenden Bischöfe angezogen.

2. Geschichtliches. Liturgische Handschuhe waren zu Amalarius'
Zeit, d. i. im ersten Viertel des 9. Jahrhunderts, zweifellos noch nicht in
Gebrauch. Aber auch das etwas spätere St Gallencr Kleiderverzeichnis
kennt sie noch nicht. Anderseits unterliegt es keinem Zweifel, daß hie
und da schon in der Frühe des 10. Jahrhunderts die Pontilikalhandschuhe
zur Verwendung gelangten. Ihre K inführung dürfte demnach etwa
um das Ende des 9. Jahrhunderts erfolgt sein. Es geschah dies aber
wohl im Frankenreich, von wo sich dann der Gebrauch der Pontifikal-
handschuhe allmählich auch im übrigen Abendlande, Rom nicht aus-
genommen, verbreitete.

Daß die Pontifikalhandschuhe von dm Handschuhen des profanen
Lebens abzuleiten sind, braucht kaum gesagt zu werden. Worüber man
in den Ansichten auseinanderging, ist nur die Veranlassung zu ihrer
Einführung. Man hat gemeint, sie sei erfolgt, um die Hände des Bischofs
gegen die zur Winterszeit ja oft recht empfindliche Kälte zu schützen. Doch
ist dies ebensowenig wahrscheinlich, wie daß sie geschah, um den häufig
recht kostbaren Hirtenstab gegen die üblen Folgen der Ausdünstungen
der Hände zu sichern. Trug man ja doch die Handschuhe nicht bloß
im Winter, sondern auch im Sommer und nur zu Anfang der Messe, wie
schon das Sakramenlar von Corbie bekundet, nicht die ganze Feier hin-
durch, und hatte der Bischof sie nicht bloß, wenn er den Stab hielt, sondern

1 Decr, auth. n. 3031. * Caer. episc. 1. 2, c. 8, 11. 19 57.

' Decr. auth. n. 3213.
 
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