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202 Zweiter Abschnitt. J)ic liturgische Gewandung.

romana, succa, stibta. Ein liturgisches Gewand im engeren Sinne war das
Rochett zu Rom nie. Bezüglich der Bischöfe bestimmte das 4. Lateran-
konzil von 1215, sie sollten bei Erscheinen in der Öffentlichkeit und in
der Kirche ein linnenes Obergewand (das Rochett) tragen, ausgenommen sie
gehörten dem Mönchsstand an. Die Folge dieser Verordnung, welche in
den Provinzialkonzilien des 13. Jahrhunderts mehrfach nachklingt, war, daß
das Rochett in römischer Auffassung allmählich eine Art von bischöf-
licher Insignie und ein Abzeichen der bischöflichen Jurisdiktion wurde,
welches nach dem Caeremoniale episcoporum ' der Papst selbst dem Neu-
erwählten anlegt, wenn dieser gerade zu Rom weilt.

Aber auch außerhalb Roms begegnet uns das Rochett schon
früh, ja selbst der Name Rochett laßt sich hier bereits zu Beginn des
13. Jahrhunderts bestimmt nachweisen. Gerhoh von Reichersberg ("j" 116g)
und Honorius von Autun bezeichnen es als das eigentliche klerikale
Kleid. Von Gilbert von Limerick (f 114°) und in der 14. der 100 Reden,
die zum Anhang der Werke Hugos von St Viktor gehören, erfahren wir,
daß der Priester es unter der Meßkleidung als oberstes der Alltags-
kleidung zu tragen hatte. In England erwähnt der 46. Kanon der unter
Edgar (j 975) erlassenen kirchlichen Vorschriften das Gewand unter dem
Namen oferslip, im Frankenreich tritt es uns schon im 9. Jahrhundert
unter dem Namen Albe entgegen. Denn es ist wohl kaum zweifelhaft,
daß die klerikale Albe, von der wir in der Synodalermahnung, in den
Statuten Riculfs von Soissons und sonst vernehmen und die man damals
hie und da mißbräuchlicherweise anstatt der liturgischen Albe bei der
Messe trug, mit dem Gewände identisch ist, das uns im 12. Jahrhundert
unter dem Namen camisia, im 13. unter der Bezeichnung rochetum,
saroht (sarcotium, sarcos) begegnet. Der römische Brauch unterschied
sich von dem außerrömischen vornehmlich dadurch, daß die camisia
oder alba romana zu Rom, wie vorhin gesagt wurde, schon sehr früh ein
privilegierter Ornat gewesen sein muß, während das Gewand außerhalb
Roms noch um 1300 das so wenig war, daß es hier damals selbst von den
campanarii, den Küstern, getragen wurde. Auch bediente man sich außerhalb
Roms unter Abweichung von römischer Sitte des Rochetts nicht selten statt
desSuperpelliceums bei liturgischen Akten, und zwar bis in die neueste Zeit.

Seiner Form nach war das Röchelt ursprünglich eine Tahirtunika,
also eine Tunika, die bis zu den Füßen reichte, und zwar noch im 13. Jahr-
hundert. Synodalstatuten wie die der Trierer Synode von 1238, welche
bestimmte, das Rochett müsse bis zu den Füßen gehen, und die der Kölner
von 1260, welche verordnete, es solle so lang sein, daß die andern Kleider
unter ihm nicht zum Vorschein kommen könnten, beweisen das. Die päpst-
liche camisia hatte im 13. Jahrhundert sogar noch eine solche Länge, daß
sie aufgeschürzt werden mußte. Im 14. und 15. Jahrhundert fing man dann
 
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