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232 Dritter Abschnitt. Die Paramentc des Altars, der hl. Gefäße u. der Kirche.

zerlegt; jedenfalls muß er so eingerichtet werden, daß er sich zur Seite
schieben läßt.

2. Geschichtliches. Im Mittelalter wurde das heiligste Sakra-
ment in sehr verschiedener Weise aufbewahrt, bald in einem Wandschrank
der Sakristei, bald in einem Mauerschrank auf dem Chor der Kirche,
bald, doch erst seit dem ausgehenden Mittelalter, in den sog. Sakraments-
häuschen, deren namentlich auf deutschem Boden so viele und so herr-
liche entstanden, bald auf dem Altar. Im letzten Falle stand die Pyxis,
in der es niedergelegt war, entweder auf der Mensa, oder sie hing an
einem Krummstab, einem Arm oder einer am Gewölbe angebrachten
Hängevorrichtung über derselben. In einem imbeweglichen Schränkchen
von der Art unserer heutigen Tabernakel wurde es auf dem Altar erst
untergebracht, als es Brauch geworden war, den Altar mit einem Aufsatz
zu versehen, und selbst dann geschah das bis zum 16. Jahrhundert bloß
hie und da. Nur sehr wenige Altaraufsätze mit Schränkchen für das Sank-
tissimum reichen über das 15. Jahrhundert hinaus. Wurde das heiligste
Sakrament über dem Altar schwebend angebracht, so war das Gefäß, in
dem es geborgen lag, Pyxis oder Taube, den bildlichen Darstellungen
zufolge in der Regel nicht bloß von einem kleinen Baldachin überdacht,
sondern auch noch mit einem besondern Velum umhüllt, falls es nicht
etwa in einem Metallgehäuse stand, welches einen Ersatz für jenes Velum
bildete. Wie das Sakramentsschränkchen in der Sakristei, der Chorwand,
dem Sakramentshäuschen oder dem Altaraufsatz im Innern ausgestattet
war, darüber sind wir weniger unterrichtet. Die zahlreichen Synodal-
statuten des späteren Mittelalters, die sich mit der Art der Aufbewahrung
des Allerheiiigsten beschäftigen, pflegen es mit der Bemerkung genug sein
zu lassen, es solle in einem sichern, wohlverschlossenen, reinen und ge-
ziemenden Gewahrsam untergebracht werden. Keinesfalls war es all-
gemein üblich, das Innere des Sakramentsschränkchens mit kostbaren
Stoffen oder Behängen auszukleiden, man beschränkte sich vielmehr für
gewöhnlich besten falls darauf, es zu bemalen. Einen Vorhang hinter
dem das Schränkchen verschließenden Türchen anzubringen, wie es z. B.
eine Synode von Ypern will, war wohl nur da Brauch, wo das Türchen
aus einem Gitter bestand; freilich dürfte er in diesem Falle nur selten
gefehlt haben.

Die frühesten genauen Vorschriften sowohl über die Ausstattung des
Tabernakelinnern wie über die Anbringung eines Conopeums erhalten
wir wiederum durch den hl. Karl Borromäus. In seinen eingehenden
Anweisungen über die Einrichtung des Tabernakels will er, daß dieses
im Innern, da wo der Mailänder Ritus herrsche, mit roter Seide aus-
gekleidet werde, wo der römische, mit weißer. Vom Conopeum aber
sagt er: «Das Conopeum des Tabernakels soll in den Kirchen des rö-
mischen Ritus aus Gold- oder Silberbrokat, aus Gold- oder Silberstoff
oder wenigstens aus einfacher weißer Seide bestehen, in den Kirchen
 
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