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Drittes Kapitel. Die Paramente des Kelches und Ziboriums. I. Das Korporale. 233

des Ambrosianischen Ritus aus demselben Zeug, doch von roter Farbe
sein. Seine Größe muß der des Tabernakels entsprechen; oben in Falten
gelegt, soll es nach unten weiter werden. An dem Saum sind zierlich
gewebte Besätze anzubringen. Nichts in den Worten des Heiligen gibt
zur Vermutung einen Anhalt, es sei etwas Neues gewesen, was er hier
vorschreibt; vielmehr behandelt er namentlich das Conopenm als eine
ganz bekannte Sache, die schon in Gebrauch war und für die er nur
bestimmte Vorschriften geben will. Ob für die Einführung des Cono-
peums der kleine Vorhang vorbildlich war, den man um die Pyxis mit
dem heiligen Sakrament dort anzubringen pflegte, wo man sie über dem
Altar schwebend aufhing, muß auf sich beruhen bleiben.

Unsicher ist, wann der Tabernakelvorhang zu Rom üblich wurde. In
einem Inventar von St Peter aus dem Jahre 1436 wird erwähnt ein «petium
panni serici azurini et rubei coloris cum literis per totum, sine fodera,
quod poni solet per cireuitum tabernaculi magni corporis
Christi. Leider ist nicht ganz klar, ob hier unter dem tabernacuhim
der Schrank zur Aufbewahrung des Allerheiligsten oder ein Ostensorium
bzw. ein Ziborium zu verstehen sei, jedoch spricht der Zusatz magni für
ersteren. Das fragliche petium panni serici wäre sonach ein Tabernakel-
vorhang oder Conopeum gewesen. Übrigens war dieses zu Rom noch bis
spät ins 16. Jahrhundert hinein weder allgemein gebräuchlich noch vor-
geschrieben; nicht allgemein gebräuchlich, wie die zahlreichen köstlichen
Wandtabernakel der Frührenaissance in den römischen Kirchen beweisen,
welche bis wenigstens zum Schluß des 16. Jahrhunderts in Gebrauch
blieben; nicht vorgeschrieben, wie aus einem 1 Jekret der Ritenkongregation
vom 26. Oktober 1575 hervorgeht, das nur verlangt, das Tabernakel solle
innen mit Seide ausgeschlagen, im Äußern aber vergoldet sein. Zur Vor-
schrift gemacht wurde zu Rom die Anbringung des Conopeums erst
durch das Rituale Pauls III. vom Jahre 1614.

Drittes Kapitel.
Die Paramente des Kelches und Ziboriums.

I. Das Korporale.

1. Heutiger Brauch. Korporale heißt das Tuch, auf dem in
wie außer der Messe Christi hochheiliger Leib (corpus) ruhen soll, woher
auch sein Name. Es muß aus reiner Leinwand angefertigt werden.
Mit Stickereien in Seide oder Gold darf es nach dem Missale1 auf
keinen Fall in der Mitte verziert sein, wohl aber kann es, wie es scheint,
um den Saum herum in Rot- oder Buntstickerei mit einer bescheidenen
schmalen Bordüre versehen werden. Noch weniger ist verboten, es den

1 Kit. celebr. tit. 1, n. t.
 
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