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Viertes Kap. Paramenle z, Schmuck d. Kirclie u. d. Mobiliars. I. KrcdenztischdccUc.

Saum können kurze Fransen, auf dem Be-
hang selbst aber Stickereien angebracht wer-
den, jedoch soll dabei des Guten nicht zuviel
geschehen, damit er nicht zu steif wird. Aus
dem gleichen Grunde vermeide man auch
allen Zwischenstoff.

2. Geschichtliches. Das Mittelalter
hat ein Ziboriumvelum in unserem heuligen
Sinne nicht gekannt. Bewahrte man das Alier-
heiligste in einem Wandschrank auf, sei es
in der Sakristei oder in der Kirche, so blieb
das Gefäß, in dem es sich befand, wie es
scheint, ohne besondere Hülle. Nur wo es
über dem Altare schwebend angebracht war, Bild/xsB. Formen des Ziboricnvdums.
sei es in einer Taube oder in einer Pyxis, pflegte

man es, wie schon früher (S. 232) gesagt wurde, mit einem Velum zu ver-
hüllen, und zwar auch dann, wenn es unter einem kleinen Baldachin hing.
Die am Gründonnerstag für die Präsanktifikatenmesse des Karfreitags kon-
sekrierte Hostie wurde bald auf einer Patene, die in andere Patenen ein-
geschlossen wurde, bald auf einer mit einer sindon überdeckten Patene, bald,
und zwar sehr gewöhnlich, in einem Korporale aufbewahrt. Zu Rom geschah
die Aufbewahrung im 12. Jahrhundert in einem Korporale, im Beginn des 14.
auf einer mit einem Tuch überdeckten Patene. Die heutige Aufbewahnmgs-
weise muß aber noch vor Ende des 14. Jahrhunderts zu Rom Brauch ge-
worden sein, da sie bereits im Ordo des Petrus Amelii erwähnt wird (Kap. 65).
Der erste, welcher, soweit bekannt ist, für das Ziborium ausdrücklich ein
Velum vorschrieb, war der hl. Karl. Es sollte von der Art des Kelch-
velums sein, aus Brokat bestehen und, wenn tunlich, mit Goldfransen be-
setzt werden. In Karls Fußstapfen tritt isgr der Regensburger General-
vikar Miller, nur will er ein Velum in der Form eines kleinen Pluviales
oder Mäntelchens, ein tentoriolum. Übrigens blieb es noch sehr lange
an vielen Orten Brauch, das Ziborium im Tabernakel ohne Velum zu
belassen. War doch selbst im 19. Jahrhundert das Ziboriumvelum noch
keineswegs allgemein geworden.

Viertes Kapitel.

Paramente zum Schmuck der Kirche und des Mobiliars.

I. Die Kredenztischdecke.

Nach dem Missale und dem Gaeremoniale soll der Kredenztisch, d. i.
das rechts vom Altar aufgestellte Tischchen, auf welchem sich die Meß-
kännchen und das 1 .avabotüchlein und beim feierlichen Amt bis zur Opferung
sowie nach der Kommunion auch Kelch und Patene befinden, mit einem
 
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