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Louis Braun <Firma> [Hrsg.]
Sammlung A.v.O., Frankfurt a.M.: Kupfer- und Stahlstiche, Graphik, Japan- und China-Kunst-Gegenstände, ferner aus sonstigem Privat-Besitz: Gemälde, Radierungen etc., Juwelen, Brillanten, Gold- und Silbersachen, seltene Porzellane ... : Versteigerung: Donnerstag u. Freitag, den 8. und 9. Mai 1919 (Katalog Nr. 9) — Frankfurt a.M., 1919

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https://doi.org/10.11588/diglit.31740#0004
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Bedingungen

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, auch außer der
Reihe zu versteigern, Nummern zusammen zu nehmen und zu
trennen. Im iibrigen erfolgt die Versteigerung nach Reihenfolge
der Nummern.

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung.

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 %
an den Unterzeichneten zu entrichten.

Das geringste Gebot bis zu M. 100.— ist M. 1.—, iiber M. 100.
M. 5.—.

Bei vorkommenden Zweifeln iiber den Zuschlag wird die be-
treffende Nummer nochmals ausgeboten. Wenn zwei oder mehrere
Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet
das Los. (Gesetz vom 10. Juni 1902.)

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Ge-
fahr des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung
und Abnahme geschieht mit Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des
Steigerers. Die Gegenstände werden ohne Garantie fiir die An-
gaben im Katalog und in dem Zustande verkauft, in welchem sie
sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag können
nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur
Prüfung bietet. Die Maße sind in Zentimeter angegeben.

Aufträge und Gebote werden durch die unterzeichnete Firma
iibernommen, die auch jede die Versteigerung betreffende Auskunft
gerne erteilt.

Dem Auktionator steht das Recht zu, Gegenstände, welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für
Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten erscheinende
Art weiter zu ve>. kaufen, ohne den Schuldner davon zu benach-
richtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist dieser haftbar, während
er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat,

Als Erfüllungsort fiir alle Verpflichtungen der Käufer und als
ausschließlicher Gerichtsstand gilt Frankfurt am Main.

Louls Braun.

TELEFON: HANSA 894

Uebernahme ganzer Sammlungen und Nachlässe.
 
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