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Braun, Joseph
Der christliche Altar in seiner geschichtlichen Entwicklung (Band 1): Arten, Bestandteile, Altargrab, Weihe, Symbolik — München, 1924

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https://doi.org/10.11588/diglit.2141#0617
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Zweites Kapitel. Arten des Altargrabes 599

Bei den Kastenportatilien bildete der Hohlraum der kasten-
artigen Holzfassung den Behälter der Reliquien. Er war entweder mit Schiebe-
deckel, mit aufklappbarem Deckel oder mit Schiebeboden versehen, so daß
er mit seinem Inhalt stets nach Belieben zugänglich war, oder er war, wie das
Sepulcrum der Tafelportatilien, mit einem festen Verschluß versehen. Im
letzteren Falle wurden die Reliquien entweder von oben her eingelegt, und
dann bildete der Stein den Verschluß, oder sie wurden in das Innere durch
eine an der Bodenseite geschaffene kleine Öffnung eingeführt, die mit einem
Holzpflock, einem Metallplättchen oder sonstwie fest verschlossen wurde.

Altarförmige Portatilien mit Reliquienbehälter, der zum Auf-
machen eingerichtet war, scheinen, wie früher schon gesagt wurde, selten
angefertigt worden zu sein.

Ein Beispiel ist das mit aufklappbarem Deckel versehene Altärchen Bischof
Heinrichs II. im Dom zu Paderborn (Tafel 88). Die Regel war bei altarförmigen
Portatilien, daß man die Reliquien entweder von oben her in das Innere einlegte und
den Altarstein als Sigillum des Sepulcrums benutzte (Tafel 92), oder daß man an der
Bodenseite eine zum Reliquienraum führende Öffnung anbrachte. An der Rückseite
finden wir diese Öffnung bei dem Fritzlaer Portatile, bei dem die Rückseite ohne
Deckel- und Fußsims blieb und, gleich der Unterseite, lediglich mit gebräuntem
Kupfer bekleidet wurde.

DRITTES KAPITEL

VERSCHLUSS DES ALTARGRABES

I. NAME DES VERSCHLUSSES

Der Stein, der zum Verschluß des Reliquiengrabes dient, trägt in den
mittelalterlichen Pontifikalien entweder den allgemeinen Namen tabula
oder die auf seinen Zweck hinweisende Bezeichnung s i g i 11 ji m. Der Name
tabula ist in ihnen bis zum Ende des Mittelalters nicht nur am häufigsten,
sondern zugleich am ältesten; denn er kommt schon in Ordines der Altarweihe
und Reliquienrekondition vor, die sich aus dem 9. Jahrhundert erhalten haben.

Zu beachten ist freilich, daß in den Pontifikalien unter tabula nicht immer ein
besonderer Verschlußstein verstanden ist. Bisweilen ist in ihnen mit dem Wort
vielmehr die Altarplatte selbst, die Mensa, gemeint. Befand sich nämlich das
Sepulcrum, wie es sehr häufig der Fall war, oben im Stipes unter der Mensa, so war
es an sich nicht vonnöten, dasselbe mit einem besonderen Verschlußstein zu ver-
sehen, es genügte vielmehr die über ihm liegende, am Stipes mit Mörtel befestigte
Mensa als Verschluß. Und so verhielt es sich denn auch nicht selten. Foramen
quandoque ponitur in superiore parte (des Stipes) et clauditur quandoque parvo
laPide, quandoque tabula magna altaris, sagt Innocenz IV. in seinen Kommentaren
zu den Dekretalen1, und ebenso heißt es bei Durandus2: Et fit foramen ipsum
quandoque in summitate stipitis et tunc quandoque aliud sigillum non apponitur, sed
Pnncipalis mensa superposita loco sigilli habetur. Man muß daher in jedem einzel-
nen Falle zusehen, was nach dem Zusammenhang in dem betreffenden Pontifikale

Ausgaben steht wohl irrig magni statt magna. U 1,T'h
 
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