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Braun, Joseph
Der christliche Altar in seiner geschichtlichen Entwicklung (Band 1): Arten, Bestandteile, Altargrab, Weihe, Symbolik — München, 1924

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https://doi.org/10.11588/diglit.2141#0681
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FÜNFTER ABSCHNITT

DIE ALTARWEIHE

ERSTES KAPITEL

DIE WEIHE DES ALTARE FIXUM

I. DER HEUTIGE WEIHEAKT

Einen sakralenCharakter kann der Altar an sich auf d o p p e 1
tem Wege erhalten. Erstens durch die tatsächliche Verwen-
dung zur Feier des eucharistischen Opfers, vorausgesetzt, daß dieselbe nicht
eine rein zufällige und vereinzelte ist, sondern auf einer andauernd geltenden
Bestimmung beruht, kraft deren der Altar dem profanen Gebrauch entzogen
und ausschließlich der Benutzung beim Kultus zugewiesen wird. Zweitens
durch einen förmlichen We i h e a k t, durch welchen er zwar mit
Rücksicht auf seinen Zweck, jedoch im übrigen ganz unabhängig von ihm,
durch einen besonderen religiösen Ritus zu einer res sacra gemacht wird.

Wie es sich immer in früherer Zeit verhalten haben mag, heute bedarf
jeder Altar einer Weihe, durch die er für seine erhabene Verwendung vor-
bereitet, gleichsam geeignet gemacht wird. Auch eine durch Jahrzehnte sich
hindurchziehende Benutzung eines Altares würde allein ihm nach jetzigem
liturgischen Recht keinen sakralen Charakter verleihen.

Der Ritus der Altarweihe, wie er jetzt für den ganzen Bereich des lateini-
schen Ritus — den mailändischen und mozarabischen nicht ausgenommen —
m Geltung ist, findet sich in dem heute allgemein verpflichtenden römischen
Pontifikale niedergelegt. Die Weihe findet entweder statt in Verbindung mit
der Konsekration der Kirche oder ohne gleichzeitige Kirchweihe. Für ihren
Kitus macht das keinen Unterschied; er ist gegenwärtig in beiden Fällen völlig
gleich. Wir können darum auch den Kirchweiheritus hier ganz außer acht
lassen, da er ja den Ritus der Altarweihe nicht verändert.

Die Altarweihe kann, wie das Pontifikale sagt, an jedem Tage statt-
i n d e n, am passendsten geschieht sie aber an einem Sonntag. Am Vorabend soll
er Bischof die Reliquien samt drei Weihrauchkörnern und dem Weihezeugnis in
en *ur sie bestimmten Behälter legen, diesen versiegeln und ihn an einem geziemen-
en 0rt aufstellen, an dem vor den Reliquien die Vigilien zu halten sind.

Die Weihe selbst verläuft in folgender Weise. Ist der Bischof am Morgen der

F ihS- .Uon *n der Kirche angekommen, so nimmt er auf einem Thron oder

istorium zur Linken des zu weihenden Altares Platz und bekleidet sich unter Ab-

en der sieben Bußpsalmen mit den liturgischen Gewändern. Dann tritt er vor den

j- .ar> fPricht nach einer Antiphon die Oration Actiones nostras, läßt sich auf die

j-).le meder und betet mit dem assistierenden Klerus die Litanei von allen Heiligen.

rei auf den Altar bezüglichen Bitten, die in den letzten TeU derselben ein-
 
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