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Braun, Joseph
Der christliche Altar in seiner geschichtlichen Entwicklung (Band 1): Arten, Bestandteile, Altargrab, Weihe, Symbolik — München, 1924

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https://doi.org/10.11588/diglit.2141#0749
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Viertes Kapitel. Die Weihe des Portatile 731

VIERTES KAPITEL

DIE WEIHE DES PORTATILE

I. DIE PORTATILIENWEIHE NACH HEUTIGEM BRAUCH
Die Weihe der Portatilien, die an jedem Tage und Orte, also nicht bloß
in der Kirche, sondern z. B. auch, wie das Pontifikale ausdrücklich hervor-
hebt, in der Wohnung des Bischofs vorgenommen werden kann, ist, weil
mehr privaten Charakters, weniger feierlich als die Konsekration des altare
fixum. Insbesondere pflegt sie sich ohne Gesang zu vollziehen. Ihr Ritus
an sich ist allerdings nicht sehr verschieden von dem Ritus der Weihe des
altare fixum. Es genügt daher auch, ihn kurz in seinen Hauptzügen zu skiz-
zieren und dann die Hauptunterschiede zwischen den beiden Weiheordines
hervorzuheben.

Die Portatilienweihe fängt ohne Litanei mit der schon um das Ende des 10. Jahr-
hunderts in ihr nachweisbaren Oration Deum omnipotentem, fratres carissimi, votis
exultantibus deprecemur an. Dann folgt die Segnung des Lustrationswassers, die
fünffache Signierung des Steines und eine dreimalige Besprengung desselben, bei
der der Bischof um das Portatile herumgeht und zugleich mit den Assistenten die
Antiphon Asperges me und den Psalm Miserere betet. Ist der Stein abgetrocknet,
so betet der Bischof die Oration Deus qui es visibilium omnium rerum et invisi-
bilium conditor, hebt die Antiphon Dirigatur an, inzensiert das Portatile dreimal
ringsum und vollzieht die erste und zweite Salbung mit Katechumenenöl sowie die
Salbung mit Chrisam, welche ganz wie die des altare fixum geschehen, nur daß
nicht ein Priester ständig mit Weihrauch um das Portatile herumzieht (Tafel 114).

Nach der Salbung mit Chrisam spricht er die Oration Exaudi nos, Deus noster,
et precum nostrarum libenter accipe votum, salbt das Sepulcrum mit Chrisam,
doch nur in der Mitte, legt ohne weitere Zeremonien die Reliquien nebst drei Weih-
rauchkörnern in dasselbe hinein, verschließt es, betet die Oration Deus qui ex
omnium cohabitatione und beginnt die Antiphon Ecce odor fllii mei, an die sich
der Psalm 86 Fundamenta anreiht. Hierauf salbt er den Stein zugleich mit
Katechumenenöl und Chrisam, betet die Oration Lapidem hunc, fratres charissimi,
die Antiphon Aedificavit Moyses und die Oration Dei Patris omnipotentis miseri-
cordiam supplices imploremus, segnet Weihrauch, legt ihn, zu je fünf Körnern, in
Kreuzesform auf die fünf Salbstellen des Steines, verbrennt ihn, wie es bei der
Weihe des altare fixum Brauch ist, läßt durch einen seiner Ministri die Aschen-
und Weihrauchreste von dem Stein entfernen und spricht die Konsekrationsgebete,
d. i. die Oration Supplices tibi, Domine Deus, Pater omnipotens, preces effundimus
und die Präfation Aeterne Deus, qui post offendicula lapsus.

Auf die Konsekrationsgebete folgt der Konfirmationsritus, der jedoch bei dem
Portatile nur aus Gebeten besteht, nämlich aus der Antiphon: Confirma hoc, Deus
und der Oration Quaesumus, omnipotens Deus, universarum rerum rationabilis
artifex. Den Beschluß der Weihe machen die Antiphon: Omnis terra, während
deren der Bischof den Altar inzensiert, und die Oration: Descendat.

Vergleichen wir die Weihe des Portatile mit derjenigen des altare fixum,
so ergeben sich als Hauptunterschiede im Ritus: Erstens das Wegfallen
der Litanei, die durch die Oration Deum omnipotentem ersetzt ist, zwei-
tei>s das Weglassen der Antiphon Introibo und des Psalmes Judica,
drittens die nur dreimalige Besprengung des Steines, viertens die
§anz abweichende Anordnung der Reliquienbeisetzung, die erst nach der
 
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