26 Historische
Clösterlein zu regiren, wie solches aus einer alten
Urkunde von 1471. erhellet; worauf denn Rudolf
Schlierbach und Heinrich Meyer zu neuen Pflegern
in gesessener Rahtsversamlung erwählet worden.
Also lebten diese Religiösen in ihrer Einsamkeit
mit Gütern und Beschützern begabet/ ruhig, pfleg-
ten so gar mit einem sich angeschasten Sigill, des-
sen Abriß auf dem Titulblate sicht, ihre etwan
errichtende Verträge zu bekräftigen, bis ein ohnver-
hoftes Unglück sie vollkommen aus, ihrer Woh-
nung verjagte.
Unsere Gefchichtschreiber geben uns hiervon nicht
die geringste Nachricht; wir glauben aber solche irr
derjenigen Bulle, welche Papst Julius der Zweyte
den io. Herbtznonats 1512. dem Bürgermeister
und Rahte der Stadt Basel gegeben, vollkom-
men entdeckt zu haben: In derselben sagt er deut-
lich, daß, da das in dem Muttentzer Kirchen-
bann gelegene Closter, roht Haus genant, durch
Feuersnoht dergestalten abgebrant, und in solche
Armuht gerahten, daß niemand mehr da woh-
nen könne; er hiermit zugebe, daß von denen Be-
sitzungen und Gütern des rohten Hauses, welche zu
denen Einkünften des Siechenhaufes zu St. Jakob
geschlagen worden, kein geistlicher Zehrrden noch
Erstlinge sollen genommen werden.
Auf
Clösterlein zu regiren, wie solches aus einer alten
Urkunde von 1471. erhellet; worauf denn Rudolf
Schlierbach und Heinrich Meyer zu neuen Pflegern
in gesessener Rahtsversamlung erwählet worden.
Also lebten diese Religiösen in ihrer Einsamkeit
mit Gütern und Beschützern begabet/ ruhig, pfleg-
ten so gar mit einem sich angeschasten Sigill, des-
sen Abriß auf dem Titulblate sicht, ihre etwan
errichtende Verträge zu bekräftigen, bis ein ohnver-
hoftes Unglück sie vollkommen aus, ihrer Woh-
nung verjagte.
Unsere Gefchichtschreiber geben uns hiervon nicht
die geringste Nachricht; wir glauben aber solche irr
derjenigen Bulle, welche Papst Julius der Zweyte
den io. Herbtznonats 1512. dem Bürgermeister
und Rahte der Stadt Basel gegeben, vollkom-
men entdeckt zu haben: In derselben sagt er deut-
lich, daß, da das in dem Muttentzer Kirchen-
bann gelegene Closter, roht Haus genant, durch
Feuersnoht dergestalten abgebrant, und in solche
Armuht gerahten, daß niemand mehr da woh-
nen könne; er hiermit zugebe, daß von denen Be-
sitzungen und Gütern des rohten Hauses, welche zu
denen Einkünften des Siechenhaufes zu St. Jakob
geschlagen worden, kein geistlicher Zehrrden noch
Erstlinge sollen genommen werden.
Auf