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ägyptischen Mythologie durch diese neuen und unerwarteten Entdeckungen wesentlich gefördert
werden dürfte, glaube ich schon jetzt aus vollster Ueberzeugung behaupten zu dürfen.
Das Endresultat meiner Untersuchungen, auf Grund der in dieser Abtheilung zusammen-
gestellten und näher behandelten Inschriften und Texte, lässt sich einfach mit folgenden
Worten sagen.
Den Datirungen der Denkmäler liegt zu allen Zeiten der ägyptischen Geschichte das be-
kannte Wandeljahr von 365 Tagen mit dem Anfangspunkte des Siriusaufgangs am 19/20. Juli
julianisch zu Grunde.
Die Anwendung eines festen Jahres, mit vierjähriger Einschaltung eines Tages, findet sich
im Sinne einer ergänzenden zeitlichen Correspondenz neben dem Datum des laufenden Wandel-
jahres nur in zwei Beispielen, aus der Epoche der alexandrinischen Jahresform (des „Jahres
des Joners" nach einem demotischen Texte), in altägyptischen Inschriften vor. In dem einen
erscheint der 10. Epiphi vom Jahre 21 der Regierung des Kaisers Augustus dem 16. Mesori
(30. Juni jul.J des alex. Jahres gleichgestellt (s. S. 446), in dem andern, wie ich gleichfalls zu-
erst nachgewiesen habe (ÄZ. 1872, 27), entspricht der 18. Tybi „des Joners" im Jahre 17 des
Kaisers Tiberius (13. Januar jul.) dem Tage des 1. Mechir „des Aegypters."
Dagegen sind es Mondphasen, Sonnenstände, die Anfänge der Jahreszeiten, die
notirten Aufgänge der Sterne, an ihrer Spitze der Sirius, und die Niltage, welche die Corre-
spondenztage eines festen Jahres neben den alten Ansätzen derselben in den jüngeren Kalen-
dern und kalendarischen Inschriften vertreten.
Das von mir zuerst im Jahre 1872 (s. AZ. 1872, S. 12 fll.) nachgewiesene Mondjahr,
welches neben dem laufenden Wandeljahr zur astronomischen Fixirung gewisser Daten diente
und dessen Anwendung von den Gelehrten fast durchweg bestritten worden ist, findet durch die
von mir beigebrachten Beweise (ich richte vor allem die Aufmerksamkeit des Lesers auf die Seite
276) seine vollste Bestätigung.
Daten des Wandeljahres, welche mit der Epoche des Siriusaufganges (nach ägyptischer
Rechnung in der 11. Stunde der Nacht vom 5. Schalttage zum Neujahrstage des 1. Thoth des
festen Jahres, 19 20. Juli jul.) in Zusammenhang stehen, liegen in folgenden, durch die Denk-
mäler verbürgten Ueberlieferungen vor:
I. Im Jahre 18 der Regierung des Königs Merirä Pepi (Phiops I.) der VI. Dynastie am
27. Epiphi des laufenden Wandeljahres am Eintritt des Neujahrstages (19/20. Juli jul.) des festen
Jahres (s. meine Materiaux S. 70).
II. Unter der Regierung des Königs Thotmosis III. der XVIII. Dynastie Aufgang des
Sirius am 28. Epiphi des laufenden Wandeljahres.
III. Im 9. Iahre der Regierung Königs Ptolemäus III. Euergetes I, nach dem Dekret von
Ganopus, Aufgang des Sirius (19/20 Juli jul.) am ersten Payni des laufenden Wandeljahres.
IV. Nach dem (alexandrinischen) Kalender von Esne Aufgang des Sirius am 29. Epiphi
des Wandeljahres der Epoche.
Es leuchtet ein, dass die unter den Nummern I, II und IV verzeichneten Tage in einem
inneren Zusammenhange mit einander stehen. Sie gehören Jahren der Apokatastasis an, die
durch je eine volle Sothisperiode von 1461 Wandeljahren von einander getrennt sind.
Die sich hieran knüpfenden wichtigen Folgerungen gehören in das Gebiet der berech-
nenden Chronologie, einschliesslich der Erklärung des auf astronomischen Gründen beruhenden
Vorrückens der Sothisdaten um je einen Tag nach Verlauf einer Sothisperiode.
Die kalendarischen Inschriften, wie sie in diesem Bande in einer kritischen Auswahl zum
Abdruck gebracht worden sind, bilden die Grundlage, auf dem sich das System der altägyptischen
Zeitmessung und seine Ausdrucksweise aufbaut. Haben meine ursprünglich beabsichtigten Er-
läuterungen dazu die Gestalt inhaltreicher, ausgedehnter Untersuchungen angenommen, so wird
mir der Leser nicht zürnen, wenn ich mehr geliefert als nach dem Programm versprochen habe.
Die Wichtigkeit des Gegenstandes und die überraschenden Entdeckungen, zu welchen ich im
Laufe der fortschreitenden Arbeit gelangt bin, werden mir als genügende Entschuldigung dienen.
Somit übergebe ich diese zweite Abtheilung des Thesaurus der Oeffentlichkeit in der Uebei--
zeugung, der Wissenschaft vielleicht auch dieses Mal einen guten Dienst geleistet und die Er-
kenntniss des altägyptischen Kalenderwesens durch die Einführung neuer Factoren wesentlich
gefördert zu haben.
Charlotten bürg. d. 10. October 1883.
Heinrich Brugsch.
ägyptischen Mythologie durch diese neuen und unerwarteten Entdeckungen wesentlich gefördert
werden dürfte, glaube ich schon jetzt aus vollster Ueberzeugung behaupten zu dürfen.
Das Endresultat meiner Untersuchungen, auf Grund der in dieser Abtheilung zusammen-
gestellten und näher behandelten Inschriften und Texte, lässt sich einfach mit folgenden
Worten sagen.
Den Datirungen der Denkmäler liegt zu allen Zeiten der ägyptischen Geschichte das be-
kannte Wandeljahr von 365 Tagen mit dem Anfangspunkte des Siriusaufgangs am 19/20. Juli
julianisch zu Grunde.
Die Anwendung eines festen Jahres, mit vierjähriger Einschaltung eines Tages, findet sich
im Sinne einer ergänzenden zeitlichen Correspondenz neben dem Datum des laufenden Wandel-
jahres nur in zwei Beispielen, aus der Epoche der alexandrinischen Jahresform (des „Jahres
des Joners" nach einem demotischen Texte), in altägyptischen Inschriften vor. In dem einen
erscheint der 10. Epiphi vom Jahre 21 der Regierung des Kaisers Augustus dem 16. Mesori
(30. Juni jul.J des alex. Jahres gleichgestellt (s. S. 446), in dem andern, wie ich gleichfalls zu-
erst nachgewiesen habe (ÄZ. 1872, 27), entspricht der 18. Tybi „des Joners" im Jahre 17 des
Kaisers Tiberius (13. Januar jul.) dem Tage des 1. Mechir „des Aegypters."
Dagegen sind es Mondphasen, Sonnenstände, die Anfänge der Jahreszeiten, die
notirten Aufgänge der Sterne, an ihrer Spitze der Sirius, und die Niltage, welche die Corre-
spondenztage eines festen Jahres neben den alten Ansätzen derselben in den jüngeren Kalen-
dern und kalendarischen Inschriften vertreten.
Das von mir zuerst im Jahre 1872 (s. AZ. 1872, S. 12 fll.) nachgewiesene Mondjahr,
welches neben dem laufenden Wandeljahr zur astronomischen Fixirung gewisser Daten diente
und dessen Anwendung von den Gelehrten fast durchweg bestritten worden ist, findet durch die
von mir beigebrachten Beweise (ich richte vor allem die Aufmerksamkeit des Lesers auf die Seite
276) seine vollste Bestätigung.
Daten des Wandeljahres, welche mit der Epoche des Siriusaufganges (nach ägyptischer
Rechnung in der 11. Stunde der Nacht vom 5. Schalttage zum Neujahrstage des 1. Thoth des
festen Jahres, 19 20. Juli jul.) in Zusammenhang stehen, liegen in folgenden, durch die Denk-
mäler verbürgten Ueberlieferungen vor:
I. Im Jahre 18 der Regierung des Königs Merirä Pepi (Phiops I.) der VI. Dynastie am
27. Epiphi des laufenden Wandeljahres am Eintritt des Neujahrstages (19/20. Juli jul.) des festen
Jahres (s. meine Materiaux S. 70).
II. Unter der Regierung des Königs Thotmosis III. der XVIII. Dynastie Aufgang des
Sirius am 28. Epiphi des laufenden Wandeljahres.
III. Im 9. Iahre der Regierung Königs Ptolemäus III. Euergetes I, nach dem Dekret von
Ganopus, Aufgang des Sirius (19/20 Juli jul.) am ersten Payni des laufenden Wandeljahres.
IV. Nach dem (alexandrinischen) Kalender von Esne Aufgang des Sirius am 29. Epiphi
des Wandeljahres der Epoche.
Es leuchtet ein, dass die unter den Nummern I, II und IV verzeichneten Tage in einem
inneren Zusammenhange mit einander stehen. Sie gehören Jahren der Apokatastasis an, die
durch je eine volle Sothisperiode von 1461 Wandeljahren von einander getrennt sind.
Die sich hieran knüpfenden wichtigen Folgerungen gehören in das Gebiet der berech-
nenden Chronologie, einschliesslich der Erklärung des auf astronomischen Gründen beruhenden
Vorrückens der Sothisdaten um je einen Tag nach Verlauf einer Sothisperiode.
Die kalendarischen Inschriften, wie sie in diesem Bande in einer kritischen Auswahl zum
Abdruck gebracht worden sind, bilden die Grundlage, auf dem sich das System der altägyptischen
Zeitmessung und seine Ausdrucksweise aufbaut. Haben meine ursprünglich beabsichtigten Er-
läuterungen dazu die Gestalt inhaltreicher, ausgedehnter Untersuchungen angenommen, so wird
mir der Leser nicht zürnen, wenn ich mehr geliefert als nach dem Programm versprochen habe.
Die Wichtigkeit des Gegenstandes und die überraschenden Entdeckungen, zu welchen ich im
Laufe der fortschreitenden Arbeit gelangt bin, werden mir als genügende Entschuldigung dienen.
Somit übergebe ich diese zweite Abtheilung des Thesaurus der Oeffentlichkeit in der Uebei--
zeugung, der Wissenschaft vielleicht auch dieses Mal einen guten Dienst geleistet und die Er-
kenntniss des altägyptischen Kalenderwesens durch die Einführung neuer Factoren wesentlich
gefördert zu haben.
Charlotten bürg. d. 10. October 1883.
Heinrich Brugsch.



