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Central-Rechnung. Wo.


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ausfallenden Rückständen der Einnahme, die bey den gesammten Zahlämtern vorhandene baare
Kaße-Reste hinzu, und ziehet von dieser Summe die für gedachten Monat sich äußerende Ruck-
stände der Ausgaben ab. Der daraus entstehende Ueberschuß muß sodann dem obigen aus der
Vergleichung der vorherbestimmten Schuldigkeiten sich ergebenden Überschüße gleich seyn, wenn
der Monats-Abschluß richtig verfaßet worden.
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Dieses nun ist der ganze Begriff der nach dem verbeßerten Rechnungs-Fuße eingerichteten
Kameral-Rechnung,nach welcher die gesammten Geschäfte eines Finanz-Zweiges von Monate zu
Monate, im Ganzen sowohl, als in allen ihren Lheilen , vollkommen übersehen werden könnew
Zu Ende des Jahres wird, wie aus gegenwärtigem Entwürfe zu ersehen, das Hauptbuch sammt
allen Hülfsbüchern abgeschloßen, und muß dieser JahreS-Abschluß mit dem über den letzten Mo-
nat besonders verfaßten monatlichen Abschlüße, in Ansehung der Rückstände vollkommen gleich-
lautend seyn, wenn anders diese monatliche Abschlüße richtig auseinander übergetragen, und ohne
Mangel verfaßet worden. Gegenwärtiger Entwurf besitzet demnach, nebst vielen andern wichti-
gen Vortheilen, die vorzügliche Eigenschaft, daß jederzeit der nachfolgende Lheil deßelben, die
richtige Verfaßung der vorhergehenden Theile prüfet, und dafür die sichere Gewähr leistet; wie
diesfalls bey dem Kaße-Lcomro, dem monatlichen Abschlüße, und anderen Lheilen, der Be-
weist vor Augen lieget..
 
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