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gewöhnliche Erwerbungsmittel erlangt hat, nicht
verwechselt werden, b) welche aber der Landesherr,
wenn es ihm beliebt, den Domainen einverleiven
kann. Die zweite Hauptquelle der Staats-Ein-
künfte sind die so genannten Regalien,oder landes-
herrschaftlichen Rechte/ welche der obersten Ge-
walt über die zum besonder« Eigentum nicht schickli-
chen, aber doch zum allgemeinen Vermögen de-
StaatS gehörigen Güter und Dinge zugestanden
sind, damit sie nach Maßgebung der gemeinschaftli-
chen Wohlfahrt genußet werden,und zugleich durch
einen Neben-Endzweck Einkünfte abwerfen. Sie
bestehen vornehmlich, i. in demZoll- oderMauth-
undGebiecsregal;c) 2. in dem Postregal; ä)
z. in den lVasierregalien; s) 4. in dem Forftre-
gal;5) s.in demIagdregal;§) 6.indemBerg-
werks- und Galzregal; n) und 7. in demMünz-
regal. i) Die dritte Hauptquelle der Staats-
Einkünfte k) ist derBeytrag der Unteckhauen,wel-
chen sie zu dem großen Aufwande des «Staats thun,
und welcher ein Theil der Nutzung oder des Ge-
winns von ihrem besonder« Vermögen ist, welches
zugleich zu dem allgemeinen Vermögen des Staats
gehört. Man giebt diesem Beytrag den Namen
derLontribucionen/ Steuern, Abgaben/ Auf-
lagen/ u. s. w. Er wird theils von den unbeweg-
lichen Gütern, oder von dem Gewinn, welcher da-
von gezogen wird, I) entrichtet: theils von denPerso-
nen der Ünterthaneu selbst; da er denn Ropfgeld
oder Ropfsteuer genennet wird; wozu auch in eini-
gen
gewöhnliche Erwerbungsmittel erlangt hat, nicht
verwechselt werden, b) welche aber der Landesherr,
wenn es ihm beliebt, den Domainen einverleiven
kann. Die zweite Hauptquelle der Staats-Ein-
künfte sind die so genannten Regalien,oder landes-
herrschaftlichen Rechte/ welche der obersten Ge-
walt über die zum besonder« Eigentum nicht schickli-
chen, aber doch zum allgemeinen Vermögen de-
StaatS gehörigen Güter und Dinge zugestanden
sind, damit sie nach Maßgebung der gemeinschaftli-
chen Wohlfahrt genußet werden,und zugleich durch
einen Neben-Endzweck Einkünfte abwerfen. Sie
bestehen vornehmlich, i. in demZoll- oderMauth-
undGebiecsregal;c) 2. in dem Postregal; ä)
z. in den lVasierregalien; s) 4. in dem Forftre-
gal;5) s.in demIagdregal;§) 6.indemBerg-
werks- und Galzregal; n) und 7. in demMünz-
regal. i) Die dritte Hauptquelle der Staats-
Einkünfte k) ist derBeytrag der Unteckhauen,wel-
chen sie zu dem großen Aufwande des «Staats thun,
und welcher ein Theil der Nutzung oder des Ge-
winns von ihrem besonder« Vermögen ist, welches
zugleich zu dem allgemeinen Vermögen des Staats
gehört. Man giebt diesem Beytrag den Namen
derLontribucionen/ Steuern, Abgaben/ Auf-
lagen/ u. s. w. Er wird theils von den unbeweg-
lichen Gütern, oder von dem Gewinn, welcher da-
von gezogen wird, I) entrichtet: theils von denPerso-
nen der Ünterthaneu selbst; da er denn Ropfgeld
oder Ropfsteuer genennet wird; wozu auch in eini-
gen