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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Hrsg.]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 2.1900-1901

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Nr. 5
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Krollmann, Christian: Schloß Rieneck
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Schaumberg, Oskar: Ruine Rauenstein in Thüringen, [3]
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https://doi.org/10.11588/diglit.31729#0043

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Abb. 2. Rieneck, Burghofecke mit Mündung des
Thorganges.

Vloch I6OZ, 1624 mid 16Z6 hatten vierzehn Schamn-
bergische Agnaten die Burgfrieden und die alten Hauö-
gesetze erneuert und besiegelt, da kam der furchtbare Gchlag
der Iahre 164O und 42, welchem Rauestein und die Gcamm-
burg Gchaumberg zum Mpfer fielen. Beide Schlösser blieben
seitdem in ihren Trümmern liegen und unersetzbare Schätze
des Alterchums gingen verloren. Wie außerlich der Glanz und die Herrlichkeit des Rauensteiner
Besitzes vernichcet war, so waren auch die materiellen Einnahmequellen versiegt, wahrend die Aus-
gaben für die Leherchöfe, die Uncerhalcung der Güter, die Aufbringung der Rriegssteuern u. s. w.
ins Ungeheure gestiegen waren. Auf den Geschlechtscagen von 164O, 51 und 72 »nußte die N^och-
wendigkeit des Verkaufes von Tundorf, um Rauenstein zu retten, ausgesprochen werden, und 1676
ging dieser herrliche Besitz für 75O00 fi. der Familie verloren —, ohne Rauenstein zu retten. Zu
mißlicher pecuniarer -Lage kamen jetzt bis 168O ununterbrochen fortgeführte Streitigkeiten und ^)ro-
cefse über Rechte und Gerechtsame in den von allen Seiten von
Sachsen umschlossenen Rauensteiner Besitzungen mit den »Zerzögen
von Loburg und dem Ritterorte Baunach hinzu, im Besonderen
wegen der seit 1671 bei genanncem R.itterorte abgelösten Reichslehen.

Weder dem Abte zu Lulda noch dem Raiser gelang es, diese durch
den fortwahrenden Wechsel der sachsischen Landesherrschaft in Rauen-
stein und Schalkau noch besonders erschwercen Irrungen zu lösen.

Für den rjeweiligen Besitzer der einen Halfte des Gerichtes und
Amces Gchalkau war Rauenstein wegen der Beziehungen der
Mannlehen daselbst zu der anderen Halfce dieses Gerichces namr-
gemaß von besonderem Werthe, denn er war in allen Hoheitsrechten
im Amce Gchalkau beschrankc und gebunden. Da die Doppelherr-
schaft und die gemischten Hoheitsverhaltnisse daselbst zu fortwahren-
den Gtreitfallen, Grenz- und Hoheitsirrungen zwischen Sachsen und
Schaumberg führten, wurden allein 1Z51 bis 1577 acht ausführliche,
umstandliche Dertrage abgeschlossen, ohne jedoch die immer unhalt-
barer werdenden Doppelzustande zu beseitigen. ^7achdem 168O die
Gtreitigkeiten von Neuem begonnen hatten, ohne daß eine Besserung
der sonstigen Umstande eingetreten war, wurde 1687 dem Burgvogte

Abb. 3. Rienech Frühgothisches
Ornamenr am inneren Thor.

Sandstein herausgearbeitec und, wie es scheinc, niemals von
Larbe berührt, weisen auf romanische Entstehungszeit hin.
Auch zwei Rarninconsolen im daruncer liegenden Gtockwerke
sind mit romarnschen (Drnamenten geziert. Die Rapelle, die
Leuerungsanlage, verschiedene Mauernischerr und ein Aus-
gußbeckeir Ln demselben Gtockwerke kennzeichnen das Äau-
werk als einen Wohnchurm. Der jetzige Besitzer, Herr
Hupertz, hac in den bereits von Prof. Rienecker umgebaucen
Theilen der Burg sich eine modernen Bedürfnissen enr-
sprechende geschmackvolle Schloßwohnung geschaffen, was
er aber noch Lncact vorgefunden hat, soll durchaus seinen
alren Lharakter bewahren und seinem archirektonischen und
historischen Werthe entsprechend vor weiterem Verfall ge-
schützt und nach Erforderniß wiederhergestellt werden.

Halensee. L. Nrollmann.

Ruine Rauenstein in Thüringen.

(Schlnß.)
 
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