Leitung fürlvehrbau/Lvohnbau unöStäÜtebau
Ser Burgwart
Zeitung üervereinigung zur Erhaltung deutscher Burgen
Herausgeber: Professor Soöo Ebharöt, Architekt, Marksburg b. Sraubach a. Nhein
Burgverlag, G.m.b.H., Marksburg b. Braubach a. Rhein
Z5. Jahrgang - Oer Burgwart erscheint jährlich ^ Bezugspreis 1,50 Mark für den Vogen -
1^Z4 ß MitglieüerdervereinigungzurLrhaltungdeutscherBurgenerhaltendenVurgwartunentgeltlich ß ^
Aufruf. - Achtung. Feuer!
Hie Schätze deutscher Wehrbaukunst, geboren aus heldischem deutschem Geiste, die uns in unseren Burgen
1 und Schloßbauten erhalten sind, sind in den letzten Jahren dauernd von Feuersbrünsten bedroht, ja
' zum Teil vernichtet worden. Es ist also wahrlich an der Zeit, daß sich alle zuständigen Personen und
! Behörden darüber klarwerden, daß es nicht länger angeht, daß durch Achtlosigkeit und Unvorsichtigkeit
ein herrliches Baudenkmal nach dem anderen, alle fest verwachsen mit deutschem Boden, den Flammen
zum Opfer fällt. Denn unersetzlich ist das, was vernichtet wird. Selbst wenn eine Wiederherstellung mit feinstem
Kunstgefühl und auf Grund genauester Sachkenntnis auf dem Gebiete des alten Wehrbaues durchgeführt wird,
bleibt doch immer die Tatsache, daß der wiederhergestellte Bau eben nicht mehr der alte Bau ist.
Aber auch angenommen, daß wir berechtigt, wenn nicht gar verpflichtet sind, bei einem solchen Wiederauf-
bau den Forderungen der heutigen Lebenshaltung Rechnung zu tragen und die Vorteile neuzeitlich wirtschaftlicher
Einrichtungen in die alten Mauern einzubauen, bleibt doch immer noch eine zweite Gefahr zurück, nämlich ob und
wie die für den Wiederaufbau notwendigen Mittel beschafft werden können.
Der persönliche Eigentümer eines Burgsitzes wird zweifellos gegen Feuer versichern. Diese Versicherung
reicht aber in der heutigen Form meist bei weitem nicht aus, um von der im Brandfalle zu erwartenden Ent-
schädigung den Wiederaufbau zu ermöglichen, da die allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen nur eine Ver-
gütung zum ortsüblichen Bauwert unter Abzug eines dem Zustand des Gebäudes, insbesondere dem Alter und der
Abnutzung entsprechenden Betrages zulassen. Dazu tritt noch die Möglichkeit, daß dieser Ersatzwert in vielen Fällen
vermindert wird durch die für die Gegenwart geringere praktische Nutzungsmöglichkeit dieser oft abseits vom ge-
wöhnlichen Verkehrsweg liegenden mittelalterlichen Bauwerke. Der Besitzer wird daher damit rechnen müssen,
daß die Entschädigungssumme nur für eine teilweise Wiederherstellung genügt, und daß er für eine völlige Wieder-
errichtung ans eigenen Mitteln zuschießen muß.
Immerhin ist die Festsetzung der Versicherungssumme von Bedeutung; ist sie nämlich zu hoch, dann wird
unnötigerweise Prämie gezahlt, ist sie zu niedrig, dann trägt der Besitzer eine gewisse Selbstversicherung, um die
sich der Entschädigungsbetrag ermäßigt.
Es wird sich daher empfehlen, der Versicherungssumme eine sorgfältige Schätzung der bedrohten Bauten
zugrunde zu legen.
Eine solche Schätzung kann aber nicht jeder Bausachverständige abgeben, denn es handelt sich ja in den meisten
Fällen um künstlerisch und geschichtlich höchst bedeutsame Baudenkmale, bei deren Wiederherstellung zahlreiche kunst-
handwerkliche Arbeiten und Besonderheiten Aufwendungen erfordern, die innerhalb der heutigen durchschnittlich
ermittelten Baukosten nicht durchführbar sind.
Im Gegenteil wird der neuzeitliche Baukundige geneigt sein, manches in einer gewissen Überhebung als un-
richtig zu betrachten, was in Wirklichkeit gerade dazu beitlägt, den Wert des alten Baues zu erhöhen.
Auch darum muß allen Besitzern unserer köstlichen deutschen Burgen und Bergschlösser eine neue Schätzung
durch einen unbedingt zuverlässigen, erfahrenen Sachverständigen dringend nahegelegt werden, auch wenn daraus
besondere Kosten entstehen. Wir haben es ja erlebt, wie oft in neuester Zeit furchtbare Schadenfeuer Stücke unseres
deutschen Denkmälerschatzes zerstört haben, für deren Wiederaufbau dann die Mittel fehlten.
Ser Burgwart
Zeitung üervereinigung zur Erhaltung deutscher Burgen
Herausgeber: Professor Soöo Ebharöt, Architekt, Marksburg b. Sraubach a. Nhein
Burgverlag, G.m.b.H., Marksburg b. Braubach a. Rhein
Z5. Jahrgang - Oer Burgwart erscheint jährlich ^ Bezugspreis 1,50 Mark für den Vogen -
1^Z4 ß MitglieüerdervereinigungzurLrhaltungdeutscherBurgenerhaltendenVurgwartunentgeltlich ß ^
Aufruf. - Achtung. Feuer!
Hie Schätze deutscher Wehrbaukunst, geboren aus heldischem deutschem Geiste, die uns in unseren Burgen
1 und Schloßbauten erhalten sind, sind in den letzten Jahren dauernd von Feuersbrünsten bedroht, ja
' zum Teil vernichtet worden. Es ist also wahrlich an der Zeit, daß sich alle zuständigen Personen und
! Behörden darüber klarwerden, daß es nicht länger angeht, daß durch Achtlosigkeit und Unvorsichtigkeit
ein herrliches Baudenkmal nach dem anderen, alle fest verwachsen mit deutschem Boden, den Flammen
zum Opfer fällt. Denn unersetzlich ist das, was vernichtet wird. Selbst wenn eine Wiederherstellung mit feinstem
Kunstgefühl und auf Grund genauester Sachkenntnis auf dem Gebiete des alten Wehrbaues durchgeführt wird,
bleibt doch immer die Tatsache, daß der wiederhergestellte Bau eben nicht mehr der alte Bau ist.
Aber auch angenommen, daß wir berechtigt, wenn nicht gar verpflichtet sind, bei einem solchen Wiederauf-
bau den Forderungen der heutigen Lebenshaltung Rechnung zu tragen und die Vorteile neuzeitlich wirtschaftlicher
Einrichtungen in die alten Mauern einzubauen, bleibt doch immer noch eine zweite Gefahr zurück, nämlich ob und
wie die für den Wiederaufbau notwendigen Mittel beschafft werden können.
Der persönliche Eigentümer eines Burgsitzes wird zweifellos gegen Feuer versichern. Diese Versicherung
reicht aber in der heutigen Form meist bei weitem nicht aus, um von der im Brandfalle zu erwartenden Ent-
schädigung den Wiederaufbau zu ermöglichen, da die allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen nur eine Ver-
gütung zum ortsüblichen Bauwert unter Abzug eines dem Zustand des Gebäudes, insbesondere dem Alter und der
Abnutzung entsprechenden Betrages zulassen. Dazu tritt noch die Möglichkeit, daß dieser Ersatzwert in vielen Fällen
vermindert wird durch die für die Gegenwart geringere praktische Nutzungsmöglichkeit dieser oft abseits vom ge-
wöhnlichen Verkehrsweg liegenden mittelalterlichen Bauwerke. Der Besitzer wird daher damit rechnen müssen,
daß die Entschädigungssumme nur für eine teilweise Wiederherstellung genügt, und daß er für eine völlige Wieder-
errichtung ans eigenen Mitteln zuschießen muß.
Immerhin ist die Festsetzung der Versicherungssumme von Bedeutung; ist sie nämlich zu hoch, dann wird
unnötigerweise Prämie gezahlt, ist sie zu niedrig, dann trägt der Besitzer eine gewisse Selbstversicherung, um die
sich der Entschädigungsbetrag ermäßigt.
Es wird sich daher empfehlen, der Versicherungssumme eine sorgfältige Schätzung der bedrohten Bauten
zugrunde zu legen.
Eine solche Schätzung kann aber nicht jeder Bausachverständige abgeben, denn es handelt sich ja in den meisten
Fällen um künstlerisch und geschichtlich höchst bedeutsame Baudenkmale, bei deren Wiederherstellung zahlreiche kunst-
handwerkliche Arbeiten und Besonderheiten Aufwendungen erfordern, die innerhalb der heutigen durchschnittlich
ermittelten Baukosten nicht durchführbar sind.
Im Gegenteil wird der neuzeitliche Baukundige geneigt sein, manches in einer gewissen Überhebung als un-
richtig zu betrachten, was in Wirklichkeit gerade dazu beitlägt, den Wert des alten Baues zu erhöhen.
Auch darum muß allen Besitzern unserer köstlichen deutschen Burgen und Bergschlösser eine neue Schätzung
durch einen unbedingt zuverlässigen, erfahrenen Sachverständigen dringend nahegelegt werden, auch wenn daraus
besondere Kosten entstehen. Wir haben es ja erlebt, wie oft in neuester Zeit furchtbare Schadenfeuer Stücke unseres
deutschen Denkmälerschatzes zerstört haben, für deren Wiederaufbau dann die Mittel fehlten.


