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Frankfurter Münzhandlung E. Button [Hrsg.]
Die Spezialsammlung Waldeck: (Nachlaß Bernh. Hennig, Dresden) — Frankfurt am Main, 1942

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https://doi.org/10.11588/diglit.12075#0004
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Versteigerungs-Bedingungen

Die VERSTEIGERUNG erfolgt gegen Rarzahlung mit einem Aufgeld von 10°/o
zum Erstehungspreise.

GEROTE können bis zum Retrage von RM 10.— mit einer Mindeststeigerung von
RM —.50, bis zum Retrage von RM 100. — , von RM 1. — , bis zum Retrage von
RM 500. — , von RM 5. — , darüber von RM 25.— abgegeben werden.

Der ZUSCHLAG wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gebotes kein
Übergebot abgegeben wird. Rei etwaiger Meinungsverschiedenheit der Beteiligten
über den Zuschlag wird die betreffende Nummer noch einmal aufgeboten. Der Zu-
schlag verpflichtet zur Annahme. Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zu
vereinigen oder zu trennen.

AUFTRÄGE werden unter Anrechnung einer Provision von 5°/o, jedoch nicht unter
RM 1. — , auf das sorgfältigste vom Versteigerer ausgeführt. Wenn die Limiten
vom Auftraggeber nicht ausdrücklich als äußerste Preisgrenze bezeichnet werden,
können diese vom Versteigerer, wenn erforderlich, wie üblich um etwa 10°/o über-
schritten werden. Aufträge von mir unbekannten Sammlern gelangen nur zur Aus-
führung, wenn ein entsprechendes Depot beigefügt ist oder genügende Referenzen
aufgegeben werden.

Käufer von GOLDMÜNZEN erhalten von mir eine Rescheinigung, daß die be-
treffenden Stücke von der Devisenabteilung der Reichsbank auf Grund des Runcl-
erlasses 48 — 35 D. St. für Sammelzwecke zum Weiterverkauf freigegeben sind. An
ausländische Käufer erfolgt die Lieferung nur gegen vorherige Rezahlung in De-
visen. Die Versendung von Goldmünzen ins Ausland kann nur durch eine deutsche
Devisenbank gegen sofortige Kasse erfolgen. Die für den Erwerb von Goldmedaillen
erforderliche Genehmigung der Reichsstelle für Edelmetalle wird besorgt; die Aus-
händigung dieser Stücke erfolgt erst nach Eingang der Genehmigung.

KAUFGELDER, Kaufgeldsrückstände sowie Nebenleistungen kann die Unter-
zeichnete in eigenem Namen einziehen und einklagen. Die Stücke gehen erst nach
Erlegung des Kaufpreises in das Eigentum des Ersteigerers über. Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist für beide Teile Frankfurt a. M.

Die RESICHTIGUNG der Sammlung kann täglich während der Geschäftsstunden
(9 — 13 Uhr und 15 — 18 Uhr) vor der Versteigerung erfolgen.

Die VERSTEIGERUNG beginnt am DIENSTAG, DEM 9. JUNI 1942, 9 Uhr
vormittags, in meinen Geschäftsräumen Westendstraße 71 pt. Der Zutritt zur
Auktion ist nur den Interessenten gestattet, die sich im Resitze des Kataloges
befinden.

FRANKFURT A. M., Westendstraße 71 pt.

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Frau E. Button,
 
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