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Carrach, Johann Philipp von
Kurzer doch Gründlicher Beweis, daß das Königreich Böhmen Sr. Königl. Majest. in Preussen zustehe — [Berlin?]: [Verlag nicht ermittelbar], 1756 [VD18 90838653]

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https://doi.org/10.11588/diglit.55484#0007
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XII.

Als nun hierauf der Usurpator-1471. gleichfalls verstarb/ hät-
te denen angeführten Rechten und denen darauf nachhero gegrün-
deten Verträgen nach dieser Prinzeßin Margarethen die Krone
Böhmen anheim fallen sollen. Es wüsten aber der König 06-
wir m Pohlen und seine Gemahlin es dahin zu spielen, daß die
Böhmen sich wider die Land-Grund- Gesetze untersiengen, mit
Vorbeygehung der Prinzeßin ^rms und ihrer Tochter Marga-
rethen, den Sohn der Elisabethen, Ulaäislaus zu ihrem Könige
zu erwählen.
XIII.
Die Tochter dieses Königs uiaäiglm, welche hernach mit
dem Erz-Herzoge und nachmahligen Kayser keröjnanäo Lver-
mählet ward, maimemrte sich bey diesem Besitz des Königreichs
Böhmen, nachdem ihr Bruder Oäovicus ohne Erben mit Tode
abgieng, als eine vermeintliche Erbin sich und ihren Gemahl,
deren Erben sich bisher dabey zu erhalten bemühet haben.
XIV.
So wenig nun die von denen Böhmischen Stauden unter-
nommene widerrechtliche und an sich null und nichtige Wahl,
der Prinzeßin Margarethä, als rechtmäßiger Erbin de? Krone
Böhmen prLjuälciren konnte : So wenig erlangte UlsLsKus,
sein Sohn I.u<äovicu8, feine Tochter Hnns > ihr Gemahl Kay-
ser kerämanä der iste und alle seine Nachfolger eine M rechtbe-
ständige Befugniß auf das Königreich Böhmen. Es war
vielmehr eine Usurpation, indem das Erbtheik der Prm-
zeßw Margaretha , welches von ihrer Mutter Anna auf sie
 
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