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Cennini, Cennino; Ilg, Albert; Ilg, Albert [Hrsg.]; Ilg, Albert [Übers.]
Das Buch von der Kunst oder Tractat der Malerei des Cennino Cennini da Colle di Valdelsa — Quellenschriften für Kunstgeschichte und Kunsttechnik des Mittelalters und der Renaissance, Band 1: Wien: Wilhelm Braumüller, K.K. Hof- und Universitätsbuchhändler, 1871

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https://doi.org/10.11588/diglit.66198#0205
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der Maler im Mittelalter als Handwerker angesehen, mit Handwerkerarbeiten
neben seiner Kunst beschäftigt, ohne dass sowohl die Zeitgenossen als die
Meister selbst sich an diesem Brauche stiessen. Förster II. 282 erblickt zwar
in Giotto’s Thun, als ihm jener Mann den Schild bringt, um seine „arme“ zu
malen, die Absicht, auf den Unterschied zwischen Künstler und Handwerker
.hinzudeuten, — wie dem auch sein möge, — Cenn. fällt solche Ueberhebung
nicht ein. Belege für derartiges gibt es allerorten, so heisst es z. B. im
Sieneser Domarchiv von Pacchiarotto: ,,— pinsit XXVIII drappellones pro
baldachino corporis XPI ecclesie cathedralisj, unum alium drappellonem
aliarum figurarum ad unam Trabaccham dicti baldachini“ etc. (i5o6.) Vieles
verzeichnen Wiener Urkunden: „Item Kaspar Maler von den zwain Himmeln
zum zurichten mit gespreng panier etc.“ (1455), beim Einzug des Kaisers
i5iy: „Meister Hannsen Mahler, von den 8 Schildern auf die Ochsen“, „von
zurichten vmb 3oo fendl“ (1622), „Holzwart Maler, hat alle Fahnen —
gemalt“ (i563) etc. etc. (Schlager, Wiener Skizz. N. F. i83p.)
Cap. 166. Bemalter Sammt erscheint wohl nicht häufig erwähnt. So
Erek .(8904 ff.) „zweier slahte samit, — von strichen swarz unde wiz, —
und gemäl en allen vliz, — da stuonden entworfen an — beide wip unde
man, etc. — diu bilde von golde.“ Das Strassb. Ms. (Eastl. I. 138. n.)
lehrt „uff tuch oder zendat vergülden“, (gleichfalls nur mit Leim), le Begue.
339 (auf Leinwand, mit Eiweiss und Harn), Pad. 43 (auf Zendel, mit Leim,
Honig und Bleiweiss wie bei Cenn.), KWschul II: XV. p. 874 (auf Atlas).
Cap. 168, 169. In den Wiener- Malerordnungen, welche Feil (Bei-
träge etc.) mittheilt, ist auf solche Arbeiten mehr Gewicht gelegt als auf Kunst
wie wir es nennen. Die Zunft theilte sich in „geistliche“, eig. Bildermaler,
und Schilter. Diesen stellt das „Maler-Recht“ von 1410, also beiläufig die
Periode unseres Meisters, zur Erlangung der Meisterschaft die Bedingung,
„ainen Stechsatel, ain prustleder. ain Rosskopf, ain Stechschiit“ zu malen,
damit man sehe, ob der Aspirant „auch das Malen kann als es herren Rittern
vnd knechten an jn vordernten.“ Und schon Theoph. I. 23 schmückt Pferde-
sättel und Sänften mit Gold und Farben. „Um Zinn auf Wappen anzu-
bringen, nimmt man Pergamentleim mit etwas Honig und kocht es zusammen;
manche gebrauchen auch Kleister. Will man es mit Oel festmachen, so
nimmt man Goldfarbe.“ Lebrun VIII. 3i. Eastl. II. 61 bezeichnet Arbeiten
dieser Art als frühste Beispiele von Anwendung der Oelfarben in Italien, was
unser Autor bestätigt.
„Mörtina o vuoi cefalonia.“ Das erste Wort steht für mortella, Hei-
delbeere. In der That werden diese Früchte sowie Preisselbeeren zuweilen
in der Gerberei benützt. Cefalonia gelang mir in keinem Vocabular noch
irgendwo aufzufinden, glaube jedoch die richtige Deutung nicht verfehlt zu
haben. Die sogenannten Eckerdoppen, ein Gerbemittel von reichlichem
Säuregehalt, führen nämlich auch den Namen Valonia, welcher aus Cefalonia
erkürzt scheint. S. Knapp, Chem. Technologie II. p. 53o.
Cap. 171. „In unsrer Kunst wenig in Uebung.“ Quantitativ ist viel
in Glasmalerei auch in Italien gearbeitet worden, jedoch weniger bedeutendes
im Vergleich zu andern Ländern, Frankreich, „das die kostbare Verschieden-
Quellenschriften f. Kunstgeschichte etc. I- 12
 
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