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Es wird für drn Orgelchor eine Höhe der Anlegnng verlangt, wobei der Ein-
gang in den inneren Kirchenrarun nicht zu gedriickt erscheine. Es wird auf An-
ordnung einer massiv überwölbten Altarnische gedrnngen. Ebenso sind die noth-
wendigen Bedingungen einer nwnnmentalen Eonstruktion im Bau der Umfas-
sungsmauern, über Berwendung des Holzbaues u. s. w. geltend gemacht. Auch
die sorgsältige Behandlung aller Einzelnheiten des Jnneren wie des Aeußeren
wird vorgeschrieben. Dies gelte besonders von den Altären, Kanzeln, Taufstei-
nen, Orgeln und Emporen, den Kirchen- und Beichtstühlcn, deren zweckmäßige
Aufstellung gleich bei Auffassung des Planes vorgesehen werden müsse, und für
welche altere Kirchen die vorzüglichsten Muster aufweisen. Eine Anzahl von
Vorschriften für die Bearbeitung der Entwürfe zu Kirchen in baulich-technischer
Hinsicht ist sodann i. I. 1856 (ebend. 1856 S. 376 ss.) ergangen und es wer-
den darin die Andeutungen obiger Denkschrift genauer ausgeführt.

Eine verwandte Anordnung ist auch im Großherzogthum Baden i. I. 1852
(ebend. 1852 S. 345) getrosfen worden. Sie lautet:

1) „Neu zu erbauende evangelische Kirchen sollen künftig mit einem Chor
versehen werden, in dessen Mitte der Altar aufgestellt wird. Der Chor ist an
einer der schmalen Seiten des Langhauses, dem Haupteingange gegenüber als
ein besonderer, architektonisch sich auszeichnender Theil anzusügen, dessen Boden
um einige Stusen über dem Boden des Langhauses erhöht ist."

2) „Der Chor muß bei kleineren Kirchen einen Raum von 18 Fnß Tiefe
(in der Mitte gemessen) und von wenigstens 17 Fuß Breite (hinter dem Altar
gemessen) darbieten. Bei größeren Kirchen ist der Raum etwas größer — den
architektonischen Dimensionen entsprechend — anzulegen."

Die Hauptpunkte, aus die es unseres Erachtens bei der noch immer her-
vortretenden Verwirrung und Verwilderung der Begrifse über die Anforderungen
evangelischen Kirchenbaues ankommt, sind wohl die Orientirung, der Chor, die
Stellung des Altars,' der Kanzel und der Orgel.

Tie Orientirmtg.

Orientirnng heißt die alte Regel, wornach die Kirchen sich von Westen ge-
gen Osten strecken und das Altarende gegen Osten haben, so daß die Gemeinde
mit ihrem Gebete und mit der Anhörung des göttlichen Wortes und Segens
gegen den Altar gerichtet ist und nach Osten, dem Lichtursprunge, der Heimath
des Weltheilandes und der Stätte seines Leidens und Auserstehens sieht. Wir
wissen, daß in der altesten Zeit diese Sitte noch nicht bestand, aus den Berich-
ten über Constantin des Großen Kirchenbauten, aus der Stellung der srühesten
christlichen Basiliken in Rom und andrerorten. Aber die allmählige Ausbildung
der christlichen Architektur hat auch die Ausnahme einer heiligen Spmbolik mit
sich gebracht, und in der Periode des germanischen Baustils ist es zum unver-
brüchlichen Gesetz erhoben worden, die Kirchen so anzulegen, daß die Hauptthüre
 
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