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Zusammenhängen. Aus diesem Grunde ist es nicht statthaft und gegen die
Idee des christlichen Kirchencultus, wenn im Chor Stühle für Gemeindeglieder
angebracht sind, da hierzu weder ein symbolisches noch historisches Recht
vorliegt.
Zwischen dem Chor und Schiff, am Triumphbogen ist die Stätte der
Lehre, der Predigt, der Vermittelung zwischen dem Altar und der Gemeinde
hierher gehört die Kanzel. An dieser Stelle ist dieselbe von allen Seiten zu
sehen und von derselben aus die Predigt klar und deutlich an allen Plätzen
der Kirche zu hören. Ganz zu verwerfen ist die Anlage der Kanzel hinter
dem Altar, die sich nicht allein durch nichts rechtfertigt, sondern nur den
Uebelstand nach sich zieht, daß durch die größere Entfernung von der Gemeinde
die Predigt viel schlechter vernommen werden kann; desgleichen die Stellung
der Kanzel über dem Altar, eine grobe Ungebührlichkeit, bei welcher gleichsam
das Heilige — der Altar — mit Füßen getreten wird.
Der Taufstein findet eine zweckentsprechende Stelle vor den Stufen des
Chores, wenn sonst nicht, wie bei größeren Kirchen, ein besonderer Taufraum
neben dem Chor eingerichtet ist.
Der Chor selbst ist, um denselben besonders hervorzuheben und den Blick
der Gemeinde in denselben zu erleichtern, in althergebrachter Weise gegen den
Boden des Kirchenschiffes um einige Stufen erhöht und enthält in der Mitte
den Altar, der wiederum durch einige Stufen gegen den Chorfußboden erhöht ist. —
Die Disposition des Kirchengestühls im Schiffe der Kirche ist so
zu treffen, daß kein Theil der Gemeinde dem Altar den Rücken zukehrt, und
dieser sowie die Kanzel möglichst von den Sitzplätzen aus zu sehen ist. Zu ver-
langen, daß dies von allen Sitz- wie Stehplätzen der Fall sei, halten wir für
nicht erforderlich, obwohl bei kleinen Kirchen dies möglich zu machen ist. Für
die Kirchenstühle sind niedrige offene Bankplätze am meisten geeignet, deren
Verhältniß von 20 zu 30 Zoll gleich dem der Breite zur Tiefe anzunehmen
wäre; je niedriger hierbei die Rücklehne ist, um so geringer kann die Tiefe
des Sitzes gehalten werden. Die Sitzplätze sind so einzurichten, daß vor-
dem Chor, so wie bei den Eingängen ein offener Platz und in der Mitte
der Kirche ein Gang bleibt, der ungefähr 6 Fuß Breite, mindestens deren
fünf, aufweisen muß. Nur bei kleinen Kirchen kann ein Mittelgang entbehrt
werden, da durch dessen Wegfall eine Anzahl der besten Plätze gewonnen
wird und jeder störende Verkehr aus der Mitte der Kirche weg nach weniger
bemerkten Seitengängen hingewiesen wird. Bei Wandpfeilern im Inneren
empfiehlt es sich, neben den etwaigen Seitengängen etwas höher gegen den
Fußboden derselben Wandbänke anzulegen, da der Zwischenraum für die
derartige Ausnutzung sehr geeignet ist und der hier Sitzende über die im
Gange stehenden Personen hinwegsehen kann.
Als noch mit zum Inneren der Kirche gehörend ist die Orgeltribüne
zu bezeichnen, die meist am Westende des Schiffes befindlich ist und die Schul-
kinder oder auch einen Sängerchor neben dem Orgelwerk aufzunehmen hat.
Deren Abmessungen sind mit der Größe der Kirche verschieden, sie darf aber
nicht über 12 Fuß, wenn dieselbe aus Holz besteht, in den Kirchenraum reichen.
 
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