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aus ihre finanzielle Seite und die Möglichkeit der Heranfiehung von
Jndmtrie, und auch neue Einnahmecwellen prüfte.

Von seinenl Standpunkt sprach der Nedner der Sozialdemokraten
Stadtv. Kilger über die Stelrern, er lebnte eine Kinosteuer ab, weit
fie sich ihin alö eine Arme-Leut-Stelier darfiellle. Er machte den
Vorschlag einer Hausbaukasse, verlangte im Theater mehr Polks-
vorfiellungen, wobei der Vcrtrieb der Karten in die Hände der Ar-
beiterorganisationen gelegt werden sollte. 9iecht4anwalt Schmidt
(Freie Bürgerver.) wünichte die Festlegung des Ortöbauplans und
für die Errichtung von Neubauten in den Dorsgemeinden Rückncht-
nahme aus das spätere Stadtbild, das einheitlich werden solle, auch
pladierte er sür eine Besteuerung der Warenhäuser, der Kon'um-
vereine, des Großkapitals, wie auch für die Kinosteuer. Stadtv.
Gustav Schneider (Zentrums warnte davor, die Dienslzulageil sür
die srävtischen Beamte allzusehr zu fieigern, er lenkte die Aufmerk-
samkert auf die drohende Abwanderung vieler Eisenbahnbeamter nach
Fertigüellling des nenen Balmhoi's, und trat ebensalls für die Be-
steuerung der KinoS ein, wosür die Spezialdebatte eine Reihe be-
flimmtcr 2iorsch!äge brachte.

Bei der Svezialdebatte wurde wieder in leidem'chastlicher
Aussprache die Strahenbahn zum Gegenftand dcr Kritik und der
Wünsche gemacht. Die sozialdemokralische Fraklion (Stadtv. Hos-
mann) sorderte völlige Perstadtlichnng der elektrischen Bahnen, deren
Akticn mir zu einem Elstel noch im Privatbesltze sind. Tem Bürger-
ansschnsi konime die sreiere Persügung über die ganze Verwaltung
zu, deren Dircktor hier Rcchenschaft zu leisten habc. Dem gegen-
über betonte mieder Bürgermeisier Walz, daß die jetzige Art der
Verwaltung in ihrer kausmännischen Führung doch vortrefilich ge-
deihe und das hiesige Syüem gerade von andern Städten beneidet
werde. Dre gewünschten Arbeiter- und Schülerkarten würden bei
der Strecke Neckargcmünd eingesührt werden. Ferner wurde von
Stadtv. Hofmann die unentgeltllche Lieferung von Uniformen für
das Petsonal beantragt, die Genehknigung des Stadtrats bei der
Entlassung eines Angeftellten nach bjähriger Dieklftzeit, die regel-
mäßige Berufung des Arbeiterausschusieö, der mit Direktion und
Aussichtsrat gemeinsam die einschlagigen Fragen beraten solle. Dazu
 
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