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BILDHAUERKUNST IM OPPELNER
SCHLESIEN IN DEN JAHREN 1560-1650

Das „Oppelner Schlesien" (Śląsk Opolski) ist in seinem Wesen kein alter geo-
graphischer Begriff: es ist nur eine, im 19. Jahrhundert enstandene Form die der-
zeit ais eine Verwaltungseinheit den Namen Regierungebezirk und danach Woje-
wodschaft Oppeln (województwo opolskie) tibernommen hat. Man kann sagen,
dass das Oppelner Schlesien eigentlich den westlichen Teil Oberschlesiens um-
fasst und seine Absonderung von dem óstlichen Teil, die zwar seit langer Zeit
besteht, besonders scharf erst am Ende des vorigen Jahrhundert zum Ausdruck
kommt, und zwar hang mit dem dynamischen Aufbau des Kohlenreviers, dessen
Entwicklung nur im geringen Grade auf die Gebiete, von denen hier gesprochen
wird, gewirkt hat. Die geschichtliche Struktur dieses Gebietes enstand aus ver-
schmelzung verschiedenartiger politischer Organismen, die infolge der Gebiettei-
lungen aufgrund von Vermachtnis des Kónigs Boleslaus den III (Bolesław Krzy-
wousty) aus dem Jahre 1138, sich abgesondert hatten. Die wichtigsten Teile des
jetzigen Oppelner Schlesien sind: Ftirstentum Brieg (księstwo brzeskie), bezie-
hungsweise durch einen Zeitabschnitt Brieg-Liegnitz (legnicko-brzeskie), wenn
auch nicht besonders gross, aber von dem Fursten aus dem Piastengeschlecht gut
verwaltet, ókonomisch entwickelt und kulturell vorangehend; das zweite wichtige
Gebiet war Ftirstentum Neisse (Nysa), ein laischer Eigentum der Bischófe von
Breslau (Wrocław) — es bestand aus den Kreise Neisse und Grottkau (Grodków);
den gróssten Teil des Oppelner Schlesiens umfasste das Ftirstentum Oppeln (Opo-
le), nach dem Absterben der Piasten aus der oppelner Linie (1532) kam es unter
die direkte Herrschaft der Flabsburger-Dynastie und wurde an verschiedene Per-
sonen verliehen oder verpachtet. Wenn auch teritorial dieses Ftirstentum ziemlich
gross gewesen war, jedoch dtinn bevólkert, es hatte keinen aktiven Anteil an der
Kunsttatigkeit des besprochene Zeitalters; schliesslich die óstlichen und siidlichen
Teritorien der jetzigen Wojewodschaft waren an die Piastenfurstenttimer Cosel
(Koźle) und Ratibor (Racibórz) teilweise angegliedet, so auch an die Tschechische
Monarchie, zu dem Ftirstentum Troppau-Jagerndorf (księstwo opawsko-karniow-
skie) gehórend — jedoch in dem Zeitalter der Renaissance haben diese Landteile

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