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Der Cicerone: Halbmonatsschrift für die Interessen des Kunstforschers & Sammlers — 8.1916

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Heft 21/22
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Denkmalpflege
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Entdeckungen
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DENKMALPFLEGE ° ENTDECKUNGEN

DENKMALPFLEGE
DER ZUSTAND DER KATHEDRALE
IN REIMS In dem Kammerbericht der Kom-
miffion für Kriegsfchäden zur Prüfung der ver-
fchiedenen Gefe^entwürfe über die Heiiung der
Kriegsfchäden (Kammerfii^ung vom 13. VI). 16)
findet fidr auch ein Bericht der Abgeordneten
Gafton Caipin, Marquis deKernier und Marquis
de Dion über die Kriegsfchäden in der Marne-
gegend. Auf Grund perföniidren Augenfeheins
berichten fie über den Zuftand von Reims:
„Mehrere pariamentarifche Abordnungen haben
[ich nach Reims begeben. Da andererfeits die
Befchießung mit Unterbrechungen anhält, kann
man nicht vorherfagen, wo die Befchädigungen
aufhören werden. Aus diefem Grunde hatten
wir es für unnötig, fie aufzuzähien. Das reichfte
Viertei der Stadt ift fehr befdiädigt. DieKathe-
draie ift weniger betroffen, ais man es anfäng-
lich giaubte, und obwohl die Schäden erhebiich
find, fcheint fie uns unbedingt wieder herfteiibar,
wenn audi um den Preis mehrerer Miiiionen.
Wir können nicht dringend genug auf den kri-
tifchen Zuftand des Gewöibes hinweifen, das in-
foige des Dadibrandes dem Unwetter ausgefe^t
ift und ftändig vom Waffer durchdrungen wird.
Wenn man es nicht durch irgendein Notdach,
Zink, Wetterpiane oder Dachpappe, vor Regen
fchü^t, ift zu befürchten, daß der Froft das Ge-
wöibe fprengen und einen aiigemeinen Zufam-
menfturz diefes Gewöibes mit fich bringe, was
aiie Wiederherfteiiungen, wenn nicht unmögiieh,
fo doch außerordentlich fchwierig machen würde.
Wir können nicht dringend genug darauf be-
gehen, daß fofort das Notwendige angeordnet
werde."
PARIS Die Wandmalereien von Paui
Deiaroche in der Ecoie des Beaux arts
foiien, wie der Temps vom 21. iX. mitteiit, re-
stauriert werden, nachdem fie durch das Hoch-
waffer im Jahre 1910 befonders gelitten haben.
Die Auffrifchung aber war auch fchon vorher
wünfehenswert, da fie feit ihrer Entftehung im
Jahre 1840—1841 niemais gereinigt worden find.
ENTDECKUNGEN
ZU DANIEL SCHULTZ. Eine Erwiderung,
ln dem Heft 21/22 1915, S.411, Entdeckungen,
Funde, iäßt Dr. Secker in Danzig den, in eine
von W. R. J. unterfchriebene Mitteiiung ein-
gekapfeiten Vorwurf erheben, daß ich eine Feder-
zeichnung des Maiers Daniel Schult} ohne Wiffen
und fogar gegen den Wiilen der Mufeums-
direktion veröffentlicht und dem Entdecker vor-
weggenommen hätte.

Daß Dr. Secker diefe Zeichnung entdeckt habe,
davon ift in der Abhandlung vom 28. Februar
1914 der Danziger Zeitung, in weicher Dr. F.
Schwarz fie zuerft erwähnt, nicht die Rede,
ebenfowenig in der gleichartigen Mitteiiung
über die Ausftellung von Handzeichnungen im
Stadtmufenm in den D. Neueften Nachrichten.
Bei meiner dortigen Anwefenheit, am 24.Juii 1914,
fchien derMufeumsdirektion die Zuweifung der
Zeichnung an Daniel Schui^ nicht ganz zweifels-
frei; vielmehr wurde ich zur Meinungsäußerung
über den Namenszug, der mir von den Dres-
dener Radierungen bekannt war, veranlaßt.
Ich iieß auch fpäter Dr. Secker über meine
Meinung nicht im Zweifei, daß eine öffentliche
Sammlung kein hortus conciusus, kein den
leitenden Beamten ausfchließiich vorbehaitener
Tummeipia^ ihrer wiffenfehaftiiehen Betätigung fei.
Tatfächlich hatte ich gar nicht die Abficht, zu
der Zeit über Daniel Schul§, vor dem Abfchluß
der Studien, zu fchreiben; eine Veröffentlichung
der Federzeichnung lag mir voiikommen fern.
Nachdem aber durch dieDarmftädter Ausfteilung
das Intereffe für die Danziger Kunft, insbefon-
dere für Andreas Stech und Daniel Schult} viel-
fach geweckt war, wurde mir, anfangs Septem-
ber 1914, von gefchäi}ter Seite die Anregung,
die Perföniichkeit diefes Maiers in einer Ab-
handlung der Öffentlichkeit näher zu bringen.
Zu diefem Zeitpunkt, am 11. IX. 1914, lag das
Lichtbild der Federzeichnung bereits feit März
1914 der Schriftieitung vor; ihr Klifchee war
vorhanden, ihre erftmaiige Veröffentlichung er-
folgte in dem 1914 erfchienenen ausgezeichneten
Werk „Deutfehes Barock". Als Entdecker ift
Dr. Secker auch hier nicht genannt. Von der
Schriftleitung wurde mir das vorhandene Kiifchee
für mein Thema Daniel Schuit} zur Verfügung
geftellt.
Hiernach ift es unerfindlich, wie der Verfaffer
der oben genannten Mitteiiung von einem Vor-
wegnehmen und „gefiiffentlich zu erwähnen ver-
geffen" fprechen kann. Und was ift das für ein
Verbot, das für einen gehen foll und für den
anderen nicht.
Inzwifchen hat Hans Tiet}e im Rep. f. Kftw.,
Heft 1/2, 1916, erfreulicherweife einen 1590 ent-
ftandenen Kupferftich des Hendrik Goitzius ais
Vorbiid für die Übung des Daniel Schuit} im
Federzeichnen ermittelt. Zwar meint er: „Ziem-
lich alte Gefchichten für eine deutfche Barock-
ausfteliung."
In der Gefchichte der Malerei fteht jedoch
diefes Zurückgreifen auf den Manieriften H.
Goitzius nicht vereinzelt da, Sein Fahnenträger
mit der kühnen Drehung des Oberkörpers hat
für ein Biidnis herhalten müffen, und einer der

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