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Der Cicerone: Halbmonatsschrift für die Interessen des Kunstforschers & Sammlers — 12.1920

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Heft 1
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Josephi, Walter: Der Kunstbesitz der deutschen Fürsten, [5], die Kunstschätze des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin
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B., G.: Das Aussfuhrverbot von Kunstwerken
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https://doi.org/10.11588/diglit.27227#0051

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Kunftpolitik

herzogs für das Mufeum hoffen, daß er be-
fonders fcßöne kunstgewerbliche Stücke aus
den jeßt abgetretenen Scßlöffern nicht gleich
verkaufen, fondern durch Deponierung beim
Landesmufeum ficb und den Seinigen zu er-
halten fuchen wird.
Das Ausfuhrverbot von K u n ft -
werken
Die am 12. Dezember im Reichsanzeiger ver-
öffentlichte Verordnung über die Ausfuhr von
Kunftwerken hat eingeweihte Kreife nicht über-
rafcbt. Gegen die Einzelheiten der Beftimmungen
ift viel zu fagen, wenn man auch grundfäßlich
dem Leitgedanken diefer Verordnung zuzu-
ftimmen vermag, Glie bei allen derartigen Not-
ftandsverfügungen greift auch diesmal die band
des Gefeßes hart in das Recht des Einzelnen
ein zum Schuß der allgemeinen Volksintereffen.
Fragt fich nur, warum dies nicht eher gefchah*
warum man — um in der bekannten Parabel
zu fprechen — den Brunnen erft zudeckte, nach"
dem das Kind darin ertrunken ift.
Einen Sinn hätte die Verordnung gehabt, wenn
man fie fpäteftens in den erften Gagen der Na-
tionalverfammlung herausgebracht hätte, damals,
als die Veräußerung von Kunftwerken aus fürft-
lichem und privatem Befiß üppig ins Kraut
fchoß, als [ich felbft ein fo ehrlich begeifterter
Kunstfreund wie James Simon zur Veräußerung
feiner Schäße entfchließen konnte, beute ift die
Situation wefentlich anders geworden. So wün-
fchenswert es auch heute noch fein mag, grade
den für ft liehen Befiß für Deutfcßland zu er-
halten (und dies ift wohl der fpringende Punkt
diefer neuen Verfügung), fo trifft die Verord-
nung dennoch im ganzen in ein Vakuum und in
Einzelfällen bedeutet fie eine bärte und einen
Eingriff in den Befiß des Einzelnen, der einem
demokratifchen Staat durchaus nicht zur Ehre
gereicht. Denn die Äusführungsbeftimmungen
find das, was Erbitterung fchaffen muß, weil
heute niemand wiffen kann, der als Sammler
den Mut hätte, vollwertige Dinge zu erwerben,
ob er nicht morgen mit feinem neuen Befiß
auch auf die Profkriptionslifte kommt, die, wie
man fagt, heute erft etwas über dreihundert
Nummern (Einzelwerke und ganze Sammlungen)
zählt Die natürliche Folge ift die gewaltfame
Erdroffelung des deutfehen Sammelwefens und
die Gatfache, daß für den Kunftßandel in der
Folge in Deutfcßland überhaupt kein Abfaß-
gebiet mehr vorhanden ift. Das aber heißt den
kulturellen Betätigungsdrang eines Volkes in
einem fehr wichtigen Punkte erdroffeln, anftatt
ihn zu heben.

ÖLIer dies neue Verbot feinem tieferen Sinn
nach zu verftehen fucht, muß annehmen, daß
nur einfeitig mufeale Intereffen die gewählte
Form diefer Maßregel befürworten konnten.
Dagegen aber gilt es Front zu machen. Das
Mufeumswefen, wie es fiel) als Cgp im großen
und ganzen unter dem Beifpiel Berlins in den
lebten Jahrzehnten herausgebildet, hat mit le-
bendiger Kultur beinahe nichts zu fchaffen.
Diefe rein nach hiftorifchen Maßftäben voll-
zogene Anhäufung erftklaffiger Dinge neben
höchftens kunftgefchichflich noch diskutierbaren
Schäden (die dem modernen Kunftfreund kaum
mehr lebendige Gierte zu vermitteln haben) ift
in unferer 3eit fo widerfinnig als nur je. find
diefe Maffenfchau hofft eine Verordnung noch
zu vergrößern, die indirekt doch nur auf die
Not der Befißenden fpekuliert, weil fie in jedem
Fall dem alten Radcer „Staat“ das Vorkaufs-
recht garantiert, da auf Überfchreitung des Ver-
botes harte Strafen gefeßt find. Man faßt fich
in der Gat an den Kopf und fragt fich ver-
gebens, welch troftlos reaktionärer Geift \)\er
feines Amtes gewaltet hat. Aber der Unfug
diefer neuen Verordnung ift nur deshalb mög-
lich, weil der Sinn derfelben lebten Endes nur
einem kleinen Kreife von deutfehen Staats-
bürgern zum Bewußtfein kommt und weil gegen-
über der Allgemeinheit die abgedrofehene Phrafe
von dem Schuß deutfehen Kulturgutes immer
von neuem verfängt.
Man foll mich nicht mißverftehen: Auch ich
bin für Erhaltung des nationalen Kunftbefißes,
foweit dies die finanzielle Not des Reiches ver-
trägt. Auch ich hätte einer einmaligen Inven-
tarifation der deutfehen Kunftfchäße, die es zu
feßüßen gilt, jederzeit das Glort geredet. Aber
diefes neue Gummigefeß, das den wefentlicßen
Kern der ganzen Frage überhaupt nicht erkannt
hat, muß man verneinen, weil es ein trau-
riges Demagogenkunftftück ift, das nur in aus-
getrockneten Gehirnen entfteßen konnte. Die
Folgen werden nach einigen Jahren allzu offen-
fichtlich fein. Ginge es nach meiner befeßeidenen
Überzeugung, ich würde neben der Lifte der
inventarifierten und alfo geheiligten Kunftfcßäße
unferes Volkes (vor allem der Dinge, die un-
ferem modernen Glollen Nahrung geben) eine
Verkaufslifte all der Dußendware aufgeftellt
haben, die fich heute noch in unferen öffent-
lichen und privaten Sammlungen zu Stapeln
häuft und damit Fjerrn Erzberger den Gleg
weifen, wie man auf Koften der Snobs und
„nouveaux riches“ von drüben brennende Kultur-
aufgaben der 3eit meiftern kann, die für die
3ukunft und Geltung unferes Volkes wichtiger
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