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Der Cicerone: Halbmonatsschrift für die Interessen des Kunstforschers & Sammlers — 12.1920

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Heft 1
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B., G.: Das Aussfuhrverbot von Kunstwerken
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Neue Bücher und Zeitschriften
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Verschiedenes
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https://doi.org/10.11588/diglit.27227#0064

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Neue Bücher und 3eit[d)riften — Verfcßiedenes

deutfcßer Kunft in Ämerika genannt hat. Bei-
nahe überflüffig, daran zu erinnern, daß diefe
Sammlung, die eine Anzahl hervorragender üüerke
älterer deutfdßer Meifter, wie Feuerbad), F>ans
von Marees, Spißweg, tüilhelm Leibi (3 Arbeiten),
Cßeodor Ält, Louis Eyfen, Carl Schuch und zwei
Bilder von Menzel ihr eigen nennt und außer-
dem die führenden deutfchen Impreffioniften,
wie Friß v. üt)de, Max Liebermann, Crübner,
Fjabermann und Lovis Corinth durchweg erft-
klaffig vorführt, fchon allein um diefer Catfache
willen auch internationale Beachtung beanfpruchen
kann. Stranfky, der felbft die englifche Äus-
gabe noch kurz vor dem Ausbruch des Krieges
mit Ämerika beforgte, wollte damit das Intereffe
der amerikanifchen Sammlerwelt für die Meifter-
werke deutfcher Kunft wecken. Ein immerhin
kühnes Unternehmen, für das wir ihm dankbar
fein müffen. b.
Verfcßiedenes
Die deutfdjen Flugpoftmarken
Das Poftmini-
fterium hat das
ünglaubliche
möglich ge-
macht: es hat die
von der gefam-
ten Preffe mit
lautem Proteft
verurteilten Na-
tionalverfamm-
lungsmarken noch übertroffen! In aller Stille
wurden diefe neuen Marken hergeftellt, nie-
mand kennt ihren Verfertiger; ganz plößlid)
erfd)ienen fie auf den Poftämtern. Nach dem
mißglückten dettbewerb fcheint dem Herrn Mi-
nifter das Vertrauen auf eine allgemeine Beteili-
gung der deutfchen Künftler verlorengegangen
zu fein und fo hat er denn auf eigene Gefahr hin
diefe Marken gefchaffen. Ihn allein mag daher die
Verantwortung treffen! Diefe Marken find eine
Schmach für das deutfche Volk, eine Verunglimp-
fung des guten Gefchmackes. Die 40-Pfennig-
Marke mit dem fchlecht in den Raum gefeßten
Flugzeug und den drei abfurden Randleiften
wird noch übertroffen von der 10-Pfennig-Marke,
die in Form und Farbe das niedrigfte Marken-
produkt ift, das wohl je hergeftellt wurde. Das
Pofthorn im Flügelkleide macht einen lachen.
DerÄnachronismus ift herrlich: das 3ei<hen des
ehemaligen Idylls, da der Schwager auf feiner
gelben Kalefche (daher wohl auch die gelbe
Farbe!) ein Liedchen blafend zum Core hinaus-
fuhr, wird zum Symbol des Luftverkehres! Äber


nicht genug damit; die Schrift wäre für jeden
Kunftgewerbefchüler blamabel. — Ift es denn
wirklich nicht möglich, endlich einmal berufene
Kräfte zur Verwirklichung eines fo wichtigen
Planes, wie es die Schaffung guter Briefmarken
ift, heranzuziehen! Es fehlt an leitender Stelle
der nötige Ernft; denn die Künftler find da. Und
wir haben uns wahrlich nun fattfam blamiert
und in der ganzen dielt mit unferen Marken
feit der unglückfeligen Germania lächerlich ge-
macht. K. S.

Verordnung über die Äusfuhjr von
Kunftwerken
Die Äusfuhr eines Kunftwerkes bedarf von
jeßt ab der Genehmigung, fobald es in das Ver-
zeichnis der dlerke eingetragen ift, deffen Ver-
bringung in das Äusland einen wesentlichen
Verluft für den nationalen Kunftbefiß bedeuten
würde. Das Verzeichnis wird vom Reichsminifter
des Innern geführt und die Eintragung den Be-
teiligten bekanntgegeben. Über die Genehmigung
zur Ausfuhr entfcheidet der Reichskommiffar für
Äus- und Ein-
fuhrbewilligung.
Die Genehmi-
gung darf nur
erteilt werden,
wenn ein vom
Reichsminifter
des Innern zu
ernennender
Äusfchuß ihr zu-
ftimmt. Der Äusfchuß darf feine 3urtimmung
nur erteilen, wenn der materielle Gewinn des
Reichs den Verluft des Kunftwerks rechtfertigt,
dler es unternimmt, ein eingetragenes Kunft-
werk ohne Genehmigung oder zum inländifchen
Valutapreis auszuführen, wird mit Gefängnis und
mit Geldftrafe bis zur dreifachen Höhe des dlertes
des Kunftwerkes, auf das fid) die ftrafbare Hand-
lung bezieht, oder mit einer diefer Strafen be-
ftraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung
des Kunftwerkes erkannt werden, ohne tlnter-
fchied, ob es dem Cäter gehört oder nicht.1


DeutfcpeffliiBPoft

DieFineÄrtsFederation of NewYork
die die verfchiedenen Kunftvereinigungen der
Stadt vertritt, beklagt fiel) bitter darüber, daß
das Stadtkomitee zur Errichtung eines Sieges-
denkmals (denn ohne ein folches geht es ja
natürlich jeßt nirgends hier, gilt es doch den
glorreichen Sieg über einen fchon vier Jahre im
fchwerften Kampfe gegen eine große Übermacht
1 Siet)e hierzu die Ausführungen unter der Rubrik
„Kunftpolitik“ (S. 29/30) diefes peftes.

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