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Der Cicerone: Halbmonatsschrift für die Interessen des Kunstforschers & Sammlers — 12.1920

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Kunstpolitik
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https://doi.org/10.11588/diglit.27227#0147
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Kunftpolitik

Hber aud) fo follen diefe wiffen, daß von
unfercr Seite, gerade dank der unermüdlichen
Initiative eines Mannes wie Clemen, «Unendliches
geleiftet worden ift, pd)er mehr als wir je von
der Gepnnung und Kultur unferer Feinde hätten
erwarten dürfen, wenn die Kriegsfurie den
deutfchen Fjeimatboden überfallen und verwüftet
hätte. Verkehrt wäre es, auf der anderen Seite
zu verfchweigen.daß trotzdem manche militärifche
Stelle fchwere Schuld auf pd) geladen und
daß zumal die finnlofe 3erftörung, der das nord-
franzöpfche Kriegsgebiet vor dem Rückzug auf
die Siegfridftellung erliegen mußte, eine der
brutalften und zugleich dummften Maßregeln
gewefen ift, zu der die oberfte Qeeresleitung
ihre Zuflucht nahm. Denn als im Frühjahr 1918
die große Offenpve losging, blieben unfere Grup-
pen fehr bald in diefer grauenvollen Klüftenei
ftecken und an den Braven rächte pd) der ün-
verftand einer Maßregel, für die lebten Endes
aud) keine noch fo zwingende militärifche Not-
wendigkeit eine Entfcpuldigung gibt.
Für diefe Dinge — die kein geßtteter Europäer,
der heute nüchternen Sinnes die Sachlage über-
denkt, gutheißen kann — ift aber unfere Kliffen-
fcbaft nicht verantwortlich. Deren Leiftungen
präfentieren pd) auf einem reineren Schilde und
die mögen aud) die unerbittlichften unferer
Gegner ermeffen, wenn fie das zweibändige
Klerk zur Fjand nehmen, das kürzlich Paul Clemen
gemeinfam mit feinen Mitarbeitern herausge-
geben hat.* 1
Diefe Publikation umreißt im Großen die Auf-
gabe und ift durchaus europäifd) orientiert.
Sie ift eine fachliche Rechtfertigung jener Ge-
finnung, die einmal — fo Gott will — wenn
der Fjaß verebbt ift, Gemeingut aller Kulturvölker
fein wird. Diefe Gepnnung fteht weit ab von
dem Fanatismus jener, die heute hüben wie
drüben immer noch das goldene Kalb der reinen
Macht anbeten und pe wird auch über den
Ozean hinaus für uns und unferen Glauben
zeugen, daß vor der Kraft des Geiftes Kanonen
und Bajonette auf die Dauer ohnmächtig find
und daß zuletjt die volle Klucpt des Sd)ickfals
über diejenigen hereinbrechen muß, die am
längften dem Aberglauben der brutalen Gewalt
geopfert haben. Biermann.

1 Kunftfdjujj im Kriege. Berichte über den 3u|tatid
der Kunftdenkmäler auf den verfd)iedenften Kriegsfcßau-
pläßen und über die deutfd)en und öfterreidpfeßen Maß-
nahmen zu ißrer Erhaltung, Rettung, Erforfd)ung. In
Verbindung mit zahlreichen Fachgenoffen (die der Eitel
wörtlich anführt) herausgegeben von Paul Clemen.
I. Band: Die Cüeftfront mit 117 Äbb. II. Band:
Die Kriegsfcbauplätje in Italien, im Often und Süd-
o ft e n mit 224 Hbb. Verlag E. R. Seemann. Leipzig 1919.

Die Kunftfteuer
öder in letzter 3eit fo manche Verordnungen,
die die neue Gefetjgebung erließ, gelefen hat,
kann pd) kaum des Eindruckes erwehren, daß
man am grünen Gifd) nicht jenes Maß von Ver-
ftändnis für das, was fein muß, und das, was
nicht fein darf, befifjt. Schon das Ausfuhrverbot
war, wie an diefer Stelle begründet, ein fchwerer
Schlag gegen deutfehe Kulturintereffen und follte
deshalb eheftens einer grundlegenden Revipon
unterzogen werden. Neuerdings aber ift auch
der lebende Künftler das Opfer jener Gefel}-
gebung geworden, die es nur darauf angelegt
zu haben fcheint, Geld zu fchaffen ohne Rück-
pcht auf Vorteile und Nachteile des einzelnen.
Die Luxusfteuer hatte bisher keinerlei Macht
über Klerke lebender deutfeher Künftler oder
folcher, die innerhalb der lebten fünf Jahre ver-
ftorben waren. Eine neue Verfügung beftimmt,
daß der Künftler von jedem Verkauf 15 Prozent
als Steuer abzugeben hat, wobei nur der Ver-
kauf an den Kunfthändler frei ift, da diefer ja
bei einem Kleiterverkauf der Klerke fowiefo
der Steuer opfern muß.
Mit Recht betont C. Glafer in der „Kunft-
chronik“, daß pd) in folcher Reinkultur bisher
der kunftfeindliche Geiß der neuen Regierung
nod) nicht gezeigt habe. Sache des Reicßs-
kunftwartes wird es fein, diefe und andere un-
haltbare Verfügungen, die das kulturelle Leben
der Nation fchädigen, eheßens zu befeitigen,
wenn er nicht nur als Mann der Klorte, fon-
dern aud) der Gaten gelten will.
Änfchließend daran mag auch, wie es kürzlich
Dernburg getan, gegen die Steuer vom außer-
ordentlichen Verbrauch an diefer Stelle prote-
ftiert werden. Denn die trifft in erfter Linie
Kunft, Literatur und Kliffenfchaft, weil die Pßege
des geiftigen und künftlerifchen Lebens zweifellos
in den meiften Fällen oberhalb jener 15000 Mark-
Grenze liegt, bis zu der die Steuerfreiheit ga-
rantiert ift. Kler will die lebendige Kunft durch
Ankauf nod) fördern, wenn er damit dem Gefe£
vom außerordentlichen Verbrauch verfällt? Kläre
es wirklich nicht beffer, der geldbedürftige Staat
hielte einmal gründlich Ausverkauf von all dem
nußlofen Gand, der fid) in Form von minder-
wertigen Bildern, Kunftgegenftänden jeder Art
heute noch in Paläften, Mufeen und Sd)löffern
zu Stapeln häuft und gebe damit dem Bürger
wenigftens die Freiheit zurück, feinerfeits für
die Kunft zu wirken. Die Mentalität, aus der
heraus diefe und ähnliche Verfügungen getroffen
wurden, ift befd)ämend für eine Regierung, die
von pd) behauptet, die freiefte Gefe^gebung
der Kielt gefebaffen zu haben. n.

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