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Der Cicerone: Halbmonatsschrift für die Interessen des Kunstforschers & Sammlers — 12.1920

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Heft 13
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Nene Bücher und Zeitschriften
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Verschiedenes
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Ve rfd) iedenes

Lothar Brieger: Die Neugeburt des
religiöfen Gefühls
Auch eine 3eitbetrad)tung. Ifo-Verlag. ttlalter
Probft. Eisleben 1919.
&Qir galten es nid)t für berechtigt, fold)e
Brofdmren wie die vorliegende in die Samm-
lung „Schriften zur kommenden Volkskultur“
aufzunehmen. Dem Volke, noch mehr als dem
Gebildeten, follte nur die nabhaftefte und reinfte,
philofophifcbe Geifteskoft gegeben werden. Ge-
rade ein Buch, das dem Manne aus dem Volke
die knappen, freien Stunden geiftig erfüllen foll,
muß Analyfen von unanfechtbarer Crefffid)er-
beit, Syntbefen von abfoluter Notwendigkeit bei
aller volkstümlichen' Mgemeinverftändlicbkeit
bieten.
CUas Brieger über den Untergang des Kapita-
lismus, über die Rolle der Demokratie als Bre-
cbungskoeffizient zwifcben kapitaliftifcher und
religiöfer CUeltanfcbauung, über die Morgen-
dämmerung einer von Deutfdpand ausgehenden,
religiöfen Gleitbewegung fagt —, das find aus
richtigen und unrichtigen Ideen gemifcbte, ober-
flächliche Reflexionen, hinter deren journalifti-
fcber Flüffigkeit alle möglichen guten Gefinnungen,
aber keine klare Erkenntnis, noch neue Offen-
barungen zu entdecken find. S. Scbw.
Verfcßiedenes
Die Lagung des deutfcben
Mufeumsbundes in Lübeck
Der Mufeumsbund ift die einzige Vereinigung
von Kunfthiftorikern über ganz Deutfchland; feine
Tagungen und Entfcblüffe dürfen daher ein be-
fonderes Intereffe auch über die Mufeumskreife
hinaus beanfprucben, da wo fie fich allgemeiner
Standesangelegenheiten annebmen. Die dies-
jährige Cagung in Lübeck am 19. und 20. Mai
bat nun eine Reibe von Refolutionen und Glillens-
kundgebungen gezeitigt, die fo gut wie ein-
ftimmig angenommen, in einer febr kritifcben
3eit geeignet find, für das Mufeumswefen und
den ganzen Stand fefte Richtlinien zu fcbaffen.
Es ftebt zu wünfcben, daß alle Beteiligten ßd)
auf den fo bereiteten feften Boden ftellen.
Äls eine Ergänzung zum Scßuh des deutfcben
Kunftbe fitjes (Reichsverordn, v. 11. Dez. 1919)
wurde befcbloffen anzuregen: daß aus dem Er-
trag von Luxusfteuer, Strafgeldern ufw. ein
Fonds gebildet werde, aus dem das Reich die
von ihm gefperrten Glerke ankaufen foll. Denn
ein Verbot, gewiffe höcbftwertige Kunftwerke
auszufübren, erfordert logif<±>er- und gerecbter-
weife die Möglichkeit, es dem Befiljer abzu-

kaufen. Dergeftalt erworbene Glerke follen dann
dem betr. Lande refp. der Provinz zur Verfügung
geftellt werden, wo fie fich befanden (damit nicht
Berlin und München den alleinigen Vorteil da-
von haben).
Um den fürftlichen Kunftbefijj dem Lande
zu erhalten, wurde befcbloffen: bei Veräußerung
von folcbem vorher allen übrigen deutfcben
Mufeen, auch denen des betr. Landes, Gelegen-
heit zu vorteilhaftem Änkauf zu geben. Die
vorhergehende Abfcbäljung und die Änbietung
folcher &üerke follte durch Vermittlung des Mu-
feumsbundes gefcbehen.
Glas den Etat der deutfcben Mufeen be-
trifft, der keineswegs fo verringert worden ift,
wie man befürchtet hatte, vielmehr an einigen
Plätzen fogar erheblich vermehrt wurde, fo wurde
der (Xlunfcb an alle betreffenden Behörden ge-
richtet, der kulturellen Bedeutung der Mufeen
auch troh der fcbwierigen 3eit Rechnung zu
tragen und wenn irgend angängig, ihren Etat
der gefunkenen Kaufkraft unferes Geldes anzu-
paffen. Den Mufeen felber aber wurde eine
andere Orientierung ihrer Tätigkeit und inten-
fivere Nutzbarmachung ihrer Schäle empfohlen;
wobei feftgeftellt werden mußte, daß das hier
in Betracht kommende Ausftellungswefen dem-
nächft wohl leider unmöglich werden würde:
wegen unerfcbwinglicber Cransportkoften.
In der Frage des Verkaufs von Glerken
aus Mufeumsbefib wurde ftarke 3urückbal-
tung empfohlen, insbefondere bei Veräußerungen
von Objekten höchften Glertes zum 3wecke von
Erwerbungen deutfcßer Kunft (was an fich wohl
naheliegen würde). Man dürfe nicht die Mög-
lichkeiten fpäterer Ausgeftaltung im Sinne einer
veränderten Äuffaffung der betreffenden Samm-
lung abfchneiden zugunften der Geficbtspunkte
der heute Beftimmenden. Manche Erfahrungen
fprecben gegen diefen Fjerrenftandpunkt „Der
Lebende bat recht“.
Bei Verwertung von überflüffigem Mufeumsgut
aber wurde als zweckmäßigste Form die des
Umtaufcbverkehrs mit anderen Sammlungen
empfohlen. Ob fonft ein freihändiger Verkauf
— bei Einzelftücken, und zwar durch Vermitt-
lung des Kunftbandels, zu empfehlen — oder
Äuktion (für Dubletten und ganze Abteilungen)
in Betracht kommt, ift Sache des Einzelfalls.
Ebenfo foll bei Reftaurierung von Ge-
mälden äußerfte 3urückbaltung geübt werden.
Selbft mit Seife follte im Mufeum nie hantiert
werden; alle Manipulationen an Kunftwerken
müßten allein durch den Reftaurator vorgenom-
men werden. Da aber die erftaunlichften Dinge
von einzelnen berichtet wurden („ich reftauriere

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