Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Clausberg, Christlieb; August; Hausen, Christian August [Bearb.]
C. von Clausbergs Demonstrative Rechenkunst, Oder Wissenschaft, gründlich und kurz zu rechnen: Worinnen nicht nur sowol die gemeinen, als allerhand vortheilhafte Rechnungsarten überhaupt, nebst sehr compendiösen Proben, Sondern auch die Wechsel-Arbitragen- und andere Kaufmännische Rechnungen ... gelehret, Anbey eine Beschreibung der Europäischen Münzen, Wechselarten und Usancen, auch Vergleichung der Gewichte und Ellenmaße. Nicht weniger Die wahre Berechnung des Interusurii ... — Leipzig: Breitkopf, 1748 [VD18 11109696]

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.47078#0205
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
L z 4 Voll der Division.
oder dividiret, gerade aufgehen: Hingegen sind die
Zahlen 2, 4, 6, und 12, nur von der Zahl 12 allein; und
die Zahlen 9 und 27 nur von der Zahl 27 allein, die
Maaße; aber nicht zu beyden Zahlen, 12 und 27,
gemein.
§. 25z. Diejenigen Zahlen, welche keine Zahl in
Ganzen zu ihrem gemeinen Maaße haben, heißen xrj-
mi Lmee se, das ist Anfangszablen (Z. 165.) unter
sich, nämlich in ihrer Vergleichung, wenn sie gegen
einander gehalten und verglichen werden. Z. E. 8 und
27 sind prjmi iliter ie , indem keine ganze Zahl zu finden
ist,welche zu diesen beyden Zahlen ein gemeines Maaß
seyn könnte.
K. L54. Zwar ist die Unität das allgemeine Maaß zu allen gan-
zen Zahlen: Allein es wird durch das gemeine Maaß allezeit
eine Fabl verstanden, als welche durch ihr Messen die Zahlen
verkleinern kann i da hingegen r ein solches Maaß ist, welches
die Zahlen ohne Veränderung stehen läßt. A. E, Wenn oben
»52,.) die Zahlen rr und 2,7 jede durch drey dividiret oder ge-
messen werden, kommen andere kleinere Zahlen, nämlich 4 und
9: Hingegen wenn sie durch i gemessen oder dividiret werden,
fo bleiben die Zahlen rr und r? nach als vor ohne Veränderung,
ZUM Beschluß der Division sind nachfolgende
Betrachtungen dienlich zu merken.
§. 255. Daß oben gelehret worden den Divisorem
«eben den Dividendum zu schreiben, solches ist zu ver-
stehen (wie bey der Mulkiplication §. 184. schon angemer-
ket), wenn derselbe ül einer gegebenen Rechnung, in
welcher was zu dividiren vorkommt, nicht vorhin schon
stehet.
256. Gleichergestalt ist leicht zu erachten, daß die K. 24z. an-
gewiesene viele Punkte unter einander zu machen, keine Noth-
wen-

MD
MB
ȧNrs
zBbeyi
HM
sichet
Win
DM
«eG
Nem
ät,indei
lek. bei
lMössK,
Ren,i
Einheiten i
in diesem,
chetme
ZM
tee
tzi«.
 
Annotationen