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Clausberg, Christlieb; August; Hausen, Christian August [Bearb.]
C. von Clausbergs Demonstrative Rechenkunst, Oder Wissenschaft, gründlich und kurz zu rechnen: Worinnen nicht nur sowol die gemeinen, als allerhand vortheilhafte Rechnungsarten überhaupt, nebst sehr compendiösen Proben, Sondern auch die Wechsel-Arbitragen- und andere Kaufmännische Rechnungen ... gelehret, Anbey eine Beschreibung der Europäischen Münzen, Wechselarten und Usancen, auch Vergleichung der Gewichte und Ellenmaße. Nicht weniger Die wahre Berechnung des Interusurii ... — Leipzig: Breitkopf, 1748 [VD18 11109696]

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https://doi.org/10.11588/diglit.47078#0425
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§74 Von den Eigenschaften der Fahlen.
wiffes Maaß hat, so müssen die 2 summirenden Größen
jede vor sich, nämlich der Rest und Complement, entwe-
der beyde theil- oder beyde untheilbar in solches Maaß
seyn (§. 562). Da nun, vermöge des Scches, eine dort
beyden summirenden Zahlen so wohl, als deren Summe
oder der Divisor, in ein gewisses Maaß theilbar, so muß
nothwendig auch die andere summirende Zahl in dasselbe
Maaß theilbar seyn.
§.581» Dannenhero, wenn ein Complement mit ei-
nem Divisors ein gemeines Maaß hat, so muß dasselbe
Maaß auch zu dem Dividende gemein seyn. Denn
wenn ein Complement mit dem Divisore ein gemeines
Maaß hat, muß selbiges Maaß auch zu dem Rest ge-
mein seyn (§. Z8v); folgends auch zu dem Dividendo
(§.576 und 577).
§. 582. Desgleichen, wenn ein Divisor und Divi-
dendus, welche in einander dividiret, einen Rest übrig
lassen, in ein gewisses Maaß theilbar, so muß solches
Maaß auch zu dem Complement gemein seyn. Denn
alle Maaße, welche den Divisorem und Dividendum
aufmeffen, müssen auch den Rest (§.578); folgends
auch das Complement (§. 5 80) aufmessen können.
§. 58z. Weil nun das größte Maaß des Comple-
ments das Complement selbst ist (§. 5 50), so folget (auf
die Weise wie §.579 von dem Reste dargethan worden),
daß zu einem Divisore und Dividendo, welche in einan-
der dividiret, einen Rest, folgends auch ein Complement
haben, ihr größtes gemeines Maaß (wenn sieeinesha-
ben) nicht mehr als das Complement seyn könne: Und
eben dasjenige größte gemeine Maaß von dem Comple-
mente und Divisore, muß auch das größte gemeine Maaß
zumDividerrdo Md Divisore seyn.

8. 584.
 
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