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Bauer, Axel; Collitz, Hermann [Editor]
Sammlung der griechischen Dialekt-Inschriften (Band 2): Epirus, Akarnanien, Altolien, Aenianen, Phthiotis, Lokris, Phokis, Dodona, Achaia und seine Colonien, Delphi — Göttingen, 1899

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.21835#0727
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[2536]

Delphi.

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gebildeten Satz gestanden haben. Für Z. 25, meint Pomtcnv, ist zu er-
gänzen εοτω, ποτ[αγορενέσ$ω δε] ποτάγειν: danacb scheint Ρ. in 24/25 die
Recapitulation des Gedankens zu suchen „dieser Platz soll also den
Tieren des Gottes sein", was ich wegen der Kürze der Inschrift nicht
glaube; seine Ergänzung ποτ[αγορενέσ-&ω δε] ποτάγειν — wenigstens
ποταγορενέστω, vgl. γινέστω 2135, 3 und Anm. — ist wohl zu lang. Nach
seiner Zeichnung des Inschriftfeldes auf dem Mauerplane (in den Beitr.)
hat das letzte Drittel der Inschrift kleinere. Zeilen, und zwar sind diese
Zeilen um 1/a kleiner als die von Ζ. 1 — 24; von Z. 9 ab zählt man durch-
schnittlich 45 Zeichen. Mit dieser schmäler werdenden Stelle kann die
Zeichnung nur die Z. 25—29 meinen; denn 30—34 sind ja vollständig.
Wenn wir aber für Z. 25 bereits 31 Zeichen (26: 26; 27: 26; 28: 28;
29: (18) + 9) geben sehen, wenn also diese Zeilen mit ihren 26·—31
Zeichen beinahe zwei Drittel von der Grösse der ersteren Zeilen erreichen,
so darf gar nicht viel ergänzt werden. Auf die Abgrenzung des Weide-
platzes für die Tiere des Gottes scheint zu folgen die Erlaubnis zur
Weide der Tiere des delphischen Bürgers und die Forderung
des Antriebes auf einem bestimmten Wege (Z. 25—29); ich gebe oben
die Angaben der Lücken am Ende von Z. 24—29 genau nach .F., obwohl
sie, wie jeder sieht, falsch sein müssen. Der Schluss enthielt, scheint mir,
das Verbot der Benutzung durch Wallfahrer; Sinn: wenn aber jemand
innerhalb des Platzes auf Fremde stösst, die ihre Tiere zur Weide an-
pflocken, soll man ihre Tiere wegnehmen dürfen. Jeder Versuch wört-
licher Restitution muss unterbleiben; denn zwischen Z. 29 und 30 fehlt,
was F. gar nicht angiebt, nach P. eine fragmentierte Zeile; F. läset auch
τόπωι vor εξονοίαν weg, bei F. Z. 29 | [R. f. 18 Ζ.]ι έξοναίαν ε[ϊμεν τώι] \
■&έλοντι.

Die hier mit Namen genannten 7 Punkte der ιερά χώρα kehren in
der Inschrift über die Grenzmarken (Wescher, Etüde sur le mon. bil.
S. 55) nicht wieder, man müsste denn in der Stelle (Z. 31/32) εκ πέτρας
της έ[π]άν[ω τάς δδον είς δρΰδν εις πολν]ανδρ[εΐ]ον Αακώνων νπδ τον δπλίταν
das πολυανδρεϊον Αακώνων mit dem Αακωνικόν identifizieren wollen.
Durch Autoren (Paus. X, 37, 4) und Inschriften (2501, 36, 42) hören wir
vom ιππόδρομος, s. Bürgel S. 159.

Zeit. August/September 178.

Anhang. Für Gruppe G hat Pomtow dreizehn Nummern. Was
davon der Zeit nach 150 angehört, ist dialektfrei:

Pomtow Nr. 5—9 [Jhrb. 40, 669], die Amphiktyoneninschriftcn an der
Cellawand des Apollotempels unterhalb des sogen, monumentum bilingue
(CIG. 1711) — Wescher, Etüde sur le mon. bilingue de Delphes 1868; Joh.
Schmidt, Beiträge zur Herstellung dreier delphischer Urkunden, Hermes
XV, 275 — betreffend die Regelung des Α ρ ο 11 ο h ei Ii g t um s, be-
sonders die Festsetzung der einzelnen Grenzen des heiligen
Gebietes, aus den ersten Archontaten der IX. Pr. (c. 130 vor Chr.).
Nach Bull. XVII, 614 sind dazu neue Stücke gefunden worden.
 
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