AUKTIONS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht
nur gegen bare Zahlung
Der Ersteber Qat auf Öen Zuschfagspreis ein Aufgefd von
10% zu entrichten.
Das geringste zuCässige Gebot ist i Mark. Von 50 Mark
aufwärts kann nicht unter 5 Mark, non 250 Mark nicht unter
10 Mark, von 1000 Mark nicht unter 50 Mark gesteigert werden.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit ü&er den
Zuschfag nicht sofort zwischen den Beteifigten begfidjen werden,
so wird die fragdcfie Kummer nochmals angeboten. Wenn zwei
oder mehrere Bersonen zu gfeicßer Zeit ein und dassefbe Gebot
ab geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes
erfofgfos bfeibt, entscheidet das Cos. (Gesetz vom 10. JuCi 1902.)
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem
sie sich befinden. Durch die öjfentfiche Aussteifung ist jedermann
Ge fegen heit geboten, sich von dem Zustande der zur Versteigerung
ge fangenden Gegenstände zu unterrichten; Bekfamationen wegen
Beschädigung oder irrtümficfier Angaben im Katafog können
daher nach erfofgtem Zuschfag keiner fei Berücksichtigungfinden.
BESICHTIGUNG
der Sammfung vom Sonntag, den 2?. Oktober, bis einschfießdch
Sonntag, den 4. Ttovember 1917 in unsern Ausstedungsräumen.
Auswärtige “Kunstfreunde motten sich um Ansichtssendungen
rechtzeitig an uns wenden, damit ihren Wünschen in mögddjstum-
fassenöerWeise entsprochen werden kann. DerVersand geschieht
in beiden Bichtungen für Rechnung und Gefahr des Besteders.
AUFTRÄGE
werden während der Ausstedungstage gern entgegengenom-
men und dieJhteressen der Herren Auftraggeber auf der Auktion
selbst bestmöglichst gewahrt.
GALERIE COMMETER- HAMBURG
Die Versteigerung geschieht
nur gegen bare Zahlung
Der Ersteber Qat auf Öen Zuschfagspreis ein Aufgefd von
10% zu entrichten.
Das geringste zuCässige Gebot ist i Mark. Von 50 Mark
aufwärts kann nicht unter 5 Mark, non 250 Mark nicht unter
10 Mark, von 1000 Mark nicht unter 50 Mark gesteigert werden.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit ü&er den
Zuschfag nicht sofort zwischen den Beteifigten begfidjen werden,
so wird die fragdcfie Kummer nochmals angeboten. Wenn zwei
oder mehrere Bersonen zu gfeicßer Zeit ein und dassefbe Gebot
ab geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes
erfofgfos bfeibt, entscheidet das Cos. (Gesetz vom 10. JuCi 1902.)
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem
sie sich befinden. Durch die öjfentfiche Aussteifung ist jedermann
Ge fegen heit geboten, sich von dem Zustande der zur Versteigerung
ge fangenden Gegenstände zu unterrichten; Bekfamationen wegen
Beschädigung oder irrtümficfier Angaben im Katafog können
daher nach erfofgtem Zuschfag keiner fei Berücksichtigungfinden.
BESICHTIGUNG
der Sammfung vom Sonntag, den 2?. Oktober, bis einschfießdch
Sonntag, den 4. Ttovember 1917 in unsern Ausstedungsräumen.
Auswärtige “Kunstfreunde motten sich um Ansichtssendungen
rechtzeitig an uns wenden, damit ihren Wünschen in mögddjstum-
fassenöerWeise entsprochen werden kann. DerVersand geschieht
in beiden Bichtungen für Rechnung und Gefahr des Besteders.
AUFTRÄGE
werden während der Ausstedungstage gern entgegengenom-
men und dieJhteressen der Herren Auftraggeber auf der Auktion
selbst bestmöglichst gewahrt.
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