Werk/Gegenstand/Objekt
Titel
Titel/Objekt
Lehenrecht: (1) Lnr. 2 § 6, Satz 1,2: Erlangen der Heerschildfähigkeit durch Szepterlehen ; (2) Lnr. 2 § 7: Burglehen und
Kirchenlehen; (3) Lnr. 3: Huldigung (Treueeid) und Ehrerbietung gegenüber dem Lehnsherrn; (4) Lnr. 4 § 1: Aufgebot zum Reichsdienst
in Sechswochenfrist ; (5) Lnr. 4 § 1, Satz 2: Lehensdienst östlich des Grenzflusses Saale.
Weitere Titel/Paralleltitel
Titelzusatz
Sachsenspiegel
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
Cod. Pal. germ. 164, Bl. 001v
Objektbeschreibung
Objektbeschreibung
llustration der Rechtssätze des nebenstehenden Textes, mit roten oder blauen Lombarden sowohl im Text als auch im zugehörigen
Bildstreifen markiert. (1) Der rechts im Bild sitzende König übergibt den vor ihm knienden Priester und Frau ein Szepter und
verleiht somit die Heerschildfähigkeit, der Priester und die Frau halten bereits einen Schild in der Hand. Links daneben erteilt
der Priester mit dem Akt der Kommendation, indem er die Hände des vor ihm Knienden mit seinen umschließt, ein Lehen. Am linken
Rand sitzt die Frau, die ebenfalls einen Mann belehnt. (2) Die nun heerschildfähigen Priester und Frau sitzen vor einer Burg
und vergeben per Kommendation ein Lehen an einen Mann, der vor ihnen niederkniet. Daneben überreichen wiederum Priester und
Frau den Schlüssel einer Kirche, die am rechten Rand dargestellt ist, an einen Lehensnehmer. (3) Vor dem Herrn und Richter,
der ein Schapel als Zeichen seines gehobenen Standes über dem Richterhut trägt, kniet ein Lehensnehmer und leistet auf eine
Reliquie einen Treueeid. Rechts steht der mit Schapel gekennzeichnete Herr in seinem Haus, dessen vorderen Pfosten er umfasst
und damit seinen Besitz bekundet. Er blickt zurück auf den Lehensnehmer, der hinter ihm steht und durch Zeigegeste seine
Ehrerbietung dem Lehnsherrn gegenüber signalisiert. (4) Der mit Schapel gekennzeichnete Herr trägt Kettenhemd und Waffenrock
und sitzt mit einem erhobenem Richterschwert auf einem Thronsitz. Er befehligt den vor ihm knienden, ebenfalls Kettenhemd
und Waffenrock tragenden Lehensmann, der sich auf sein Schwert stützt, zum Reichsdienst. Die Zahl VI bezeichnet die Sechswochenfrist.
Die zweite Szene zeigt den mit Schapel gekennzeichneten und mit Kettenhemd gerüsteten Lehensherrn, dem der König den Reichsdienst
in sechswöchiger Frist aufbietet. (5) Der König, der mit Szepter in der Hand am rechten Bildrand thront, bietet dem vor ihm
knienden und mit Kettenhemd gerüsteten Lehensnehmer eines Gebietes östlich der Saale den sechswöchigen Reichsdienst in diesen
Gebieten auf. Links des Flussverlaufs, der das Bildfeld vertikal teilt, kämpfen zwei Kettenhemd tragende Lehensnehmer gegen
die Fremden, eine Frau und zwei Männer mit orientalischen Hüten.
Maß-/Formatangaben
Format/Maße/Umfang/Dauer
30 x 23,5 cm
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Entstehungsdatum
14. Jh.
Entstehungsdatum (normiert)
1301 - 1400
Entstehungsort (GND)
Material/Technik
Pergament , kolorierte Federzeichnung
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Provenienz
Kontext
Bibliotheca Palatina
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)