Werk/Gegenstand/Objekt
Titel
Titel/Objekt
Lehenrecht: (1) Lnr. 24 § 1: Urteilsverweigerung der Mannen eines Lehensherrn über Lehensersuch, keine Lehensvergabe; (2)
Lnr. 24 § 1: Eid auf Unschuld an der verstrichenen Jahresfrist wegen Lehensverweigerung und (1) ; (3) Lnr. 24 § 2: Benennung
des zu belehnenden Guts vor Lehensherrn und dessen Mannen in zweiwöchiger Frist; (4) Lnr. 24 §§ 3, 4: Zeugenaussagen in zweiwöhciger
Frist sollte der Herr die Belehnung mit dem benannten Gut verweigern.
Weitere Titel/Paralleltitel
Titelzusatz
Sachsenspiegel
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
Cod. Pal. germ. 164, Bl. 006v
Objektbeschreibung
Objektbeschreibung
llustration der Rechtssätze des nebenstehenden Textes, mit roten oder blauen Lombarden sowohl im Text als auch im zugehörigen
Bildstreifen markiert. (1) Der in der Mitte thronende Lehensherr bittet seine drei Mannen am rechten Rand um Ihr Urteil zu
dem Lehensgesuch des Mannes am linken Rand, der seine Hände in Erwartung der Kommendation entgegenstreckt. Die drei Mannen
aber wenden ihren Blick ab und beeiden auf eine Reliquie, dass sie ihr Urteil verweigern. (2) Aufgrund der damit verursachten
verweigerten Belehnung kann der Herr den Mann nicht mehr dafür verantworten, dass er binnen Jarhesfrist - 52 Wochen ( dargestellt
als Zahl LII im Kreis) - nicht um Lehenserneuerung gebeten hat. Rechts thront gestikulierend der Lehensherr, links steht
der Mann und schwört auf eine Reliquie. (3) Der Lehensherr sitzt mit drei seiner Mannen auf seinem Thronsitz und erteilt Kommendation,
indem er die Hände des Lehensnehmers umschließt. Gleichzeitig deutet der Lehensnehmer mit drei weiteren Händen auf das Gut
- dargestellt als Ähren -, mit dem er belehnt werden möchte und deutet mit einer Hand auf den Mund, da er es vor dem Herrn
und seinen Mannen lt. Text benennen muss. Die dafür gestzte zweiwöchige Frist ist als Viertelmond mit Gesicht und der Zahl
II symbolisiert. (4) Verweigert der Herr aber die Belehnung mit dem benannten Gut, so kann der Mann in einer Frist von zwei
Wochen - dargestellt als Viertelmond mit Gesicht und der Zahl II - insgesamt sieben Zeugen bringen. Der Herr sitzt am rechten
Rand und deutet auf den Mann, der mit zwei der schon schon anwesenden Mannen des Herrn gleich auf eine Reliquie den Zeugenbeweis
schwört. Die weiteren Zeugen bringt er später, greift im Bild aber schön rückwärts nach einer Gruppe von vier Männern, die
er als Zeugen vorführen wird.
Maß-/Formatangaben
Format/Maße/Umfang/Dauer
30 x 23,5 cm
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Entstehungsdatum
14. Jh.
Entstehungsdatum (normiert)
1301 - 1400
Entstehungsort (GND)
Material/Technik
Pergament , kolorierte Federzeichnung
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Provenienz
Kontext
Bibliotheca Palatina
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)