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Metadaten

Universitätsbibliothek Heidelberg, Cod. Pal. germ. 164
Eike <von Repgow>
Heidelberger Sachsenspiegel — Ostmitteldeutschland, Anfang 14. Jh.

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.85#0027
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Bildbeschreibung

Werk/Gegenstand/Objekt

Titel

Titel/Objekt
Landrecht zweites Buch: (1,2) Ldr. II 20 § 1: Erbfolge von Geschwistern vor den Halbgeschwistern; Gleichstellung der Kinder von vollbürtigen Geschwistern mit Halbgeschwistern; (3,4) Ldr. II 21 § 1: Erbe übernimmt das freigewordene Leibgedinge der verstorbenen Witwe; Verbesserungen an Gütern auf Leibgedingen; (5) Ldr. II 21 § 5: Belehnung von Häusern auf Leibgedingen.
Weitere Titel/Paralleltitel
Titelzusatz
Sachsenspiegel
Sachbegriff/Objekttyp
Buchmalerei

Inschrift/Wasserzeichen

Aufbewahrung/Standort

Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Inv. Nr./Signatur
Cod. Pal. germ. 164, Bl. 007r

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung
Illustration der Rechtssätze des nebenstehenden Textes, mit roten oder blauen Lombarden sowohl im Text als auch im zugehörigen Bildstreifen markiert. (1, 2) B: Das tote Geschwister liegt auf dem Boden. Seine Beziehung zu dem nebenstehenden Geschwister als Vollgeschwister ist durch Doppelköpfigkeit gezeigt. Beide halten das zu vererbende Gut, hier Ährenbüschel in der Hand. Die in der Erbfolge ausgeschlossenen Halbgeschwister sind kleiner, haben einen Kopf und stehen hinter dem Vollgeschwister. V: Hinter dem toten Onkel steht das Kind seines Vollgeschwisters, das auf das gegenüberstehende Halbgeschwister des Onkels deutet. Beide umfassen als gleichberechtigte Erben das Erbgut, eine Ähre. (3,4) D: Die tote Witwe liegt in dem Gebäude, das ihr Leibgedinge, ein zur lebenslangen Nutzung überlassenes Gut, gewesen ist. Links steht der Mann, für den das Leibgedinge frei geworden ist und der es nun in Besitz nimmt; H: Auf Anweisung der Frau ist ein Knecht eine Leiter emporgestiegen, um am Dach des Hauses Ausbesserungen vorzunehemen. (5) L: Kommendation. Bei der Belehnung legt der Lehensnehmer (Vasall) seine Händ in die Hände seines Lehnsherren. Der Lehensnehmer greift zusätzlich an die offen stehende Tür eines Gebäudes, das auf dem Lehen steht und somit Bestandteil des Lehens ist.
Kommentar
Datierung: Anfang 14. Jh.

Maß-/Formatangaben

Format/Maße/Umfang/Dauer
30 x 23,5 cm

Auflage/Druckzustand

Werktitel/Werkverzeichnis

Herstellung/Entstehung

Entstehungsdatum
14. Jh.
Entstehungsdatum (normiert)
1301 - 1400
Entstehungsort (GND)
Mitteldeutschland <Ost>
Material/Technik
Pergament , kolorierte Federzeichnung

Auftrag

Publikation

Fund/Ausgrabung

Provenienz

Provenienz
Kontext
Bibliotheca Palatina

Restaurierung

Sammlung Eingang

Ausstellung

Bearbeitung/Umgestaltung

Thema/Bildinhalt

Thema/Bildinhalt (GND)
Rechtsbuch
Buchmalerei
Grundstücksrecht
Erbrecht
Lehnsrecht

Literaturangabe

Rechte am Objekt

Aufnahmen/Reproduktionen

Künstler/Urheber (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
 
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