Werk/Gegenstand/Objekt
Titel
Titel/Objekt
Landrecht zweites Buch: (1) Ldr. II 62 § 1: Schadensersatzpflicht des Tierhalters; (2) Ldr. II 62 § 2: Straffreiheit für Töten
von Tieren in Notwehr; (3) Ldr. II 62 § 3: Haltung wilder Tiere in Gehegen; (4) Ldr. II 63 § 1,2: Rekonziliation eines Gebannten;
Calefurnias Mißverhalten vor Gericht; (5) Ldr. Ii 64 § 1-3: Gerüfteklagen wegen handhafter Taten: Diebstahl, Totschlag, Notzucht
Weitere Titel/Paralleltitel
Titelzusatz
Sachsenspiegel
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
Cod. Pal. germ. 164, Bl. 010v
Objektbeschreibung
Objektbeschreibung
llustration der Rechtssätze des nebenstehenden Textes, mit roten oder blauen Lombarden sowohl im Text als auch im zugehörigen
Bildstreifen markiert. (1) Tiere, darunter ein Hirsch, ein Rind, ein Fuchs, ein Affe, verletzen einen bereits am Boden liegenden
Mann. Daneben steht der Geschädigte mit zwei Zeugen vor dem rechts im Bild thronenden Richter, der das Richtschwert erhoben
hält und die drei Männer auf einen Reliquiar schwören lässt, wer zum Zeitpunkt des Schadensfalles Besizter der Tiere war.
(2) Ein Mann tötet mit einer Keule zwei Tiere in Notwehr. Daneben schwört derselbe dazu vor einem Richter auf ein Reliquiar.
(3) Wilde Tiere, Hirsch, Reh und Hase in einem von Flechtzaun umgebenem Gehege. (4) Ein Gebannter kniet mit flehender Geste
vor einem Priester, der in der linken Hand ein Buch hält und mit der rechten ausgestreckten Hand seine Stola über ihn legt
und ihn so vom Kirchenbann befreit, damit dieser wieder klagen kann. Eine Frau steht als Klägerin vor einem König, der mit
Lilienzepter und Krone gekennzeichnet auf einem Thronstuhl sitzt. Es handelt sich wohl um die im Text genannte Calefurnia,
die durch ihr Fehlverhalten vor Gericht allen Frauen das Recht der selbständigen Klage ohne Vorsprecher verwirkt hat. Ihr
Fehlverhalten ist durch eine Markierung am Kleid, in Höhe des Gesäßes, in Form eines schwarzen gebauschten Schwanzes symbolisiert.
(5) Rechts im Bild sitzt der Richter, dessen Richtschwert auf dessen Schoß liegt. Vor ihm stehen zwei Frauen, die eine Notzuchtklage
vortragen. An den zerzausten Haaren und dem zerissenen Kleid ist die vordere der beiden Frau deutlich als geschändetes Opfer
dargestellt. Als weitere Episode daneben bringt ein Mann mit geschultertem Schwert einen Dieb vor Gericht. Das Diebesgut,
ein Kleidungsstück ist dem Dieb auf den Rücken gebunden, seine Hände sind überkreuz gefesselt. Am Bildrand darunter ein weiteres
Opfer einer Gewalttat: eine mehrfach verletzte und blutende Leiche.
Kommentar
(4) Nach Koschorrek/Werner 1989, S. 156, ist mit dem gebauschten Schwanz an Califurnias Kleid deren rückwärtige Scham dargestellt,
die sie dem König gezeigt habe, gem. der Stelle im Schwabenspiegel "den kunic beschalt und den kunic die hinder schamme lie
sehen".
Maß-/Formatangaben
Format/Maße/Umfang/Dauer
30 x 23,5 cm
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Entstehungsdatum
14. Jh.
Entstehungsdatum (normiert)
1301 - 1400
Entstehungsort (GND)
Material/Technik
Pergament , kolorierte Federzeichnung
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Provenienz
Kontext
Bibliotheca Palatina
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)