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Metadaten

Universitätsbibliothek Heidelberg, Cod. Pal. germ. 164
Eike <von Repgow>
Heidelberger Sachsenspiegel — Ostmitteldeutschland, Anfang 14. Jh.

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.85#0034
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Bildbeschreibung

Werk/Gegenstand/Objekt

Titel

Titel/Objekt
Landrecht zweites Buch: (1) Ldr. II 62 § 1: Schadensersatzpflicht des Tierhalters; (2) Ldr. II 62 § 2: Straffreiheit für Töten von Tieren in Notwehr; (3) Ldr. II 62 § 3: Haltung wilder Tiere in Gehegen; (4) Ldr. II 63 § 1,2: Rekonziliation eines Gebannten; Calefurnias Mißverhalten vor Gericht; (5) Ldr. Ii 64 § 1-3: Gerüfteklagen wegen handhafter Taten: Diebstahl, Totschlag, Notzucht
Weitere Titel/Paralleltitel
Titelzusatz
Sachsenspiegel
Sachbegriff/Objekttyp
Buchmalerei

Inschrift/Wasserzeichen

Aufbewahrung/Standort

Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Inv. Nr./Signatur
Cod. Pal. germ. 164, Bl. 010v

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung
llustration der Rechtssätze des nebenstehenden Textes, mit roten oder blauen Lombarden sowohl im Text als auch im zugehörigen Bildstreifen markiert. (1) Tiere, darunter ein Hirsch, ein Rind, ein Fuchs, ein Affe, verletzen einen bereits am Boden liegenden Mann. Daneben steht der Geschädigte mit zwei Zeugen vor dem rechts im Bild thronenden Richter, der das Richtschwert erhoben hält und die drei Männer auf einen Reliquiar schwören lässt, wer zum Zeitpunkt des Schadensfalles Besizter der Tiere war. (2) Ein Mann tötet mit einer Keule zwei Tiere in Notwehr. Daneben schwört derselbe dazu vor einem Richter auf ein Reliquiar. (3) Wilde Tiere, Hirsch, Reh und Hase in einem von Flechtzaun umgebenem Gehege. (4) Ein Gebannter kniet mit flehender Geste vor einem Priester, der in der linken Hand ein Buch hält und mit der rechten ausgestreckten Hand seine Stola über ihn legt und ihn so vom Kirchenbann befreit, damit dieser wieder klagen kann. Eine Frau steht als Klägerin vor einem König, der mit Lilienzepter und Krone gekennzeichnet auf einem Thronstuhl sitzt. Es handelt sich wohl um die im Text genannte Calefurnia, die durch ihr Fehlverhalten vor Gericht allen Frauen das Recht der selbständigen Klage ohne Vorsprecher verwirkt hat. Ihr Fehlverhalten ist durch eine Markierung am Kleid, in Höhe des Gesäßes, in Form eines schwarzen gebauschten Schwanzes symbolisiert. (5) Rechts im Bild sitzt der Richter, dessen Richtschwert auf dessen Schoß liegt. Vor ihm stehen zwei Frauen, die eine Notzuchtklage vortragen. An den zerzausten Haaren und dem zerissenen Kleid ist die vordere der beiden Frau deutlich als geschändetes Opfer dargestellt. Als weitere Episode daneben bringt ein Mann mit geschultertem Schwert einen Dieb vor Gericht. Das Diebesgut, ein Kleidungsstück ist dem Dieb auf den Rücken gebunden, seine Hände sind überkreuz gefesselt. Am Bildrand darunter ein weiteres Opfer einer Gewalttat: eine mehrfach verletzte und blutende Leiche.
Kommentar
(4) Nach Koschorrek/Werner 1989, S. 156, ist mit dem gebauschten Schwanz an Califurnias Kleid deren rückwärtige Scham dargestellt, die sie dem König gezeigt habe, gem. der Stelle im Schwabenspiegel "den kunic beschalt und den kunic die hinder schamme lie sehen".

Maß-/Formatangaben

Format/Maße/Umfang/Dauer
30 x 23,5 cm

Auflage/Druckzustand

Werktitel/Werkverzeichnis

Herstellung/Entstehung

Entstehungsdatum
14. Jh.
Entstehungsdatum (normiert)
1301 - 1400
Entstehungsort (GND)
Mitteldeutschland <Ost>
Material/Technik
Pergament , kolorierte Federzeichnung

Auftrag

Publikation

Fund/Ausgrabung

Provenienz

Provenienz
Kontext
Bibliotheca Palatina

Restaurierung

Sammlung Eingang

Ausstellung

Bearbeitung/Umgestaltung

Thema/Bildinhalt

Thema/Bildinhalt (GND)
Rechtsbuch
Buchmalerei
Prozessrecht
Selbsthilfe
Notwehr <Motiv>
Schadensersatz

Literaturangabe

Rechte am Objekt

Aufnahmen/Reproduktionen

Künstler/Urheber (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
 
Annotationen