Werk/Gegenstand/Objekt
Titel
Titel/Objekt
Landrecht drittes Buch: (1) Ldr. III 6 § 1: Knecht verspielt Gut des Herren, Rückforderung; (2) Ldr. III 6 § 3: Entschädigung
des Knechts durch den Herrn für Schäden durch Diebstahl; (3) Ldr. III 7 § 3: Gewalt gegenüber Juden, Todesstrafe für den Friedensbrecher;
(4) Ldr. III 7 § 4 Satz 1: Überführen eines Juden wegen des Besitzes eines Buches und eines Kelches und Bestrafung durch Erhängen;
(5) Ldr. III 8: Frieden von Burgen, Einhalten des Burgfriedens durch die wehrhaften Leute der Burg.
Weitere Titel/Paralleltitel
Titelzusatz
Sachsenspiegel
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
Cod. Pal. germ. 164, Bl. 013v
Objektbeschreibung
Objektbeschreibung
Illustration der Rechtssätze des nebenstehenden Textes, mit roten oder blauen Lombarden sowohl im Text als auch im zugehörigen
Bildstreifen markiert. (1) Ein Knecht sitz beim Würfelspiel und verspielt den Rock seines Herrn. Der durch ein Schapel auf
dem Kopf gekennzeichnete Herr fordert mit dem Schwur auf eine Reliquie und dem gleichzeitigen Anfassen des Rocks diesen als
seinen Besitz zurück. (2) Vor der geöffneten Tür des Stalles, in dem der Knecht bei seinem Pferd schläft, zieht ein Dieb das
Pferd am Zügel heraus. Daneben steht der Herr und gibt dem Knecht Geldmünzen als Entschädigung für den Schaden in ein Tuch,
das der Knecht aufhält. (3) Links erschlägt ein Mann einen mit gelben Hut gekennzeichneten Juden, dem er bereits eine Hand
abgetrennt hat und nun mit dem Schwert auf den Kopf schlägt. Rechts sitzt der Richter, der die Strafe über den Täter verhängt
hat. Der Henker hat das Urteil bereits vollstreckt. Der Geköpfte liegt zu seinen Füßen, während er selbst gerade mit seinem
Rockzipfel sein Schwert abwischt. (4) Rechts sitzt der Richter und gestikuliert im Gespräch mit dem Mann ihm gegenüber, der
einen an Händen gefesselten Juden vorführt. Zwischen ihnen liegt ein Buch und ein Kelch, die bei dem Juden aufgefunden wurden
und für deren Besitz der Jude keinen Gewärhsmann bringen kann und somit der Hehelerei oder des Diebstahls angeklagt wird.
Links wird der Jude von einem Henker aun einem Gabelgalgen aufgehängt. (5) eine Burganlage mit zinnenbewehrter Mauer und aufragendem
Turm und den Burgbwohnern. Am oberen Bildrand eine heraldische Lilie oder oberer Abschluss eines Lilienszepters als Zeichen
des (Königs bzw. in diesem Fall Burg-) Friedens. Von der Burg entfernen sich die berittenen, bewaffneten Leute. Ihnen voran
der im Text angeprochene Fürst der Burg mit einer grünen Fahne und ein mit Armbrust bewaffneter Reiter. Dazwischen wieder
das Zeichen der heraldischen Lilie.
Kommentar
zum Symbol der heraldischen Lilie vgl. fol. 11r, http://digi.ub.uni-heidelberg.de/cpg164/0035
Maß-/Formatangaben
Format/Maße/Umfang/Dauer
30 x 23,5 cm
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Entstehungsdatum
14. Jh.
Entstehungsdatum (normiert)
1301 - 1400
Entstehungsort (GND)
Material/Technik
Pergament , kolorierte Federzeichnung
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Provenienz
Kontext
Bibliotheca Palatina
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)