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Universitätsbibliothek Heidelberg, Cod. Pal. germ. 164
Eike <von Repgow>
Heidelberger Sachsenspiegel — Ostmitteldeutschland, Anfang 14. Jh.

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.85#0047
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Werk/Gegenstand/Objekt

Titel

Titel/Objekt
Landrecht drittes Buch: (1) Ldr. III 32 § 10: Beklagter zahlt Bußgeld an Kläger und Gewette an Richter ; (2) Ldr. III 33 § 1, 2: Recht der einzelnen Stämme vor dem König; (3) Ldr. III 33 § 3-5: Ablehnen der Aufforderung zum Zweikampf außerhalb des eigenen Landes; König richtet über Grundeigentum nach dem Recht des Landes; (4) Ldr. III 34 § 1: Befreien aus der Reichsacht mit Königsbrief; (5) Ldr. III 34 § 1: Der von der Acht befreite überreicht binnen zweiwöchiger Frist dem Richter den Königsbrief.
Weitere Titel/Paralleltitel
Titelzusatz
Sachsenspiegel
Sachbegriff/Objekttyp
Buchmalerei

Inschrift/Wasserzeichen

Aufbewahrung/Standort

Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Inv. Nr./Signatur
Cod. Pal. germ. 164, Bl. 017r

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung
Illustration der Rechtssätze des nebenstehenden Textes, mit roten oder blauen Lombarden sowohl im Text als auch im zugehörigen Bildstreifen markiert. (1) Beklagter zahlt Bußgeld an Kläger und Gewette an Richter. (2) Vor dem König stehen der Sachse mit einem Messer in der Hand ("Sax"), der Franke mit pelzverbrämten Mantelkragen, der Thüringer mit einem Fisch ("Heringesser") und eine Frau als Vertreterin der Schwaben. (3) Der Angeklagte steht und deutet auf seinen Grund und weist den mit Schwert und Schild Gerüsteten ab, da dieser nicht auf seinem Grund steht. Rechts im Bild der König als Richter. (4) Der von einem Richter geächtete Mann erhält vom König den Königsbrief, der ihn aus der Acht befreit (Brief mit Siegel, Textbeginn: "Fridericus dei gratia Romanorum rex et semper augustus"). Der so aus der Acht befreite Mann schwört dabei auf die Reliquie, binnen zweiwöchiger Frist (symbolisiert durch die Zahl II) vor den Richter zu gehen. Die römische Zahl VI gibt die sechs Wochen an, während der der Mann zuvor dem König gefolgt war. (5) Der von der Acht befreite Mann reicht den Königsbrief fristgerecht (binnen zwei Wochen, dafür die Zahl II) dem Richter, der ihn mit der Acht belegt hatte.

Maß-/Formatangaben

Format/Maße/Umfang/Dauer
30 x 23,5 cm

Auflage/Druckzustand

Werktitel/Werkverzeichnis

Herstellung/Entstehung

Entstehungsdatum
14. Jh.
Entstehungsdatum (normiert)
1301 - 1400
Entstehungsort (GND)
Mitteldeutschland <Ost>
Material/Technik
Pergament , kolorierte Federzeichnung

Auftrag

Publikation

Fund/Ausgrabung

Provenienz

Provenienz
Kontext
Bibliotheca Palatina

Restaurierung

Sammlung Eingang

Ausstellung

Bearbeitung/Umgestaltung

Thema/Bildinhalt

Thema/Bildinhalt (GND)
Reichsacht
Rechtsbuch
Buchmalerei
Prozessrecht

Literaturangabe

Rechte am Objekt

Aufnahmen/Reproduktionen

Künstler/Urheber (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
 
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