Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
'33

[No. 57]

•34

.]«το?. επ\ρε?βευον...........|.........,..........
..............,....................]ρου, [Πτ]ο[λε-
μα?ο?(?)........, οις το isp\oötov οο\$*ητω, ει μη | προίκα
^πίτχ'ΛίΤίίί πρετβευτειν. η OS δαπάνη εσ-τω] εκ του π[. .
.........• ..........προν]οια ΚλαυΗι[ου Ι..........
.]ου.
Auf den isolierten kleinen Bruchstücken ist so gut
wie nichts zu erkennen: q Z. 2 ο1κουμ[ένη], Ζ. 3 [π]?"5, T°we,
Z. 4 [τ]™ δε τ ... ., Z. 5 . . . • eu< ε'υ'ξ[ηται\.
Beschluss der achäischen Bundesversamm-
lung zu Ehren des Kaisers Hadrian. Von den
Exemplaren dieser Urkunde, welche laut Z. 26. 27 an
den hauptsächlichen Verkehrsmittelpunkten des helleni-
schen Volkes aufgeteilt werden süllten, ist uns ausser
dem vorliegenden ein Fragment des athenischen, leider
nur Stücke der ersten sechs Zeilen umfallend, erhalten
(C. I.A. III, 18). Mit Benutzung desselben ist hier der
Eingang hergestellt, und nur das, was in beiden Exem-
plaren fehlt, in Klammern eingeschlossen. Trotz der
grossen Verstümmelung ergieht sich aus den erhaltenen
Resten folgender Hergang mit voller Sicherheit: Der
achä'ische Bund hatte dem Kaiser zum Dank für seine
mannigfachen Wohlthaten ein ganz ungewöhnliches Mass
von Ehrenbezeugungen verschiedener Art votiert, und
ihn durch eine Gesandtschaft davon benachrichtigt. Als
Antwort erging ein Schreiben des Kaisers, in dem er
unter lebhafter Anerkennung der in jenem Beschluss
zum Ausdruck gekommenen Gesinnung erklärte, nur
einen Teil jener Ehren annehmen zu können, die
übrigen dagegen zurückzuweisen. Darauf erfolgte ein
zweiter Beschluss des achäischen Landtags, der nach
einer Motivierung voll der üblichen Loyalitätsphrasen
ohne Zweifel die Ausführung der vom Kaiser nicht zu-
rückgewiesenen Huldigungsakte verfügte. Dieser zweite
Beschluss ist auf unserer Tafel eingegraben; ihm war, wie
die Reste von Z. 56—59 zeigen, der Kaiserliche Brief
angefügt, auf den er sich bezog. Dagegen war der ur-
sprüngliche Beschluss hier nicht im Wortlaut mitgeteilt,
denn der leere Raum unter Z. 73. 74 auf Fragment ν χ \
zeigt, dass nach dem Kaiserlichen Brief nichts mehr stand.
Wohl aber scheint in der Motivierung des späteren Be-
schlusses der frühere ziemlich ausführlich rekapituliert
gewesen zu sein. Die Anordnung der grösseren Bruch-
stücke ergiebt sich hieraus von selbst: s g h sowohl als
iklm gehören deutlich zum Dekret, nicht zum Kaiser-

lichen Bries, und von ihnen muss wieder die letztere
Gruppe weiter unten angesetzt werden, als die erstere,
weil in jener Z. 33 mit οε&ό'/β-αι das eigentliche Dekret
beginnt, während der gesamte Inhalt von s g h zu der
vorangeschickten Motivierung gehört. Von r lässt sich
mit voller Bestimmtheit nur sagen, dass es vom rechten
Rand der Tafel an einer höheren Stelle als tu slammt.
Gänzlich unbestimmbar ihrer Stellung nach sind die
kleinen Splitter nopq.
Die AbsalTungszeit des Briefes wird durch die zehnte
tribunicische Gewalt des Hadrian (Z. 58) auf 126 n. Chr.
fixiert. Unmittelbar vor und nach diesem Jahr sind die
beiden Beschlüsse des achäischen Provinziallandtags ge-
fasst worden.
Z. 26 könnte man an !νθ[άδε] denken, da aber das
Dekret weder von einer einzelnen Stadtgemeinde her-
rührt, noch aus einem bestimmten Ort datiert ist, fehlte
diesem Adverb jede Beziehung. Dass Olympia unter den
Aufstellungsorten an erster Stelle genannt wird, entspricht
dem allgemeinen Herkommen; dann folgen die übrigen
Stätten der alten Nationalfeste, sodann Argos und Athen
als Hauptorte von Hellas. Dass, wie zu C. I. A. III, 18
vermutet wurde, Athen neben dem umfassenderen Pan-
hellenenbunde, dessen Mittelpunkt es war, seit Hadrian
auch zum Sitz des achäischen Provinziallandtags ge-
worden sei, ist wohl nicht anzunehmen, denn als freie
Stadt stand es ausserhalb des Provinzialverbands. Viel-
mehr wird hier wohl Argos als Sitz der Bundesver-
sammlung vor Athen genannt, und letztere Stadt kommt
nicht als Mitglied des «οικόκ, sondern nur wegen ihrer
sonstigen Bedeutung für das hellenisehe Volk in Betracht.
Z. 35.36 ist von Opsern an einem bestimmten Tage die
Rede, der von dem erst nachher (Z. 38) erwähnten Ge-
burtstag des Hadrian versehieden sein muss. Wahrschein-
lich ist der Jahrestag seiner ersten Ankunft in Griechen-
land gemeint, wozu das Opfer an den Ζευς Άποβατήριος
gut stimmt. Denn die Bedeutung dieses Beinamens ergiebt
sich aus Aman Anab. I, 11,7: Asyoucri Ss και πρώτον έκτης
νεως συν το7ς οπλοις εκβηυαι αυτόν (Αλεζανοοον) ες την yyv την
Αο-ιαν και βωμούς Ιορυσ-ατ&αι ο&εν τε ετταλη εκ της Ευρώπης
και οπού εξΐβη της 'Αο-ΐας Διός Άποβατηρ'ιου και Ά3~ηνας και
Ηρακλέους. Sonst kommt der Name für Zeus in Methana,
sür Apollon in Kyrene und sür die göttlich verehrte
Königin Apollonis in Pergamon vor (S. Syll. I. Gr. 234,14
mit Anm. 8).
 
Annotationen