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2 35

[No. 142 ss.]

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IV. SIEGERINSCHRIFTEN.

In dieser Abteilung werden die Inschristen der aus
Anlass eines Olympiasieges errichteten Denkmäler in
chronologischer Reihenfolge zusammengestellt. Da die-
selben aber nach Art und Beschaffenheit des Kunstwerks
wie nach Inhalt und Fällung der Ausschrist keineswegs
gleichartig lind, so ist es nötig, über diese Verschieden-
heiten einige Bemerkungen vorauszuschicken.
I. Die überwiegende Mehrzahl der Inschristen gehört
zu Siegerstatuen. Diese selbst lind, weil sie ausnahms-
los aus Bronze waren (vergl. Ch. Scherer, de olympioni-
carum Statuts, Gottingae 1885, p. 16 sqq.) bis aus spärliche
Reise untergegangen. Wenn wir daher nur zwei kümmer-
liche Fragmente (No. 234. 235) von auf der Statue selbst
angebrachten Ausfchristen haben,so kann dies keinMassstab
für die Seltenheit dieses Versahrens sein. Aber allerdings
sleht anderweitig feil, dass die regelmässige Stelle der
Aufschrift die Basis war. In drei Fallen (No. 142.166.174)
haben sich die Inschriften auf Bronzetafeln erhalten, die
in die obere Horizontalssäche der Postamente eingelasien
waren, doch lässt sich sür die beiden letztgenannten
Beispiele noch mit Sicherheit erweisen, dass daneben
auch die verlorene Steinbasis eine Inschrist getragen haben
muss. Alle übrigen slehen aus den lleinernen Bathren
selbst. Bis in die ersten Jahrzehnte des vierten Jahr-
hunderts war der Platz dafür zwar nicht ausschliesslich
(s. No. 143. 144. 145.151.152.153) aber doch überwiegend
(No. [46. 147. 148. 154. 155. 156. 157. 158. 159.160.163. 164.
165) auf der oberen Horizontalfläche, meist vor den
Füssen der Statue nahe dem vorderen Rande, von da
an slehen die Inschriften durchaus aus der dem Beschauer
zugekehrten senkrechten Fläche.
Die Errichtung der Bildsäule ist eine Ehre, die die
Eleer als Leiter und Schirmherren des olympischen Feiles
dem Sieger erweisen. Man hat sie mit Recht mit dem
Kranze zusammengestellt und als den zu Grunde liegenden
Gedanken hervorgehoben, dass neben jenem vergäng-
lichen Zeichen ein dauerndes Denkmal die Kunde von
dem Siege auf eine serne Nachwelt bringen solle (Scherer,
de ol. statuis p. 5). Ganz zutreffend sind also Wendungen,
durch die der Sieger wie beim Kranz, so auch bei der
Statue als der Empfangende erscheint (Paus. VI, 13, 11
Ύν)λεμαγ^ω μεν επι ίππων νικγ\ ytyoi'Et' '/j εικων. 14,13 Aiff"%iyr]
σε Ηλείοι νίκαι τε συο iyzvovTO και ίται ταϊς νικαις αι εικόνες)
und direkt spricht Paus. V, 21, 1 jene Anschauung mit den
bekannten Worten aus: h ακοοπό?.ει μεν yag τγ, ΆΒηνητι
οι τε ανδριάντες και οποτα α/.λα, τα πάντα εο-τιν ομοίως ανα-
5?γ,ματα• εν 6ε τγ Αλτεί τα μεν τιμτ] τγ{ ες το &ε~ϊον ανακειται,
οι οε ανδριάντες των νικωντων εν α&?.ον Xoyw τφιτι και ούτοι
δίδονται. Und V, 25, ι erkennt er an, dass es auch an-
dere Ehrenbildsäulen in Olympia gebe, die nicht zu den
Anathemen gehören und die er im Zusammenhang mit
den Siegerstatuen behandeln wolle.

Aber wenn auch die Bildsäule nicht eine von dem
Sieger dem olympischen Gotte dargebrachte Weihegabe,
sondern eine von dem Staate Elis jenem zuerkannte Aus-
zeichnung ist, so beschränkt sich doch praktisch die Wirk-
samkeit des Staates und seiner Organe aus den Beschluss,
dass eine solche in der Altis aufgeslellt werde, wogegen
alle Kosten und persönlichen Bemühungen sür Her-
stellung, Transport und Aufrichtung des Kunstwerkes
ausschliesslich dem Geehrten zur Last sallen. Belege dasür
sind kaum nötig; es sei nur auf die Erzählung bei Paus. VI,
8, 3 hingewiesen, wie Eubotas von Kyrene in der durch
einen Orakelspruch erweckten sicheren Erwartung des
Sieges die Statue vorher anfertigen liess und so imstande
war, ihre Ausstellung in der Altis gleich mit der Aus-
rusung des Sieges zu verbinden, oder auf das Bravour-
stück des Milon (VI, 14, 6), der seine Statue selbst in die
Altis trug. Daher wird auch, rechtlich minder korrekt,
aber faktisch vollkommen zutrefsend, der Beschluss derBe-
hörden von Elis als blosse Erlaubnis bezeichnet (Paus. VI,
13, g: Η?ε7ΰί οε avYjyoäevo-ccv επι τγ, νικγ, τον Φειδωλαν και
ανα^εΊναι οι τγν ιππον ταυτγν εφιατιν. VI, 3, &'• κατα—α'/.αί-
ταντι οε αυτω τους παΐοας προταναττγται και τον παιοοτοΐβγν
υπο Ηλείων εδοΒη). Hieraus erklärt sich auch der schein-
bare Widerspruch zwischen Pausanias VI, 1, 1 und Plinius
N. h. XXXIV, 16. Jener berichtet ausdrücklich, dass viele
Olympioniken, darunter sogar einzelne besonders be-
rühmte, keine Bildsäulen in der Altis hatten, während
dieser sich so ausdrückt: essigies hominum non solebant
exprimi nisi aliqua inlustri causa perpetuitatem meren-
lium, primo sacrorum certaminum victoria maximeque
Olympiae, tibi omnium qui vicissent statuas di-
cari mos erat, eorum vero qui ter ibi superavissent ex
membris ipsorum similitudine expressas, quas iconicas
vocant. Offenbar hat er im Auge, dass jedem Sieger
eine Statue zuerkannt wurde, während Pausanias das
thatsächliche Unterbleiben der Errichtung infolge des
Mangels an Mitteln oder des frühzeitigen Todes des
Siegers oder anderer Hindernisse berücksichtigt. Bei-
läufig sei darauf hingewiesen, dass die von Plinius be-
hauptete Beschränkung der ikonischen Statuen auf die
dreifachen Sieger wenigslens in der Allgemeinheit, wie
er sie vorträgt, durch das Epigramm des Xenombrotos
(s.No.170, 3 mit Anm.) widerlegt wird. Den Eleern gegen-
über kommt immer nur der Sieger selbst in Betracht.
Bei dem grossen Wert, den Familien wie Staaten darauf
legten, einen Olympiasieger den Ihren nennen zu dürfen,
kamen ohne Zweifel ost genug Eltern, andere Verwandte
oder auch die Staatskasse der Heimatstadt dem Sieger
gegenüber sür die Kosten des Monuments auf. Das war
aber Privatsache des Siegers, und die Eleer hatten keine
VeranlalTung, sich darum zu kümmern, woher das Geld
kam. Wenn Scherer S. 5 f. meint, für diejenigen, die
 
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