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017

Das Zeichen * bedeutet, dass weder epigraphische
noch plastische Reste von dem Denkmal erhalten sind,
seine einsüge Existenz also aus reiner Vermutung beruht.
Die Reihenfolge, in der die Basen hier verzeichnet sind,
beginnt am weltlichen Ende und ist nach den Fundorten
von Statuensragmenten und Baien aufgestellt, aber freilich
weit davon entsernt, sicher zu sein. Namentlich salls in
den beiden Rundtempelchen Antoninus Pius und Marc
Aurel gestanden haben, würde die hier angenommene
Ordnung hinfällig sein. Nach ihr nahm den Mittelraum
der Wand, dem Beschauer gerade gegenüber, der Caesar
Marcus mit Gemahlin, Kindern und Bruder ein, an
beiden Enden standen als Gegenstücke die Vorfahren,
nach Ossen Pius und Faustina, nach Weslen Hadrian und
Sabina. Eben diele symmetrische Anordnung ist der
Hauptbeweis dafür, dass die einzige nicht direkt nach-
weisbare Statue die der Sabina gewesen ist.
II. Denkmäler der Familie des Her ödes Atticus.
i.*Vibullius Rufus, der mütterliche Grossvater des
Herodes.
2.*Ti. Claudius Atticus, der Vater des Herodes.
3. Vibullia Alcia, die Mutter des Herodes (Inschrift
No. 621).
4. Herodes Atticus (Inschrift No. 622).
5. M. Atilius Atticus, der ältere Sohn des Herodes
(Inschrist No. 6231.
6. Elpinike, die ältere Tochter des Herodes (Inschrist
No. Ö24).
7. Regillus und Athenais, die beiden jüngsten Kinder
des Herodes (Inschriften No. 625. 626:.
8.*Regula, die Gemahlin des Herodes.
9. Appius Annius Gallus, Vater der Regula (Inschrift
No. 619).
10.*Die Mutter der Regula.
ii.*Appius Annius Trebonius Gallus, der väterliche
Grossvater der Regula.
12. M. Appius [Atilius] Bradua, der mütterliche Gross-
vater der Regula (Inschrift No. 620).
13. [L. Vibullius Hipparchus, der Schwiegeriohn des
Herodes und der Regula) (Inschrift N0.627J.
14. [Athenais, die Enkelin des Herodes und der Regula]
(Inschrift No. 628).
Die beiden zuletzt aufgeführten Statuen sind erst
nachträglich hinzugefügt, urlprünglich waren die Plätze
leer gelassen; eine Vermutung über den Grund s. zu
No. 627. Es bleiben zwölf Basen. Von dielen nehmen
Herodes und Regula mit ihren Kindern (mehr als die
vier, deren Inschristen erhalten sind, haben sie nicht ge-
habt, s. die triopeische Inschrift Kaibel, Ep. Gr. 1046, 15)
fünf in Anspruch, vier weitere die beiderseitigen Eltern;
denn dass neben dem Vater der Regula und der Mutter
des Herodes, deren Inschriften erhalten sind, der Vater
dieses und die Mutter jener nicht gefehlt haben können,
leuchtet ein. Da demnach nur drei Plätze übrig sind,
von denen einen der mütterliche Grossvater der Regula
einnahm, so können die Grossmütter nicht dargestellt
gewesen sein. Aber auch von den vier Grossvätern muss
einer gefehlt haben, und zwar zweisellos [Ti. Claudius]
Hipparchos von Marathon, der Grossvater des Herodes

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von Vatersseite. Denn dieser war, wie Philostratus, Vit.
soph. II, 1,2 p. 547 berichtet, vom Kaiser wegen eines
schweren politischen Vergehens zur Rechenschaft gezogen
und sein Vermögen konfisziert worden; dass man also
sein Bild nicht hier zusammen mit denen der kaiserlichen
Familie ausstellen konnte, ist nach den Anschauungen
jener Zeit sehr begreiflich. Über die Reihensolge der
Aufstellung lässt sich bei dieser Denkmä'lerklasse nichts
sagen, da die grosse Mehrzahl der hierher gehörigen
Basen nicht an dem ursprüngliehen Aufstellungsorte in
der Exedra gesunden ist.
Für die Zeit, in der alle diese Bildsäulen errichtet
wurden, ist namentlich die Thatsache entscheidend,
dass nur zwei Kinder des Marcus und der Faustina dar-
gestellt waren. Daraus folgt zwar nicht, dass die Exedra
unbedingt vor der Geburt des dritten Kindes vollendet
und mit ihrem Statuenschmuck versehen war. Denn
bekanntlich wurde jenem sürstlichen Ehepaar ein grosser
Teil seiner ungewöhnlich zahlreichen Kinderschar durch
frühen Tod wieder entrissen; und wenn auch, wie vor
allem das Vorhandenlein von Statuen des Hadrian und
der älteren Faustina beweist, die Bilder Verstorbener
keineswegs ausgeschlossen waren, so wäre es doch sehr
begreislich, dass man in dieser Hinsicht zwischen den er-
lauchten Vorfahren des Marcus und der jüngeren Faustina
und ihren unmittelbar nach der Geburt verltorbenen
Kindern einen Unterschied gemacht hätte. Desto be-
stimmter aber darf man dann daran sesthalten, dass die
Exedra vor der Geburt des ältesten unter denjenigen
Kindern des Marcus und der Faustina, die nicht in
zartem Alter starben, erbaut sein muss. Dies ist aber
Annia Lucilla, die im Jahre 164 n. Chr. ihren Oheim, den
Kaiser L. Verus, heiratete. Dass sie nicht vor 148 n. Chr.
geboren sein kann, hat Mommsen, Hermes VIII S. 20ό,
dargethan, andererseits führt sowohl der Zeitpunkt ihrer
Vermählung als auch das Vorhandensein einer grossen
Anzahl jüngerer Geschwister darauf, dass ihre Geburt
nicht später als 150 oder allenfalls etwa noch 151 n.Chr.
zu letzen ist. Andererseits fällt die Vermählung des
Marcus und der Faustina in ■ das Jahr 145 n. Chr.
(Mommsen, Hermes VIII S. 205), und da hier schon zwei
Kinder dargestellt lind, kann man mit aller Bestimmtheit
annehmen, dass die Exedra nicht vor 147 n. Chr. er-
richtet ist. Mit den sonst bekannten Daten aus dem
Leben des Herodes ist diese Zeitbestimmung durchaus
verträglich; nur die vielsach, auch von D. früher ver-
tretene Annahme, dass er erst in oder nach seinem
Konsulate, 143 n. Chr., die Regula geheiratet habe, wird
dadurch zwar nicht ausgeschlossen, aber immerhin recht
unwahrscheinlich gemacht. Diese Annahme beruht aber
auch auf keinem Quellenzeugnis, sondern vor allem
auf der Vorausselzung, dass dem griechischen Rhetor
die Hand der Tochter einer höchlt adelsstolzen Sena-
torenfamilie erst erreichbar geworden sei, als er den
Rang eines Konsulars hatte; aber diese Erwägung ist
der Natur der Sache nach unsicher, und immerhin fällt
dagegen ins Gewicht, dass Herodes kein Emporkömmling
war, sondern bereits sein Vater zweimal das Konsulat
bekleidet hatte. Auch die vermeintliche frühere Ehe
des Herodes, die mit zu der Abneigung beigetragen hat,
 
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