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Scholz, Hartmut
Die mittelalterlichen Glasmalereien in Ulm — Corpus vitrearum medii aevi - Deutschland, Band 1,3: Berlin: Deutscher Verlag für Kunstwissenschaft, 1994

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https://doi.org/10.11588/diglit.52838#0438
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REGESTEN

287

135 Ulm 1868 Sept. 7
Übertragung der Bestimmungen des Vertrags vom 20. Mai
1868 (Reg. Nr. 125) auf die anstehende Restaurierung des Kra-
merfensters:
Nachdem die Restauration des nördlichen Chorfensters durch Herrn
Kellner %ur Zufriedenheit des Comites ausgeführt ist, so vereinigen sich
die Betheiligten bezüglich des angrenzenden Kramerzunftfensters wie
folgt. Herr Kellner übernimmt dessen Restauration um die Summe von
r.joofl.
Ein Tausend drei hundert Gulden.
Was die Leistungen des Herrn Kellner und die Zahlungsweise seitens der
Münsterbau—Kasse anbelangt, so kommen durchaus die Bestimmungen
des Vertrags vom 20. Mai d.f. zpv Anwendung.
§.6. dieses Vertrags findet nur Anwendung, wenn Herr Kellner mit Tod
abgehen sollte, bevor die Restaurationsarbeit beendigt ist.
Diesen Vertrag anerkennen.
der Restaurator die Vertreter des Comites
fohann Gustav Hermann Kellner Heim. Haßler.
Ulm, StA, B 372/133, Nr. 2 (76, 62).
134 Ulm 1868 Nov. 15
Bericht Haßlers über den Fortgang der Restauration am Kra-
merfenster, die beabsichtigte Fertigung der unteren acht Felder
des Johannesfensters und die vorläufige Sicherung des Rats-
fensters :
Nachdem der Glasmaler H. Kellner die Restauration des II. Chorfen-
sters (s.g. Kramerzunftfensters) schon Ende August in Angriff genom-
men und dieselbe Mitte October beendet hatte, konnte ich die Einsetzung
dieser wundervoll schönen und im Allgemeinen zu meiner wohlbegründe-
ten Zufriedenheit restaurirten Glasgemälde, welche zp gleicher Zeit ein
großes kunsthistorisches Interesse (durch die Anwendung der Aetzmetho-
de) darbieten, in den letzten Wochen vornehmen lassen. Die Restaura-
tionsarbeiten hatten gegenüber dem ersten (Johannesfenster) nur etwa die
Hälfte der Zeit in Anspruch genommen, was sich einfach daraus erklärt,
daß die Gemälde, welche unten mit dem Stammbaum Christi (der sog.
Wurzel Jesse) beginnen und durch die Vorgeschichte und die Kindheitsge-
schichte des Erlösers durchlaufend mit der Himmelfahrt Marias schließ-
en, nur 180 schadhafte Stellen und kein einziges vollständig unbrauchba-
res Feld enthielten, also neben der kürzeren Zeit auch einen geringeren
Aufwand an Material (Glas, Farben, Blei etc.) in Anspruch nahmen.
Dagegen mußte, um dem Original ebenbürtig zu sein, die Arbeit mit um
so größerer Sorgfalt ausgeführt werden, welcher Bemerkung ich noch die
weitere beifüge, daß seit meinem lezten Berichte (Ende August) bestän-
dig 4 Personen mit diesen Restaurationsarbeiten beschäftigt waren.
Wie ich mir am Schlüsse des obenberührten Berichtes bereits anzudeuten
erlaubte, so handelt es sich jezj zunächst um die Herstellung der im
Johannesfenster den Schluß der Legende des Evangelisten bildenden Fen-
ster und ihre Einordnung an ihre ursprüngliche Stelle, womit nun, nach-
dem alle nöthigen Vorarbeiten unter meinen Augen durch den Zeichner
des Conservatoriums vollzogen wurden, vorgegangen werden kann. Schon
in meinem Berichte vom 20. Febr. 1867 hatte ich bemerkt, daß die sehr
empfohlenen Münchner Glasmaler Dopfer und Claussen sich bei ihrer
Meldung erboten hatten, gerade diese 8 Felder probeweise um 300 fl.
herzustellen. Wenn sie gewußt hätten, was sie thun, so würden sie es
gewiß nicht gethan oder später bitter bereut haben, so unaussprechlich
schwierig wird diese Arbeit sein. Um so weniger können wir freilich
unter diesen Umständen dem Glasmaler Kellner, mit welchem wir in
technischer Beziehung Ursache haben, zufrieden zp sein, zumuthen, die

Restauration um einen geringen Preis zp unternehmen. Mein Antrag
geht daher dahin, auf dieser Basis mit ihm ein Uebereinkommen zp
treffen.
Noch habe ich Anzeige zu machen, daß ich die Gemälde im Maaßwerk
des s.g. Rathsfensters plötzlich mußte herausnehmen lassen, weil das
längst schadhafte Maaßwerk wahrscheinlich in Folge der lezten heftigen
Stürme dem Einsturz drohte. Ich habe in Folge dieses Umstandes das
Fenster untersucht und bemerkte nur, daß, ungefähr wie zuvor im Kra-
merzunftfenster, eine ziemliche Anzahl größerer Löcher sich finden, wel-
che dem im Chor fungirenden Geistlichen große Beschwerde verursachen
dürften; ferner, daß einzelne Fenster so lose in ihren Rahmen sind, daß
wiederholte heftige Stürme sie hereinzuweifen drohen. Um meinerseits
aller Verantwortung überhoben zp sein, gebe ich der hochverehrlichen
Behörde zur Erwägung, ob nicht sofort wenigstens die obere Hälfte des
Fensters herausgenommen werden sollte, und durch Bretter— oder doppel-
ten Leinwandverschluß die Ungunst der Witterung abgewehrt würde. Im
Zusammenhang damit möchte ich mir den Antrag erlauben, Herrn
Oberbürgermeister von Heim und mich zp ermächtigen, auf den Grund
der bei dem Kramerzunftfenster festgehaltenen Bedingungen, natürlich
mit Rücksicht auf den wesentlich geringen Umfang des Rathsfensters,
vorläufig in Verhandlung zp treten, beziehungsweise Vertrag abzu-
schließen.
Ulm, StA, B 372/133, Nr. 2 (77).
135 Ulm 1868 Nov. 21
Zusammenfassung des schriftlichen Berichts vom 15. Novem-
ber (Reg. Nr. 134); das Comite beschließt die Sicherung und
Restaurierung des Ratsfensters:
1. diejenigen Theile des Rathsfensters, welchen Gefahr droht, sofort her-
ausnehmen u. Interimsfenster durch Glaser Gnann fertigen zu lassen,
2. den Herrn Landesconservator u. Herrn Oberbürgermeister v. Heim
Zp ermächtigen, wegen Restauration des Rathsfensters mit Glasmaler
Kellner in vorläufige Unterhandlung zp treten.
Ulm, StA, B 572/133, Nr. 2 (78).
136 Ulm 1868 Nov. 28
Vertrag zwischen dem Münsterbaukomitee und dem Glasmaler
Kellner über die Fortführung der Restauration der Glasgemäl-
de im Münsterchor (1. Johannesfenster, 2. Ratsfenster):
z. Herr Kellner übernimmt zunächst die Herstellung der acht fehlenden
Felder im Johannesfenster auf dem Grund der von dem Kgl. Conservato-
rium geleiteten Vorarbeiten u. der ^wischen ihm u. dem Conservator
getroffenen näheren Verabredungen um den Preis von: 300 fl.
2. Sodann übernimmt Herr Kellner weiter die Restauration des
Rathsfensters, einschließlich der vor mehreren Jahren bereits restaurirten
Felder, soweit eine erneuerte theilweise Restauration oder Reinigung der-
selben nach dem Urtheile des Conservators nöthig erscheinen sollte, in
derselben Weise wie die jetzt ausgeführte Restauration des Kramerzunft-
fensters um den Preis von: 1.000 fl.
3. Für die unter 1. u. 2. bezeichneten Arbeiten gelten durchaus die
gleichen Bestimmungen, welche in dem Vertrage vom 30. [tatsächlich
dem 20.] Mai d.f.in den J'.jT. 2—7 für die Restauration im Allgemeinen
vereinbart worden sind, nur für den vorliegenden Fall mit der Restriction
der Bestimmung in §.8., daß es sich bei den Arbeiten unter 1. der Natur
der Sache nach um dieselbe diesmal nicht handeln kann u. bei den
Arbeiten unter 2. voraussichtlich nicht handeln wird.
Ulm den 28. November 1868.
Haßler foh. Gustav Hermann Kellner
 
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