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Katharinenspital zu den Sondersiechen <Schwäbisch Gmünd> [Editor]; Stadtarchiv <Schwäbisch Gmünd> [Editor]; Deibele, Albert [Oth.]
Das Katharinenspital zu den Sondersiechen in Schwäbisch Gmünd: seine Geschichte, Verzeichnis der Urkunden, Akten und Bände mit Beilagen ; 1326 bis zur Gegenwart — Schwäbisch Gmünd, 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.37740#0122
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der Spitaliten erhielten wöchentlich 40, die restlichen 11 Pfründner 20 bis
30 kr. Diese 28 Personen hatten in St. Katharina neben freier Wohnung,
Heizung und Licht nach wie vor die unentgeltliche Versorgung durch Arzt
und Apotheke. Der „Hausmeister“ wurde zur Beaufsichtigung des Spitals
beibehalten. Über ihn sagen die Kirchenkonventsprotokolle 1822 (S. 236):
„Die Stelle des Hausmeisters ist bisher aus der Zahl der Pfründner besetzt
worden. Außer einer wöchentlichen Pfründzulage hat er vor den übrigen
Spitaliten nichts voraus, was ihm von dem erforderlichen Ansehen viel be-
nimmt.“ Die Betreuung der Kranken besorgte nach Werfer (S. 216) die
tüchtigste und willigste Spitalitin, die dafür unentgeltlich die Pfründe genoß.
Die Oberaufsicht über Hausmeister, Krankenwärterin und Pfründner führte
vorläufig noch der Hofmeister. Die Güter von St. Katharina wurden der
Kirchen- und Schulpflege überwiesen. Als die Wiesen und Äcker kurz nach-
her verpachtet wurden, hörte die Aufgabe des früheren Hofmeisters den
Pfründnern gegenüber von selber auf.
Über das Katharinenspital bemerkt Stadtphysikus F. J. Werfer 1813 (S.
247) vom ärztlichen Standpunkt aus: „Eigentliche Krankenzimmer sind in
jedem Spital (in Gmünd) kaum zwei ganze ... Das Spital zu St. Katharina
ist in seiner äußeren und inneren Bauart und Anlage wohl geordnet und
planmäßig eingeteilt und würde sich daher sehr bequem zu einem ordent-
lichen hier gewiß nötigen Krankenspital einrichten lassen, was zwar schon
manchmal in Anregung und Vorschlag gebracht, aber bisher aus Mangel der
nötigen Mittel immer auf die lange Bank geschoben worden ist.“
Die neue Form der Pfründregelung bewährte sich nicht. Wie nicht anders
zu erwarten war, wurde das Wochengeld oft in kürzester Zeit in Alkohol
umgesetzt und dann das einst wohl versorgte „Hauskind“ zwangsläufig zum
lästigen Bettler. Nach wenigen Jahren kehrte man deshalb zum alten Brauch
zurück, die Pfründner zu verköstigen. 1814 diente St. Katharina vorüber-
gehend als Militärlazarett; dann aber entwickelte es sich mehr und mehr zu
einem Kranken-, dann zu einem Armenhaus. Schon 1821 (StR S. 386) wurde
erwogen, das Hofmeistergebäude für Kranke umzubauen. In den Dachraum
sollten 2 Zimmer und 9 Schlafkammern eingebaut werden. Gleichzeitig
sollte die Aufsicht über die Pfründner und Kranken verbessert werden. Die
ganz unmögliche Stellung des Hausmeisters suchte man dadurch aufzuwer-
ten, daß man diesem statt des Pfründgenusses ein eigenes Zimmer einräumte
und ihm noch ein jährliches Gehalt von 150 fl auswarf (KK. 1822 S. 236).
Dadurch wollte man ihn in die Lage versetzen, sorgenfrei zu leben und sich
auch anständig zu kleiden. Außerdem wurden 2 Köchinnen angenommen,
die neben freier Unterkunft und Verpflegung noch jährlich 5 fl 30 kr er-
hielten. Im Pfründhaus standen den „Hauskindern“ 2 Zimmer für je 15
männliche und weibliche Personen, die nötigen Schlafräume und Kranken-
zimmer zur Verfügung. Das Gelaß neben der Küche war den 2 Köchinnen
nebst 6 weiteren Frauen als Wohnung zugeteilt. Es sollten so viele neue
Bettbezüge beschafft werden, daß jedes Bett zweimal überzogen werden
konnte. Von den „unreinen“ männlichen und weiblichen Pfleglingen sollten
wöchentlich einige Kreuzer einbehalten werden. Alle Monate war ein
Waschtag angesetzt. Wer über die nötigen Kräfte verfügt, konnte zu Arbei-
ten im Spitalhaushalt gegen eine kleine Belohnung beigezogen werden.

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