Daß
Die von der ZtadkZZübeck gegen das suöi-
catum Lamerüle äe 28.^unü 1741. imer^orrixte
I^eviüon - nach den Reichs - Gesetzen /
nicht statt habe.
§. 1.
S ist M ein unwtdersprechlicher Grunds-Gay r
non E
Solcher Satz ist zweymahl in dem letzten Reicks - Absckied -i-
«s lnit klaren Worten enthalten / da es/ /. heisset:
" In Fallen / da die , vermög gemermr Rech-
„ reu/ nicht zulaßrg/ sollen auch die^v^,^ nr'M statt
„ finden.
Ferner r/^. F. ^7.
" Auch in den Sacken ttttdFallen/ da von dem Uttter-Rrch-
„ rer an unser Lmnnier--Gericht/ nickt werden
kan/ auch von demselben (Lämmer-Gericht/ da sie da-
-> selbst in gestalt angebracht / kerne
» starr haben. *
§. 2°
Diese Verordnung des Jüngern Reichs - Abschieds gründet sich
auf das von demRayseriicken und Reichs-(Lämmer-Gerichten-
no 164z. über die Verbesserung des ^uüitz-Wesens / gestellte tapffere und
vortreffricheGutachten/ welches der Grund ist/ worauf der ganhe letzte
Reichs-Abschied hernach gebauet worden/und ohne welches dieser in vielen
Stücken/nicht wohl verstanden werden kan. Sothanes Gntach-s
tenistnicht bekandtgewesen/bißesvor wenigJahren in
//. /a!'. 4. pubstciJuris wor-
den. ** Ja selbigem nun hat höchstgedachtcsReichs-Gericht/ mit statt-
): ( lichen
: Dieser l'cxtus ist in dem gemeinen LOLlics Z.ece3uum lmperii verstüm-
mele / also gedruckt:
Auch rn den Sachen und Fällen / da von dem Unter-Richter an
Unser Cammer-Gericht/ da sie daselbst / m Gestalt
-e/-« angebracht / kerne starr haben.
Es ist aber der vollständige Hxr, wie hier oben stehet / in der ersten und
wahren desReichs-Abschieds öe^nnor654» welche zuMaynß
-eyNicolau§Heyl^nno i654. aus demOnginabunterChur-Mayn»
tzlschcr ^u^orität gedruckt worden / befindlich / nach welcher richti-
gen Läirion, der Abdruck des gedachten Reichs - Abschieds / sowohl
in 77s. als auch
//. gefertigct worden»
Einige parÜLulLritäten von diesem Cammer-GenckUichen Gurachten / sind
in der Vorrede Aä 7^b/, /,
zu findet'
Die von der ZtadkZZübeck gegen das suöi-
catum Lamerüle äe 28.^unü 1741. imer^orrixte
I^eviüon - nach den Reichs - Gesetzen /
nicht statt habe.
§. 1.
S ist M ein unwtdersprechlicher Grunds-Gay r
non E
Solcher Satz ist zweymahl in dem letzten Reicks - Absckied -i-
«s lnit klaren Worten enthalten / da es/ /. heisset:
" In Fallen / da die , vermög gemermr Rech-
„ reu/ nicht zulaßrg/ sollen auch die^v^,^ nr'M statt
„ finden.
Ferner r/^. F. ^7.
" Auch in den Sacken ttttdFallen/ da von dem Uttter-Rrch-
„ rer an unser Lmnnier--Gericht/ nickt werden
kan/ auch von demselben (Lämmer-Gericht/ da sie da-
-> selbst in gestalt angebracht / kerne
» starr haben. *
§. 2°
Diese Verordnung des Jüngern Reichs - Abschieds gründet sich
auf das von demRayseriicken und Reichs-(Lämmer-Gerichten-
no 164z. über die Verbesserung des ^uüitz-Wesens / gestellte tapffere und
vortreffricheGutachten/ welches der Grund ist/ worauf der ganhe letzte
Reichs-Abschied hernach gebauet worden/und ohne welches dieser in vielen
Stücken/nicht wohl verstanden werden kan. Sothanes Gntach-s
tenistnicht bekandtgewesen/bißesvor wenigJahren in
//. /a!'. 4. pubstciJuris wor-
den. ** Ja selbigem nun hat höchstgedachtcsReichs-Gericht/ mit statt-
): ( lichen
: Dieser l'cxtus ist in dem gemeinen LOLlics Z.ece3uum lmperii verstüm-
mele / also gedruckt:
Auch rn den Sachen und Fällen / da von dem Unter-Richter an
Unser Cammer-Gericht/ da sie daselbst / m Gestalt
-e/-« angebracht / kerne starr haben.
Es ist aber der vollständige Hxr, wie hier oben stehet / in der ersten und
wahren desReichs-Abschieds öe^nnor654» welche zuMaynß
-eyNicolau§Heyl^nno i654. aus demOnginabunterChur-Mayn»
tzlschcr ^u^orität gedruckt worden / befindlich / nach welcher richti-
gen Läirion, der Abdruck des gedachten Reichs - Abschieds / sowohl
in 77s. als auch
//. gefertigct worden»
Einige parÜLulLritäten von diesem Cammer-GenckUichen Gurachten / sind
in der Vorrede Aä 7^b/, /,
zu findet'