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Denkmalpflege: Auszug aus d. stenograph. Berichten d. Tages für Denkmalpflege 1900 - 1912 — 1.1910

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III. Gesetzliche Denkmalpflege
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D. Bauordnung, Baupolizei und Ortsstatute
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Städtische Bauordnungen und Baupolizei
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Denkmalpflege und Baupolizei in Bayern
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https://doi.org/10.11588/diglit.29654#0309

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Denkmalpflege und Baupolizei in Bayern.

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Nach längerer Debatte über die Fassung der Leitsätze wurde für diese
folgender Wortlaut angenommen:
Leitsätze für städtische Bauordnungen in bezug auf Denkmalpflege.
Der Fünfte Tag für Denkmalpflege empfiehlt im An-
schluß an die Verhandlungen des Vierten Tages den zu-
ständigen Staats- und Gemeindebehörden, Neu-.und Um-
bauten in der Umgebung künstlerisch oder ortsgeschicht-
lich wertvoller Baudenkmäler und im Gebiete ebensolcher
Straßen und Plätze der baupolizeilichen Genehmigung
auch in dem Sinne zu unterwerfen, daß sich diese Bauaus-
führungen in ihrer äußeren Erscheinung harmonisch und
ohne Beeinträchtigung jener Baudenkmäler in das Gesamt-
bild einfügen. Entsprechendes gilt von Firmen- und Re-
klameschildern u. dgl.
Dabei wird darauf hingewiesen, daß zur Erzielung
dieser notwendigen Harmonie hauptsächlich die Höhen
und Umrißlinien, die Gestaltung der Dächer, Brandmauern
und Aufbauten, sowie die anzuwendenden Baustoffe und
Farben der Außenarchitektur maßgebend sind, während
hinsichtlich der Formgebung der Einzelheiten künstle-
rischer Freiheit angemessener Raum gelassen werden kann.
Er empfiehlt ferner zur Beurteilung der einschlägigen
künstlerischen und kunstgeschichtlichen Fragen die Zu-
ziehung eines sachverständigen Beirates aus Vertretern
der Baukunst, der Kunstgeschichte, der staatlichen Denk-
malpflege und des kunstsinnigen Laienelementes.
Insoweit die Landesgesetzgebung den f üjr die örtliche
Regelung erforderlichen Rechtsboden nicht darbietet, ist
die Ergänzung der Gesetzgebung zu empfehlen.

Über Denkmalpflege und Baupolizei in Bayern
Bamberg 1905
Oberregierungsrat Frhr. von der Heydte-Miinchen:
Es ist mir eine Ehre und Auszeichnung, Sie im Namen der Königlich
Bayerischen Staatsregierung in unserem Lande herzlich willkommen zu heißen!
Ich gebe der Freude Ausdruck, daß der Sechste Denkmaltag so zahlreich
besucht ist und daß insbesondere eine so namhafte Anzahl von Vertretern
seitens der Regierungen der deutschen Bundesstaaten und anderer befreun-
deten Staaten hierher entsandt wurde.
Bayern hat in allen seinen Landesteilen eine alte Kultur aufzuweisen.
Wohin Sie sich wenden, in den Städten und auf dem Lande, überall treten
Ihnen Spuren einer an geschichtlichen Ereignissen und an Kunstschätzen
reichen Vergangenheit entgegen. Dieses Erbe der Vorfahren zu schützen
und zu erhalten, ist eine vornehme Aufgabe der Staatsverwaltung.
 
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